Sollte für Verkehrsrechtler kein Problem darstellen: Online-Führerscheintest.
Eigentlich. ;-)
Quelle: www.motorradonline.de (Direktlink oben)
Sollte für Verkehrsrechtler kein Problem darstellen: Online-Führerscheintest.
Eigentlich. ;-)
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Ich bin zwar kein Verkehrsrechtler aber noch fit. :c) Hätte meinen FS Klasse A erneut bestanden. Sehr schön. :c))
Das gilt nicht!
Seit Deiner Prüfung sind 30 Tage vergangen, seit meiner 30 Jahre. Da darf man schonmal ein wenig vergeßlich sein.
Im Übrigen: Herzlichen Glückwunsch zum Führerschein und alles Gute auf dem Weg zur Verkehrsrechtlerin!