Motorradrecht

 

Personenschadensrecht

 

Es ist nicht zu vermeiden. Wenn man mit dem Motorrad auf die Nase fällt, tut's weh. Aber das weiß man vorher. Und wägt ab. No risk, no fun! Wer sich für das Motorradfahren entscheidet, müßte wissen, daß es gefährlich ist. Das bedeutet aber nicht die Einwilligung in die Verletzungen, die ein Unfall(-gegner) verursacht.

Also braucht der Verletzte kompetente Hilfe. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zum Beispiel. Nur wenigen ist bekannt, daß auch dem chauvinistischsten aller Motorradfahrer ein Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn er eingegipst im Streckbett liegt. Den Verdienstausfall spürt man hingegen recht schnell.

Ein oft gehörtes Argument von Versicherern ist die (teilweise) fehlende Schutzkleidung - führt die wirklich zum Abzug beim Schmerzensgeld wie der nicht angelegte Sicherheitsgurt in der Dose?

Zuzahlung zu Heilmitteln und Krankengymnastik, den Rollstuhl gerechten Umbau der Wohnung wünscht man niemandem, aber wenn es dann doch notwendig wird, muß man wissen, wie man diese Ansprüche durchsetzt.

Und immer muß ein Berater bei großen Schadensfällen auch in der Lage sein, nicht nur juristischen Rat zu geben, sondern auch einfühlsam mit dem Verletzten und seinen Angehörigen umgehen zu wissen. Ein Unfallregulierer hat nämlich auch die Aufgabe eines Sozialarbeiters. Und wenn er in diesem Zusammenhang weiß, wovon die Rede ist, weil er selbst schon einmal mit gebrochenen Knochen auf fremde Hilfe angewiesen war, erledigt der sozialarbeitende Unfallregulierer diese Arbeit besser.