Motorradrecht

 

Zivilrecht

 

Motorradrecht als Teilmenge des Zivilrechtes regelt die Rechtsverhältnisse des Motorradfahrers mit anderen Menschen.

Oft geht es dabei um die Frage, wer "Schuld" hat an dem Verkehrsunfall und wer für den entstandenen Schaden haftet.

Als erstes geht es dem echten [tm] Motorradfahrer natürlich um sein verbogenes Mopped. Er hat einen Sachschaden.

Meist tut es aber auch weh, wenn das Kraftrad kraftlos auf die Seite fällt. Dann hat der Biker einen Personenschaden.

Und wenn keiner Schuld hat und man selbst zu dusselig war, das Motorrad gegen unbefugte Wegnahme ordentlich zu sichern oder auf den Rädern zu halten, kommt die Frage auf nach dem Ersatz des Schadens durch einen Versicherer.

Zivilrechtliche Probleme entstehen aber auch beim Kauf / Verkauf eines Motorrades, der Reparatur oder der Miete bzw. Leihe. Das gehört aber dann eher zum Rest ...