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… und der ganze Rest

Es gibt so gut wie keinen rechtlichen Bereich, in dem nicht auch ein Motorrad irgendwie eine Rolle spielen könnte.

Verträge, zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag … und überall lauern Gefahren in Form von Mängeln und Störungen.

Auch Wirtschafts- oder Gesellschaftsrecht kann sich auf Motorräder beziehen, wenn der Unternehmer gern mit Motorrädern handeln und dazu mit seinem Partner eine GmbH gründen möchte.

Vereinsrecht ist gefragt, wenn sich ein paar Clubrocker eine juristische Form geben möchten.

Sogar im Steuerrecht kommt das Motorrad vor. Sei es als Firmenfahrzeug oder als Quelle für die Kraftfahrzeugsteuer.

Nur nebenbei, aber doch nicht so abwegig: Wem gehört das Motorrad im Falle einer Scheidung (Familienrecht) oder eines Todesfalls (Erbrecht) oder eines Diebstahls (Sachenrecht)?

Es gibt wohl keinen Berater, der sich in all diesen Gebieten gleich gut und auf hohem Niveau auskennt. Wenn der Berater aber seine Grenzen kennt und dazu steht, wird er die offene Frage jemanden weiterreichen, der sich (besser) damit auskennt. Auch dadurch zeichnet sich der Spezialist aus.

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