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Beleidigungen und Ehrkränkungen

Als erstes Beispiel werden die Ehrkränkungsdelikte genannt, nämlich

Ob die Erheblichkeitsschwelle einer Ehrkränkung überschritten ist, hängt ganz stark vom konkreten Einzelfall ab. Die Argumente, die dafür sprechen, müssen ausführlich vorgetragen und – wenn möglich – frühzeitig belegt, zumindest glaubhaft gemacht werden.

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