Sachschadensrecht
Selbstverständlich schätzt nicht der
Anwalt die Höhe des Sachschadens am Motorrad, sondern ein Gutachter.
Aber dort fangen die Probleme schon an. Ein Spezialist für
hochwertige italienische Sportwagen ist sicherlich nicht zwingend dafür
ausgebildet, ein italienisches Motorrad aus Bologna zu begutachten.
Also muß der anwaltliche Berater im Stande sein, dem Geschädigten
bei der Suche nach einem kompetenten Sachverständigen hilfreiche
Hinweise geben zu können. Zum Beispiel auch den Hinweis, daß man tunlichst den Sachverständigen nicht akzeptieren sollte, den der gegnerische Versicherer vorschlägt.
Und dann liegt das Gutachten irgendwann auf
dem Tisch. Hat der Sachverständige sauber gearbeitet?
Sollte eine Rahmenvermessung stattfinden, obwohl nur ein kleiner Auffahrunfall stattgefunden
hat? Die Kratzer an der Schwinge - auspolieren oder auswechseln?
Daß ein Helm, der Bodenkontakt hatte,
ausgewechselt werden muß, gehört zum Basiswissen. Aber
in welcher Höhe gibt es Ersatz? Neuwert oder Zeitwert?
Auch das schwierige Thema Nutzungsausfallschaden gehört hier her. Der Unfall findet Ende Oktober statt. Der
Moppedist kommt mit leichten Blessuren davon. Entsteht im beginnenden
Winter überhaupt noch ein Nutzungsausfallschaden? Oder der
Unfall im Juli, das Krad ist nicht mehr zu gebrauchen und der Urlaub
in den Dolomiten geplant. Kann der Kradler auf das Auto, das in
der Garage steht, verwiesen werden?
Auch beim Sachschadensrecht gibt es zahlreiche
Besonderheiten im Zusammenhang mit Motorrädern. Ohne ein wenig
Benzin im Blut übersieht man leicht die Feinheiten, die am
Ende dann doch den Gegenwert einer kompletten 3-wöchigen Alpentour
ausmachen können.
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