Zentralabitur für Fachanwälte

Aus dem aktuellen Newsletter des „DeutscherAnwaltVerein“:

Der für die Fachanwaltschaften zuständige Ausschuss der Satzungsversammlung hat konkrete Vorschläge für eine Qualitätsprüfung erarbeitet. Unter dem Schlagwort „Zentralabitur“ gibt es Pläne, eine Zentralprüfung mit bundeseinheitlichen schriftlichen Klausuren für den Fachanwalt zu fordern. Zugleich sehen die Überlegungen vor, auf einen obligatorischen Fachanwaltslehrgang zu verzichten. Für die Umsetzung des Konzepts müsste die BRAO geändert werden.

Ich finde auch, daß man es den jungen Kollegen nicht mehr so einfach machen sollte. Ein drittes Staatsexamen mit mehreren Klausuren und mündlicher Prüfung wäre da sicherlich sehr sinnvoll; Ausbildungs- und Prüfungsgebühren in vierstelliger Höhe; Zulassung nur nach 10-jähriger praktischer Ausbildungstätigkeit bei einem Fachanwalt. Es muß ja nicht gleich jeder … den Titel führen dürfen.

Nur gut, daß ich meinen Titel schon habe. Genau wie diejenigen Kollegen, die sich nun heftige Gedanken über die Zugangsbeschränkungen machen, nachdem man ihnen den Fachanwaltstitel hinterher geworfen hat.

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