Nichts ist unmöglich

Gegen den Unfallgegner unsere Mandanten wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, weil er nach Ansicht des Polizeipräsidenten den Unfall schuldhaft verursacht hat. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Trotzdem will der Haftpflichtversicherer, der HDI, den Schaden nicht regulieren, der unserem Mandanten entstanden ist.

Das Bußgeldverfahren ist nicht ausschlaggebend für die zivilrechtliche Haftung. Zur Beurteilung der Haftung hatten wir bereits Stellung genommen. Eine andere Entscheidung ist nicht möglich.

schreibt der sture Versicherer.

Doch!

schreibt der sture Rechtsanwalt. Das wird das Landgericht schon noch möglich machen. Wo kommen wir denn hin, wenn ein Schadenssachbearbeiter des HDI sich über die Entscheidung eines Herrn Polizeipräsidenten erheben möchte! Wir können auch anders … ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Motorradrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Nichts ist unmöglich

  1. 1

    Wie heißt es doch so schön: HDI – hilft Dir immer (jedenfalls dann, wenn Du Anwalt bist und mit Klagen gegen diesen für Schadensregulierungsverweigerung bekannten Laden Geld verdienst).

  2. 2
    RA Kümmerle says:

    @1 Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen, diese Versicherung ist auch bei mir unangefochtener Spitzenreiter. Eigemtlich kann man schon parallel zur außergerichtlichen Aufforderung, den Schaden zu regulieren, die Klage vorab fertigen :O)

  3. 3
    Tyroler says:

    hüstel – ich wollte jetzt mal für mein Mopped nach einer neuen Versicherung gucken. HDI wäre auf der Liste gewesen.
    Hat wer einen Stift?