Motorradrecht

 

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

 

In diesem Gebiet geht es um die Konsequenzen ungebührlichen Verhaltens. Verletzt der Motorradfahrer staatlich aufgestellte Regeln, muß er damit rechnen, daß er mit einigem Nachdruck in Zukunft zur Einhaltung derselben veranlaßt wird.

Kleinere Verstöße werden als Bußgeldsachen geahndet, die aber auch schon zu recht heftigen "Schmerzen" führen können.

Verletzt der Motorradfahrer gar Vorschriften, die sich der Erfinder des Strafgesetzbuches hat einfallen lassen, darf er sich als Hauptperson einer Strafsache betrachten.

Bedient sich der Kradler bei der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit eines Gegenstandes, muß er mit der Beschlagnahme dieses Gegenstandes als Tatwerkzeug rechnen. Im übelsten Falle ist das eben das Motorrad.