Motorradrecht

 

Sachschadensrecht

 

Selbstverständlich schätzt nicht der Anwalt die Höhe des Sachschadens am Motorrad, sondern ein Gutachter. Aber dort fangen die Probleme schon an. Ein Spezialist für hochwertige italienische Sportwagen ist sicherlich nicht zwingend dafür ausgebildet, ein italienisches Motorrad aus Bologna zu begutachten. Also muß der anwaltliche Berater im Stande sein, dem Geschädigten bei der Suche nach einem kompetenten Sachverständigen hilfreiche Hinweise geben zu können. Zum Beispiel auch den Hinweis, daß man tunlichst den Sachverständigen nicht akzeptieren sollte, den der gegnerische Versicherer vorschlägt.

Und dann liegt das Gutachten irgendwann auf dem Tisch. Hat der Sachverständige sauber gearbeitet? Sollte eine Rahmenvermessung stattfinden, obwohl nur ein kleiner Auffahrunfall stattgefunden hat? Die Kratzer an der Schwinge - auspolieren oder auswechseln?

Daß ein Helm, der Bodenkontakt hatte, ausgewechselt werden muß, gehört zum Basiswissen. Aber in welcher Höhe gibt es Ersatz? Neuwert oder Zeitwert?

Auch das schwierige Thema Nutzungsausfallschaden gehört hier her. Der Unfall findet Ende Oktober statt. Der Moppedist kommt mit leichten Blessuren davon. Entsteht im beginnenden Winter überhaupt noch ein Nutzungsausfallschaden? Oder der Unfall im Juli, das Krad ist nicht mehr zu gebrauchen und der Urlaub in den Dolomiten geplant. Kann der Kradler auf das Auto, das in der Garage steht, verwiesen werden?

Auch beim Sachschadensrecht gibt es zahlreiche Besonderheiten im Zusammenhang mit Motorrädern. Ohne ein wenig Benzin im Blut übersieht man leicht die Feinheiten, die am Ende dann doch den Gegenwert einer kompletten 3-wöchigen Alpentour ausmachen können.