Motorradrecht

 

Beschlagnahme

 

Wenn die Polizei vermutet, das Motorrad sei zu laut, zu schnell oder sonst nicht ganz sicher, möchte sie es gern ganz genau wissen. Das führt dann zur Beschlagnahme bzw. Sicherstellung, um das Krad einem Sachverständigen vorzuführen. Wie verhält man sich am besten bei dieser Prozedur?

Es kann sich aber auch um den Führerschein handeln, der beschlagnahmt wird. Dann hat der Motorradfahrer entweder Alkohol getrunken oder sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten. Beides kommt reichlich selten vor.

Aber in allen Fällen hilft vor Ort immer nur eines: Kooperation. Die freiwillige (naja) Herausgabe von Krad und/oder Führerschein verkürzt die Zeit, die man ohne auskommen muß.

Wenn man sich wehrt, entscheidet der Richter, nachdem die Polizei die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben hat, damit dort ein Antrag formuliert werden kann, der dann samt Akte zum Gericht übermittelt wird. Diesen wochenlangen Umweg kann man sich in den meisten Fällen sparen.

Wenn das Motorrad nur einem Sachverständigen vorgeführt werden soll, kann man durch geschicktes Verhandeln mit den Beamten und dem Gutachter meist das gute Stück nach ein, zwei Tagen wieder zurückbekommen. Es sei denn, es ist gerade Donnerstag vor Ostern. :-(