Rechtsschutzversicherung

In vielen Fällen trägt ein Rechtsschutzversicherer die Kosten, die entstehen, wenn Sie anwaltliche (oder gerichtliche) Hilfe in Anspruch nehmen. Insbesondere im Bereich des Verkehrsrechts wird ein Versicherungsnehmer vom Kostenrisiko freigestellt.

Versicherte Mandanten

Für unsere Mandanten, die bereits versichert sind, prüfen wir zunächst, ob die Versicherung die Kosten übernehmen muß.

Gegebenenfalls kümmern wir uns dann um die Zusage des Versicherers, daß er die Kosten auch tatsächlich übernimmt und die erforderlichen Vorschüsse leistet.

Dazu übermitteln wir dem Versicherer alle notwendigen Informationen und beantworten dessen erforderlichen Rückfragen.

Schließlich prüfen wir die Entscheidung des Versicherers auf ihre Richtigkeit. Lehnt der Versicherer die Deckung ganz oder teilweise zu Unrecht ab, zeigen wir die verschiedenen Möglichkeiten auf, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Im schlimmsten Falle übernehmen wir dann auch die Deckungsklage oder empfehlen einen darauf spezialisierten Kollegen.

Kostenlose Deckungsanfrage

Die Prüfung des Versicherungsumfangs und die Anfrage der Deckung beim Versicherer leistet unsere Kanzlei, selbstverständlich ohne dafür irgendwelche Kosten zu berechnen, solange der Aufwand dafür sich im üblichen Rahmen bewegt. Dies ist glücklicherweise in den meisten Fällen auch kein Problem.

Macht der Versicherer über die Maßen Schwierigkeiten, zeigen wir gern auch Wege auf, wie sich künftig solcher Ärger vermeiden läßt und unterstützen unsere Mandanten beim Wechsel des Versicherers.

Noch nicht oder schlecht versichert?

Sofern unsere Mandanten noch keine Rechtsschutzversicherung haben oder mit ihrem Versicherer unzufrieden sind, helfen wir gegebenenfalls gern dabei, ein passendes Angebot zu finden. Selbstverständlich stellen wir dazu unsere jahrelangen Erfahrungen im Umgang mit (fast allen) Rechtsschutzversicherern zur Verfügung und geben – wenn gewünscht – hilfreiche Hinweise beim Abschluß eines Versicherungsvertrags.

Allerdings: Einen Versicherungsvertrag für einen bereits eingetretenen Fall abzuschließen, also quasi rückwirkenden Versicherungsschutz einzukaufen, funktioniert leider nicht.