Personenschadensrecht
Es ist nicht zu vermeiden. Wenn man mit dem
Motorrad auf die Nase fällt, tut's weh. Aber das weiß
man vorher. Und wägt ab. No risk, no fun! Wer sich für
das Motorradfahren entscheidet, müßte wissen, daß es
gefährlich ist. Das bedeutet aber nicht die Einwilligung in
die Verletzungen, die ein Unfall(-gegner) verursacht.
Also braucht der Verletzte kompetente Hilfe.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zum Beispiel. Nur wenigen
ist bekannt, daß auch dem chauvinistischsten aller Motorradfahrer
ein Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn er eingegipst im
Streckbett liegt. Den Verdienstausfall spürt man hingegen recht
schnell.
Ein oft gehörtes Argument von Versicherern
ist die (teilweise) fehlende Schutzkleidung - führt die wirklich
zum Abzug beim Schmerzensgeld wie der nicht angelegte Sicherheitsgurt
in der Dose?
Zuzahlung zu Heilmitteln und Krankengymnastik,
den Rollstuhl gerechten Umbau der Wohnung wünscht man niemandem,
aber wenn es dann doch notwendig wird, muß man wissen, wie
man diese Ansprüche durchsetzt.
Und immer muß ein Berater bei großen
Schadensfällen auch in der Lage sein, nicht nur juristischen
Rat zu geben, sondern auch einfühlsam mit dem Verletzten und seinen Angehörigen umgehen
zu wissen. Ein Unfallregulierer hat nämlich auch die Aufgabe
eines Sozialarbeiters. Und wenn er in diesem Zusammenhang weiß,
wovon die Rede ist, weil er selbst schon einmal mit gebrochenen
Knochen auf fremde Hilfe angewiesen war, erledigt der sozialarbeitende Unfallregulierer diese Arbeit besser.
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