Öffentliches
Recht
Die zweite große Gruppe von Vorschriften
regelt das Verhältnis zwischen dem Motorradfahrer und dem Staat bzw.
den Behörden.
Schwerpunkte bilden dabei Fragen, die sich im
Zusammenhang mit der Benutzung von Straßen ergeben, die dem
öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Antworten sind im Straßenrecht
geregelt.
Wenn auf diesen Straßen ein Krad bewegt
werden soll, muß dieses dafür zugelassen sein. Wann eine
amtliche Zulassung erteilt oder wieder entzogen wird, regelt das
Zulassungsrecht.
Kräder auf Straßen bewegen darf nicht
jeder, sondern nur der, der einen Führerschein vorweisen kann.
Wer das begehrte Stückchen Plastik bekommt oder wieder abgeben
muß, ist im Fahrerlaubnissrecht
geregelt.
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