Motorradrecht

 

Fahrerlaubnisrecht

 

Motorradfahrer sind etwas Besonderes, deswegen haben sie auch ganz besondere Fahrerlaubnisse. Die Klassen A, A1 und M betreffen das Zweirad. Stufenweise wird man heutzutage an die unbegrenzte Leistung herangeführt, es sei denn, der Aspirant hat viertel Jahrhundert Lebenserfahrung gesammelt.

Man sollte wissen, daß der alte rosa Führerschein dazu zwingt, die Erteilung der Fahrerlaubnis ohne Leistungsbegrenzung zu beantragen. Die Inhaber der aktuellen Variante aus Plastik hat damit keine Probleme, er bekommt den Wegfall der Grenze automatisch.

Gilt eigentlich der alte, graue Führerschein überhaupt noch? Auch im Ausland? Naklar, aber das wissen manche Uniformierte nicht. Und wenn dann der Fünfundvierziegjährige, der 1975 schon seine Klasse 3 hatte, auf einer 125er kontrolliert wird, sollte er im Zweifel dem Herrn Wachtmeister erklären können, daß damals und heute das 125er-Fahren auch mit dem Autoführerschein erlaubt war und ist.

Dies gilt allerdings dann nicht mehr, wenn dem Kandidaten in der Zwischenzeit einmal die Fahrerlaubnis "abhanden" gekommen ist. Dann bekommt er eine neue nach den neuen Regeln. Fährt er trotzdem auf der 125er, riskiert er eine Bestrafung, wenn er nicht im Besitz der Klasse A oder A1 ist.

Auch in diesem Zusammenhang gilt das lateinische Sprichwort: Ius est vigilantibus - das Recht ist für die Wachen. Aber das sind Moppedfahrer ja ohnehin - meistens.