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Reisekosten für den Angeklagten

Wer als Angeklagter eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommt, muss ihr folgen. Erscheint der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin, kann das Gericht seine Vorführung anordnen oder gar einen Haftbefehl erlassen. Was macht aber nun ein Angeklagter, der zu einem auswärtigen Gericht geladen ist, aber kein Geld für die Bahnfahrt hat?

Für die Hin- und Rückfahrt beispielsweise vom Wohnort Berlin zum Gerichtsort Freiburg verlangt die Bahn im Normalfall knapp 250,00 Euro. Das kann im Einzelfall zuviel sein, wenn nur zuwenig im Portemonnaie ist.

Die Entschuldigung „Ich hatte kein Geld für die Fahrkarte.“ reicht in der Regel nicht, um den Richter milde zu stimmen. Aber das Gesetz schreibt vor, dass die Fahrtkosten von der Justizkasse zu tragen sind, wenn eigene Mittel nicht zur Verfügung stehen. Es gibt zwei Möglichkeiten, um an ein Ticket zu kommen.

Variante 1: Bis zum Termin sind es noch mehr als 7 Tage

In diesem Fall kann man an das Gericht schreiben, das die Ladung verschickt hat:

In meiner Strafsache (Aktenzeichen 123 Ds 456/08) habe ich die Ladung zum Termin am [DATUM] erhalten. Leider kann ich die Fahrtkosten nicht aufbringen, weil ich von Hartz IV lebe. Eine Kopie des letzten Bescheids vom Jobcenter füge ich diesem Schreiben bei. Ich bitte höflich um Zusendung einer Fahrkarte für eine Fahrt von Berlin zum Gericht und wieder zurück.

Also: Aktenzeichen nicht vergessen, Kopie des Hartz IV Bescheids beipacken und ab damit per Post zum Gericht. Ein paar Tage später, jedenfalls rechtzeitig vor dem Reisetermin, gibt es dann das Ticket, ebenfalls per Post.

Variante 2: Der Termin findet „übermorgen“ statt.

Dann klappt der Postweg nicht mehr, sondern es hilft nur noch persönliches Erscheinen. Gehen Sie dann mit der Ladung und dem Hartz IV Bescheid zu dem Gericht an Ihrem Wohnsitz. Dort wird man Ihnen nach Vorlage der mitgebrachten Unterlagen entweder ein Ticket, einen Gutschein oder Bargeld geben, damit Sie zumindest die Hinreise zu dem auswärtigen Gericht antreten können.

Bei dem auswärtigen Gericht angekommen, bitten Sie den Richter vor Ort, Ihnen die Rückfahrkarte zu „organisieren“. Dann bekommen Sie vor Ort wiederum ein Ticket, einen Gutschein oder eben wieder Bargeld.

Das ist alles nicht so kompliziert, wie es sich hier anhört. Wenn Sie Mandant unserer Kanzlei sind, helfen wir Ihnen gern dabei, ansonsten bitten Sie Ihren Verteidiger oder legen selbst Hand an.

Nicht zum Termin zu erscheinen, ist jedenfalls keine schlaue Idee. Denn das kann im schlimmen Fall durchaus einmal zu mehreren Wochen bis Monaten Haft führen, in denen Sie darauf warten, daß das Gericht wieder mal einen freien Termin für Ihre Verhandlung hat.

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