Das lohnt sich für den Anwalt nicht …

Aus dem Urteil eines Landgerichts:

Die Kammer ist der Überzeugung, dass bei dem Angeklagten ein Betrugsvorsatz offensichtlich nicht in einer für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellbar ist.

Dafür war für die Kammer zunächst maßgeblich, dass es sich das Gericht vernünftigerweise nicht vorstellen kann, dass der Angeklagte als eingesessener Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege für einen relativ geringen Geldbetrag von 94, – Euro einen (versuchten) Prozessbetrug vor dem Verwaltungsgericht begeht. Der Verteidiger hat dies etwas überspitzt, aber richtig, in der Hauptverhandlung dahin formuliert, dass dieser Geldbetrag etwa der Summe entspricht, den er für sein Anwaltsbüro mit allen laufenden Kosten in einer halben Stunde aufbringen muss.

Der Herr Staatsanwalt sieht das anders und ist ins Rechtsmittel gegangen.

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2 Antworten auf Das lohnt sich für den Anwalt nicht …

  1. 1

    94.- Teuro Kosten pro halbe Stunde – sind da die Arcor-Telefongebühren schon eingerechnet?

  2. 2
    Tyroler says:

    Den Herrn Staatsanwalt hätte ich gern bei der Klage gegen BMW gehabt, als 2004 meiner einer von einem BMW-Mitarbeiter in dem Testfahrzeug ausgebremst wurde und ich meine Hand gebrochen hatte.

    Leider hatte ich nur eine Staatsanwältin, die meine Verletzung als unrelevant betrachtet hat und somit kein öffentliches Interesse bestand den Fall weiter zu verfolgen.

    Frage an die Herrn Rechtsanwälte – wann gibt es ein bundeseinheitliches Abitur für Staatsanwälte? :-)