Worum geht's?
Motorradfahrer leben wie alle anderen Menschen
nicht im rechtsfreien Raum. Für alle gilt die Rechtsordnung
gleichermaßen.
Es gibt aber Teilgebiete des Rechts, die die
Kradfahrer besonders betreffen, andere wiederum nur am Rande und
schließlich einige, die einem echten Moppedfahrer nichts anhaben
können.
Auf diesen Seiten werden der klassischen Dreiteilung
des Rechts (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) folgend
die für Moppedfahrer wichtigsten Rechtsgebiete aufgezeigt.
Und es wird unter "der ganze Rest"
kurz dargestellt, in welchen Dunkelnormen sich ebenfalls Motorradrecht
verbergen kann.
Anregungen und Ergänzungen werden gern
entgegen genommen. Schreiben Sie eine eMail an den Webmaster
oder an Rechtsanwalt
Carsten R. Hoenig.
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