Motorradrecht

 

Zulassungsrecht

 

Die Straßenverkehrszulassungsordnung mit ihren Anlagen, Anhängen und Richtlinien ist eigentlich nichts für Juristen, sondern eher für Ingenieure. Die kennen sich meist besser damit aus. Gleichwohl sollte der Berater wissen, daß ein Rückspiegel eine Mindestgröße haben muß und was passiert, wenn sie unterschritten wird.

Genauso sollte bekannt sein, daß die Montage von nicht eingetragenen Reifen nicht zwingend zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Auch die - zwischenzeitlich geklärte - Frage der Helmpflicht für Quadfahrer ist ein Thema des Zulassungsrechts. Überhaupt: Gibt es eine Möglichkeit, sich von der Helmpflicht befreien zu lassen?

Macht die Zulassung als Oldtimer eigentlich Sinn? Oder was darf man eigentlich mit einem Roten Oltimer Sammler Kennzeichen und was (eigentlich) nicht?

Wer braucht eigentlich noch den Spritzschutz? Wie wehrt man sich gegen willkürliche Entscheidungen eines "TÜV-Prüfers"?

Und: Ist das Leben eigentlich nicht viel zu kurz, um mit einem zugelassenen Motorrad zu fahren? ;-)