Nicht erfolgversprechend

Aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts München vom 28.06.2007 (Aktenzeichen: M 23 S 07.1883):

Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass im Falle von Verkehrsverstößen mittels eines Kraftrades üblicherweise keine verwertbaren Lichtbilder zur Verfügung stehen, mit denen eine Identifizierung des Fahrers möglich wäre.

Das Gesicht des Fahrers ist im Falle eines Frontfotos durch den Schutzhelm verdeckt. Zudem wäre in diesem Fall das Kennzeichen des Kraftrades nicht erkennbar.

Im Falle eines Fotos von hinten, wäre zwar das Kennzeichen erkennbar, aber ebenfalls nicht die Person des Fahrers identifizierbar.

In diesen Fällen ist daher die ermittelnde Behörde ganz erheblich auf die Mitwirkung des Fahrzeughalters angewiesen. Seine Aussage ist wesentlicher Ansatzpunkt für weitere Ermittlungen der Behörde. Fehlt eine Aussage – aus welchem Grund auch immer – sind in der Regel weitere Ermittlungen nicht erfolgversprechend […]

Eben.

Deswegen müsse sich der Halter entscheiden: Entweder er verrät den Fahrer oder er führt ein Fahrtenbuch, meint das Verwaltungsgericht.

Der Verteidiger meint hingegen: Mit ein paar geschickten Formulierungen gelingt es aber manchmal trotzdem, den Verrat und das Fahrtenbuch gleichermaßen zu verhindern. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen veröffentlicht.

2 Antworten auf Nicht erfolgversprechend

  1. 1
    Fox says:

    Ohne Einblick in Ihr Repertoire anwaltlicher Formulierungen haben zu wollen, wie sähen denn (auszugsweise) selbige aus?

  2. 2

    Ich mache Ihnen gern einen Vorschlag:

    Sie fahren ein paar Mal mit getöntem Visier an einer Radarkontrolle vorbei, etwa 40 km/h über dem Limit, und achten dabei darauf, daß Sie nicht angehalten werden.

    In dem sich anschließenden Bußgeldverfahren (übertreiben Sie es nicht, damit kein Strafverfahren daraus wird) weigern Sie sich dann standhaft den Fahrer zu benennen.

    Wenn dann die Fahrerlaubnisbehörde mit einer Fahrtenbuchauflage an Sie herantritt, melden Sie sich einfach bei uns. Wir schicken von allen unserer Schreiben immer eine Abschrift an unseren Mandanten. Dann bekommen Sie umfassenden Einblick in unser Repertoire ….

    Einverstanden?
    ;-)