Übersicht
"Motorradrecht" gibt's
nicht!
Ein abgegrenztes oder auch nur abgrenzbares
Rechtsgebiet ist das Motorradrecht nicht. Trotzdem reden wir von
Motorradrecht, wenn wir die Rechte und Pflichten von - meist - Zweiradfahrern
meinen.
Also: Auf diesen Seiten geht es um Rechtsfragen,
die Motorradfahrer angehen oder haben. Genauer wäre es also,
von dem "Recht der Motorradfahrer" zu sprechen.
Konsequent wäre es also, den Begriff "Motorradfahrerrecht"
zu verwenden oder - politisch korrekter - von Motorradfahrer- und
Motorradfahrerinnenrecht.
"Haaaaalt!" rufen nun die Rollerfahrer.
Wir spielen auch noch mit! Und da wären dann noch die Fahrradfahrer
und die Mofafahrer.
Dann eben Zweiradfahrerrecht? Schon gibt es
Laut aus der Ecke der Gespannfahrer. Und die Trikefahrer wollen
auch dabei sein. Dann gibt's noch die Quadfahrer. Fehlt noch einer,
der einen Helm trägt?
Aha: Helmträger und -trägerinnenrecht?
;-)
Auch nicht: Denn mit Bungee Jumping und landenden
Flugzeugen haben wir Moppedfahrer nur ganz manchmal 'was zu tun
...
Also verstehen Sie Motorradrecht doch wie Sie
wollen! :-)
Was das "Motorradrecht" inhaltlich
ausmacht, erfahren Sie auf diesen Seiten.
Wenn hier fortan nun nur von Motorradfahrern
die Rede ist, sind damit auch alle anderen Männer und Frauen
angesprochen, die sich behelmt an der frischen Luft auf zwei, drei
oder vier Rädern mit Bodenkontakt fortbewegen und dabei ein
Stück längliches Metall in den Händen halten.
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