Versicherungsrecht

Jeder motorisierte Verkehrsteilnehmer hat eine Versicherung. Mindestens eine. Sollte er jedenfalls haben, sonst würde er sich strafbar machen – das steht so in § 6 Pflichtversicherungsgesetz. Neben dieser Haftpflichtversicherung, die eintritt für die Schäden, die der Verkehrsteilnehmer Dritten zufügt, gibt es noch die Kaskoversicherung, die die Schäden am eigenen Fahrzeug finanziell absichern soll.

Es dürfte bekannt sein, daß Versicherungsunternehmen keine gemeinnützigen Unternehmungen sind. Nur wenn die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Voraussetzungen vorliegen, wird der Versicherer zahlen. Darum wird gern und oft gestritten. Über ein paar Detailprobleme gibt es hier etwas zu lesen.