Motorradrecht

 

Versicherungsrecht

 

Dieses Gebiet hat viele Berührungspunkte zum Unfall-Schadensrecht, versichern doch die Herren Kaiser und Kollegen meist gegen Schäden, die bei Verkehrsunfällen entstehen.

Die Kenntnis des Versicherungsrechts ist aber auch bei Diebstählen und Umbauten von Krädern von Vorteil. Darf man eigentlich - versicherungsrechtlich gesehen - das Motorrad auf der Straße stehen lassen oder ist es grob fahrlässig, wenn man es nicht in eine abgesperrte Garage gestellt hat? Oder wie sieht es mit dem Vollkasko-Versicherungsschutz aus, wenn man statt der im Brief eingetragenen Reifen eine andere Marke auf der Felge hat? Erlischt mit der Betriebserlaubnis gleich auch der (Kasko-)Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz ist bei zahllosen Aktionen des täglichen Lebens gefährdet. Überholen in "unklaren" Verkehrslagen - muß der Kaskoversicherer den Schaden ersetzen? War es wirklich "unklar", als man mit 170 PS, verteilt auf 170 kg zum Überholen ansetzte?

Wer erstellt reelle Wertgutachten - vor oder nach einem Diebstahl? Auch in dieser Beziehung sollte der Berater kompetente Motorrad-Sachverständige kennen, damit der Kaskoversicherer den richtigen Wert ersetzt. Haftet der Motorradfahrer für Schäden an einem Auto, auf das das umkippende Motorrad fällt?

Also auch im Versicherungsrecht gibt es motorradspezifische Besonderheiten, die besonderen Sachverstand erfordern.