Motorradrecht

 

Öffentliches Recht

 

Die zweite große Gruppe von Vorschriften regelt das Verhältnis zwischen dem Motorradfahrer und dem Staat bzw. den Behörden.

Schwerpunkte bilden dabei Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Benutzung von Straßen ergeben, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Antworten sind im Straßenrecht geregelt.

Wenn auf diesen Straßen ein Krad bewegt werden soll, muß dieses dafür zugelassen sein. Wann eine amtliche Zulassung erteilt oder wieder entzogen wird, regelt das Zulassungsrecht.

Kräder auf Straßen bewegen darf nicht jeder, sondern nur der, der einen Führerschein vorweisen kann. Wer das begehrte Stückchen Plastik bekommt oder wieder abgeben muß, ist im Fahrerlaubnissrecht geregelt.