Anwaltliche Hilfe bei der Unfallregulierung |
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Braucht man wirklich anwaltlichen Rat und juristischen Beistand, auch wenn der andere "ganz klar schuld" ist? Wer soll das bezahlen? Wird durch Einschaltung eines Anwalts die Regulierung nicht verzögert? Ein unverschuldeter und unvermeidbarer Verkehrsunfall. Der Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeuges und dessen Versicherer haben den daraus entstanden Schaden zu ersetzen. Klar, so steht’s im Gesetz. Aber ist es denn wirklich so einfach, an den begehrten Schadensersatz zu kommen? Welche Ansprüche bestehen? Brauche ich bei klarer Sachlage anwaltlichen Beistand? Bei der Höhe des Schadens gibt es zwei Bereiche, die zu unterscheiden sind: Ansprüche aus dem Sachschaden und Ansprüche aus dem Personenschaden.
Der Sachschaden Schauen wir uns zunächst nur auszugsweise einmal den Sachschaden und die damit verbundenen Probleme an: Der Schaden am Fahrzeug wird geschätzt von einem unabhängigen Sachverständigen.
Personenschaden Beim Personenschaden wird es dann etwas komplizierter: Schmerzensgeldhöhe, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall (Beispiele: Der Unfall passiert kurz vor der Gesellenprüfung, vor dem Examen oder vor Antritt der neuen Arbeitsstelle; Unternehmerlohn), Zuzahlung für Heilmittel und für den Krankenhausaufenthalt, Umbau der Wohnung oder Umzug in eine mit Rollstuhl zu erreichende Wohnung, Rente, vermehrte Bedürfnisse, Abfindungsvergleich … Wir denken, das dürfte reichen, um deutlich zu machen, warum Versicherer hervorragend ausgebildete Sachbearbeiter beschäftigen und teuer bezahlen. Was glauben Sie, wessen Interessen dieser Sachbearbeiter vertritt?
Übrigens Dort oben haben wir die Probleme angeschnitten, die im Zusammenhang mit der Schadenshöhe entstehen können. Denken Sie bitte daran, daß vorher erst einmal geklärt werden muß, wer denn - auch aus Sicht des Richters - Schuld hat oder wer den Schaden aus anderen Gründen zu ersetzen hat. Zu welcher Quote? War der Motorradfahrer nicht doch – mal wieder, wie alle – viel zu schnell? "Wenn der zu doof ist zum Bremsen – wieso muß ich dann zahlen?" Schon 'mal gehört?
Kosten Die Kosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Regulierung von Verkehrsunfällen entstehen, sind ausgleichspflichtige Schadenspositionen. Das Anwaltshonorar hat der Schädiger und dessen Versicherer im Rahmen seiner Eintrittspflicht zu erstatten.
Ernsthaft Fragen Sie sich jetzt immer noch, ob es Sinn macht, einen Anwalt mit der Regulierung eines Verkehrsunfalls zu beauftragen?
Und wo finden Sie nun einen kompetenten Verkehrsrechtler für Ihren Unfall?
Wir drücken Ihnen sämtliche Daumen, daß Sie unsere Hilfe nicht brauchen. |
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