Motorradrecht

 

Unfallrecht

 

Sicher, ein Verkehrsunfall ist ein Verkehrsunfall. Auf den ersten Blick kommt es aus rechtlicher Sicht nicht darauf an, ob ein Motorrad daran beteiligt ist.

Aber schon "kontaktlose" Unfälle gibt es beim Zweispurfahrzeug eher weniger. Denn ein Auto fällt nicht auf die Seite, wenn die Vorderräder bei einer Notbremsung wegen einer Vorfahrtsverletzung eines anderen blockieren.

Kann man eigentlich aus einer Bremsspur eines Motorrades Rückschlüsse ziehen auf die gefahrene Geschwindigkeit wie beim Auto? Oder anders herum gefragt: Wie lang ist die Bremsspur bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h? Gebremst mit beiden Bremsen, nur mit der Fußbremse, nur mit der Vorderradbremse inklusive Brems-Stoppie?

Es gibt ein paar "Klassiker" bei den Unfallkonstellationen mit Moppedbeteiligung, die man kennen muß - als Motorradfahrer, um im Großstadtdschungel zu überleben und als Anwalt vor Gericht, um den Schadensersatz durchzusetzen. Vorbeifahren am Stau, Lückenfälle, U-Turns von vorausfahrenden Fahrzeugen ...

Und da waren da noch die Vorurteile, die sich selbst erfüllenden Prophezeiungen (neudeutsch: self-fulfilling prophesy): Alle Moppedfahrer sind Raser. Wenn dann noch der grauhaarige Passant den hochdrehenden Vierzylinder hört, liegt die geschätzte Geschwindigkeit immer bei deutlich über 70 km/h.

Sofern man die Probleme kennt, ist es eigentlich ganz einfach. Man muß sie aber kennen, sonst klappt das nicht mit der Regulierung des Unfallschadens.