Motorradrecht

 

Strafsachen

 

Ich glaube nicht, daß es auch nur einen erwachsenen Menschen gibt, der in seinem Leben noch keine Straftat begangen hat. Nur haben die meisten eben Glück, nicht erwischt zu werden.

Straftaten im Zusammenhang mit Motorradfahren führen häufig zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zum Fahrverbot. Es gibt aber ein paar Verkehrsstraftaten, die in aller Regel nicht von Motorradfahrern begangen werden. Zum Beispiel die Unfallflucht. Oder Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluß. Aber das verkehrsgefährdente Überholen kommt durchaus häufiger vor.

Spannend wird es, wenn der Motorradfahrer selbstverschuldet umfällt und dabei seine Sozia fahrlässig am Körper verletzt wird. Auch dann hat der Staatsanwalt ein Mitspracherecht.

Das Entdrosseln des Motorrades durch den Führerscheinneuling führt zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Umbiegen des Nummernschilds ist ebenso strafbar wie das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Die Konsequenzen von Straftaten im Straßenverkehr sind meist erträglich. Es werden doch nur in den seltensten Fällen Freiheitsstrafen verhängt. Gleichwohl sollte man darauf achten, nicht allzu oft ins Fadenkreuz der Strafverfolger zu geraten. Auf die Dauer wird das schlicht zu teuer. Denn Rechtsschutzversicherer zahlen zwar erst einmal den Verteidiger; kommt es aber zur Verurteilung wegen einer Vorsatztat, ist mit der Rückforderung des Honorars vom Straftäter durch den Versicherer zu rechnen.

Es lohnt sich also in den seltensten Fällen, Verkehrsstraftaten zu begehen. Außer für den Verteidiger. :-)