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Zivilrecht

Motorradrecht als Teilmenge des Zivilrechtes regelt die Rechtsverhältnisse des Motorradfahrers mit anderen Menschen.

Oft geht es dabei um die Frage, wer “Schuld” hat an dem Verkehrsunfall bzw. wer für den entstandenen Schaden haftet.

Als erstes geht es dann dem echten [tm] Motorradfahrer natürlich um sein verbogenes Mopped. Er hat einen Sachschaden.

Meist tut es aber auch weh, wenn das Kraftrad kraftlos auf die Seite fällt. Dann hat der Biker einen Personenschaden.

Und wenn keiner Schuld hat und man selbst zu dusselig war, das Motorrad gegen unbefugte Wegnahme ordentlich zu sichern oder auf den Rädern zu halten, kommt die Frage auf nach dem Ersatz des Schadens durch einen Versicherer.

Zivilrechtliche Probleme entstehen aber auch beim Kauf / Verkauf eines Motorrades, der Reparatur oder der Miete bzw. Leihe. Das gehört aber dann eher zum ganzen Rest.

Doch schauen wir uns die Einzelheiten einmal näher an.

Unfallrecht
Sicher, ein Verkehrsunfall ist ein Verkehrsunfall. Auf den ersten Blick kommt es aus rechtlicher Sicht nicht darauf an, ob ein Motorrad daran beteiligt ist.

Aber schon „kontaktlose“ Unfälle gibt es beim Zweispurfahrzeug eher weniger. Denn ein Auto fällt nicht auf die Seite, wenn die Vorderräder bei einer Notbremsung wegen einer Vorfahrtsverletzung eines anderen blockieren.

Kann man eigentlich aus einer Bremsspur eines Motorrades Rückschlüsse ziehen auf die gefahrene Geschwindigkeit wie beim Auto? Oder anders herum gefragt: Wie lang ist die Bremsspur bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h? Gebremst mit beiden Bremsen, nur mit der Fußbremse, nur mit der Vorderradbremse inklusive Brems-Stoppie?

Es gibt ein paar „Klassiker“ bei den Unfallkonstellationen mit Moppedbeteiligung, die man kennen muß – als Motorradfahrer, um im Großstadtdschungel zu überleben und als Anwalt vor Gericht, um den Schadensersatz durchzusetzen. Vorbeifahren am Stau, Lückenfälle, U-Turns von vorausfahrenden Fahrzeugen …

Und da waren da noch die Vorurteile, die sich selbst erfüllenden Prophezeiungen (neudeutsch: self-fulfilling prophecy): Alle Moppedfahrer sind Raser. Wenn dann noch der grauhaarige Passant den hochdrehenden Vierzylinder hört, liegt die geschätzte Geschwindigkeit immer bei deutlich über 70 km/h.

Sofern man die Probleme kennt, ist es eigentlich ganz einfach. Man muß sie aber kennen, sonst klappt das nicht mit der Regulierung des Unfallschadens.

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Sachschadensrecht
Selbstverständlich schätzt nicht der Anwalt die Höhe des Sachschadens am Motorrad, sondern ein Gutachter. Aber dort fangen die Probleme schon an. Ein Spezialist für hochwertige italienische Sportwagen ist sicherlich nicht zwingend dafür ausgebildet, ein italienisches Motorrad aus Bologna zu begutachten. Also muß der anwaltliche Berater im Stande sein, dem Geschädigten bei der Suche nach einem kompetenten Sachverständigen hilfreiche Hinweise geben zu können. Zum Beispiel auch den Hinweis, daß man tunlichst den Sachverständigen nicht akzeptieren sollte, den der gegnerische Versicherer vorschlägt.

Und dann liegt das Gutachten irgendwann auf dem Tisch. Hat der Sachverständige sauber gearbeitet? Sollte eine Rahmenvermessung stattfinden, obwohl nur ein kleiner Auffahrunfall stattgefunden hat? Die Kratzer an der Schwinge – auspolieren oder auswechseln?

Daß ein Helm, der Bodenkontakt hatte, ausgewechselt werden muß, gehört zum Basiswissen. Aber in welcher Höhe gibt es Ersatz? Neuwert oder Zeitwert?

