Versicherungsrecht
Dieses Gebiet hat viele Berührungspunkte
zum Unfall-Schadensrecht, versichern doch die Herren Kaiser und
Kollegen meist gegen Schäden, die bei Verkehrsunfällen
entstehen.
Die Kenntnis des Versicherungsrechts ist aber
auch bei Diebstählen und Umbauten von Krädern von Vorteil.
Darf man eigentlich - versicherungsrechtlich gesehen - das Motorrad auf der
Straße stehen lassen oder ist es grob fahrlässig, wenn
man es nicht in eine abgesperrte Garage gestellt hat? Oder wie sieht
es mit dem Vollkasko-Versicherungsschutz aus, wenn man statt der
im Brief eingetragenen Reifen eine andere Marke auf der
Felge hat? Erlischt mit der Betriebserlaubnis gleich auch der (Kasko-)Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz ist bei zahllosen Aktionen
des täglichen Lebens gefährdet. Überholen in "unklaren"
Verkehrslagen - muß der Kaskoversicherer den Schaden ersetzen?
War es wirklich "unklar", als man mit 170 PS, verteilt
auf 170 kg zum Überholen ansetzte?
Wer erstellt reelle Wertgutachten - vor oder nach einem Diebstahl? Auch in dieser Beziehung sollte der Berater kompetente Motorrad-Sachverständige kennen, damit der Kaskoversicherer den richtigen Wert ersetzt. Haftet der Motorradfahrer für Schäden an
einem Auto, auf das das umkippende Motorrad fällt?
Also auch im Versicherungsrecht gibt es motorradspezifische Besonderheiten, die besonderen Sachverstand erfordern. |