Motorradrecht

 

Bußgeldsachen

 

Bußgelder werden verhängt, wenn dem Betroffenen die Begehung einer Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden konnte. Es sind die kleineren Regelverstöße des täglichen Lebens, die damit geahndet werden können - aber nicht müssen.

Es fängt an beim Parken des Moppeds auf dem Gehweg. Eigentlich glasklar verboten, wird es aber meist hingenommen, solange Parkplätze für Autos knapp sind und das Krad nicht allzu sehr stört. Was aber tun, wenn dann doch ein eifriger Beamter die Knolle ans Mopped heftet?

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht spezifisch für Motorradfahrer. Wohl aber die Messung eines Motorrades beispielsweise mit dem Laser. Hier gibt es andere Fehlerquellen als bei der Messung eines PKW.

Immer wieder gern gesehen ist der Vorwurf, fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Der Moppedfahrer ist verletzt, das Zweirad verbogen und nun kommt der PolPräs auch noch mit einem Bußgeldbescheid. Ist der Unfallfahrer nicht schon gestraft genug?

Aber auch Verstöße gegen Zulassungsrecht führen gern zur Verhängung eines Bußgeldes. Der Not-For-Road-Use-Auspuff oder der fehlende Spritzschutz beispielsweise muß aber nicht in jedem Falle dann auch zur Eintragung von Punkten ins Verkehrszentralregister führen. Es kommt auf die richtige Argumentation an.

Ein beliebtes, weil häufig erfolgreiches Betätigungsfeld des Verteidigers in OWi-Sachen gegen einen Motorradfahrer ist die Frage nach der Fahreridentität. Der Helm ist nicht unbedingt hilfreich bei der Identifizierung auf dem Meßfoto. Aber wie verhindert man das Fahrtenbuch, wenn man den Fahrer nicht benennen will?