Böse, unsagbar böse

Gestern hatte ich einen Termin in eigener Sache. Ich war Kläger in einer Zivilsache vor dem Landgericht in Zivilsachen. Also bin ich auch nicht als Rechtsanwalt, sondern als Kläger in den Saal gegangen. Ohne Robe. Der Vorsitzende Richter blickte mich an,

    als hätte ich gleich am 1.Dezember
    alle Türchen vom Weihnachtskalender

aufgemacht.

Ich muß wohl so erschrocken und hilflos ausgesehen haben, daß er mitleidig darauf verzichtet hat, mich ins Anwaltszimmer zu schicken, damit ich mir dort eine Robe ausleihe. Selbstverständlich treten Rechtsanwälte vor dem Landgericht grundsätzlich immer in Robe auf; auch wenn sie „Partei“ sind!

Aha. Da habe ich also wieder was gelernt.

Und als dann meiner Klage auch noch statt gegeben wurde, war der Tag perfekt. Doch darüber berichte ich später noch ausführlich.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

9 Antworten auf Böse, unsagbar böse

  1. 1
    RA JM says:

    „nicht als Rechtsanwalt, sondern als Kläger in den Saal gegangen“ – also ohne Anwalt vor dem LG? Trotz § 78 Abs. I ZPO??

  2. 2
    Malte S. says:

    Kläger? Landgericht? Drango?

    Yep! crh

  3. 3
    doppelfish says:

    Komisch. Ich dachte, gerade die Zivilisten lassen gerne mal die Robe weg. Aber wenn’s der Wahrheitsfindung dient … ;)

  4. 4

    Dann können wir uns ja schon auf das nächste Drango-Update freuen. Bin gespannt. ;-)

  5. 5
    Das Ich says:

    Ha, dafür darf ich auch als Nicht-Anwalt mit Robe vor das Gericht… ätsch!!!
    (Jaja, natürlich nur AG)

  6. 6
    yuggoth says:

    Oha, der Herr Hoenig ist nicht nur Anwalt, sondern auch noch Knorkator-Kenner – sehr löblich! :-)

  7. 7
    Pascal says:

    ad 1.:

    „(6) Ein Rechtsanwalt, der nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 zur Vertretung berechtigt ist, kann sich selbst vertreten.“

    Aber ist man dann nicht als Vertreter (seiner selbst) in der Rolle des Anwalts?

    Oder noch besser: Sollte man nicht die Schizophrenie dessen dadurch zum Ausdruck bringen, dass man die Robe ständig an- und auszieht, je nachdem, ob man als Anwalt oder Mandant spricht?

  8. 8
    BV says:

    Das ist wirklich mal eine spannende Frage. § 20 Satz 1 BORA bestimmt:

    Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist.

    Es gibt also keine ausdrückliche Beschränkung auf seine aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit (wenn der Anwalt sich selbst vertritt, meine ich, dass in jedem Fall Robenzwang besteht). Ich tendiere dazu, dass ein Anwalt als Partei eben hauptsächlich Partei ist und würde eine Robenpflicht eher verneinen.

  9. 9
    Hugo says:

    Nächstes mal in Bremen klagen. Die verzichten auch am Landgericht in Zivilsachen auf solche Förmlichkeiten. Weiß ich auch erst, seit ich den Kittel mal überflüssigerweise bis nach Bremerhaven geschleppt hatte.