Auch das schwierige Thema Nutzungsausfallschaden gehört hier her. Der Unfall findet Ende Oktober statt. Der Moppedist kommt mit leichten Blessuren davon. Entsteht im beginnenden Winter überhaupt noch ein Nutzungsausfallschaden? Oder der Unfall im Juli, das Krad ist nicht mehr zu gebrauchen und der Urlaub in den Dolomiten geplant. Kann der Kradler auf das Auto, das in der Garage steht, verwiesen werden?

Auch beim Sachschadensrecht gibt es zahlreiche Besonderheiten im Zusammenhang mit Motorrädern. Ohne ein wenig Benzin im Blut übersieht man leicht die Feinheiten, die am Ende dann doch den Gegenwert einer kompletten 3-wöchigen Alpentour ausmachen können.

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Personenschadensrecht
Es ist nicht zu vermeiden. Wenn man mit dem Motorrad auf die Nase fällt, tut’s weh. Aber das weiß man vorher. Und wägt ab. No risk, no fun! Wer sich für das Motorradfahren entscheidet, müßte wissen, daß es gefährlich ist. Das bedeutet aber nicht die Einwilligung in die Verletzungen, die ein Unfall(-gegner) verursacht.

Also braucht der Verletzte kompetente Hilfe. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zum Beispiel. Nur wenigen ist bekannt, daß auch dem chauvinistischsten aller Motorradfahrer ein Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn er eingegipst im Streckbett liegt. Den Verdienstausfall spürt man hingegen recht schnell.

Ein oft gehörtes Argument von Versicherern ist die (teilweise) fehlende Schutzkleidung – führt die wirklich zum Abzug beim Schmerzensgeld wie der nicht angelegte Sicherheitsgurt in der Dose?

Zuzahlung zu Heilmitteln und Krankengymnastik, den Rollstuhl gerechten Umbau der Wohnung wünscht man niemandem, aber wenn es dann doch notwendig wird, muß man wissen, wie man diese Ansprüche durchsetzt.

Und immer muß ein Berater bei großen Schadensfällen auch in der Lage sein, nicht nur juristischen Rat zu geben, sondern auch einfühlsam mit dem Verletzten und seinen Angehörigen umgehen zu wissen. Ein Unfallregulierer hat nämlich auch die Aufgabe eines Sozialarbeiters und Psychologen. Und wenn er in diesem Zusammenhang weiß, wovon die Rede ist, weil er selbst schon einmal mit gebrochenen Knochen auf fremde Hilfe angewiesen war, erledigt der sozialarbeitende Unfallregulierer diese Arbeit besser.

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Versicherungsrecht
Dieses Gebiet hat viele Berührungspunkte zum Unfall-Schadensrecht, versichern doch die Herren Kaiser und Kollegen meist gegen Schäden, die bei Verkehrsunfällen entstehen.

Die Kenntnis des Versicherungsrechts ist aber auch bei Diebstählen und Umbauten von Krädern von Vorteil. Darf man eigentlich – versicherungsrechtlich gesehen – das Motorrad auf der Straße stehen lassen oder ist es grob fahrlässig, wenn man es nicht in eine abgesperrte Garage gestellt hat? Oder wie sieht es mit dem Vollkasko-Versicherungsschutz aus, wenn man statt der im Kfz-Brief eingetragenen Reifen eine andere Marke auf der Felge hat? Erlischt mit der Betriebserlaubnis gleich auch der (Kasko-)Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz ist bei zahllosen Aktionen des täglichen Lebens gefährdet. Überholen in „unklaren“ Verkehrslagen – muß der Kaskoversicherer den Schaden ersetzen? War es wirklich „unklar“, als man mit 170 PS, verteilt auf 170 kg zum Überholen ansetzte?

Wer erstellt reelle Wertgutachten – vor oder nach einem Diebstahl? Auch in dieser Beziehung sollte der Berater kompetente Motorrad-Sachverständige kennen, damit der Kaskoversicherer den richtigen Wert ersetzt. Haftet der Motorradfahrer für Schäden an einem Auto, auf das das umkippende Motorrad fällt?

Also auch im Versicherungsrecht gibt es motorradspezifische Besonderheiten, die besonderen Sachverstand erfordern.

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