Beratungshilfe & Prozeßkostenhilfe

Zu der Frage, ob es für eine Strafverteidigung auch eine Beratungshilfe und/oder Prozeßkostenhilfe gibt, habe ich einen Blogbeitrag geschrieben.

Die Zusammenfassung jenes Beitrags lautet:

  • Beratungshilfe im Strafrecht ist sinnlos.
  • Prozeßkostenhilfe im Strafrecht gibt’s nicht.
  • Pflichtverteidigung ist keine Sozialhilfe. Sondern notwendig.

Den ausführlichen Text habe ich unter der Überschrift „Strafverteidigung, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe“ hier veröffentlicht