Geschichte

Die Kanzlei Hoenig Berlin stellt sich vor: Ihre Geschichte seit 1996 und ihre Entwicklung seit ihrer (Neu-)Gründung im Jahre 2001 bis zum heutigen Tag.

Kanzleigebäude Hoenig Berlin

Die Kanzlei Hoenig Berlin ist im Juni 2001 aus der im Jahre 1996 in Charlottenburg gegründeten Kanzlei Hoenig und Jula, Partnerschaft Berlin hervorgegangen.

Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig betrieb seine Kanzlei zunächst bis 2005 in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Dr. Rocco Jula, der die Partnerschaft unter der Bezeichnung Rechtsanwälte Dr. Jula und Partner mit anderen Kollegen weiter führt. Nachdem das Raumangebot in der Pestalozzistraße für beide Kanzleien nicht mehr ausreichte, verlegte die Kanzlei Hoenig Berlin im Januar 2006 ihren Sitz nach Kreuzberg an das Paul-Lincke-Ufer.

Seit Jahresbeginn 2006 wird die Kanzlei unterstützt von Rechtsanwalt Tobias Glienke, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Von Februar 2011 bis April 2014 war Rechtsanwalt Kolja Zaborowski, Fachanwalt für Strafrecht, als dritter Strafverteidiger in der Kanzlei. Im Dezernat Verkehrsunfall-Zivilrecht arbeitet seit September 2012 Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, der sich zum Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht fortgebildet hat.

Das weitere Team besteht aus den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Gina Weber, Kristina Roth und Nadine Backhaus sowie den wissenschaftlichen und studentischen Mitarbeitern. Außerdem bilden wir Rechtsreferendare aus, die uns dafür mit ihrem know how und stets frischen Ideen unterstützen.

Von Anfang an beschränkte sich die Kanzlei im Wesentlichen auf die Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren und bietet zudem die Beratung und Vertretung von Motorradfahrern an.

Auf dem neuen Kanzleischild der Kreuzberger Kanzlei ist daher zu lesen:

Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Motorradrecht.

Der Schwerpunkt der Kanzlei Hoenig Berlin liegt dabei auf der persönlichen Betreuung und individuellen Beratung der Mandantschaft durch die Rechtsanwälte und das Team der Kanzlei.

In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten können die drei Rechtsanwälte Hoenig, Glienke und Kümmerle ihre Mandanten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der alten und neuen Bundesländer vertreten. Im Übrigen ist die Vertretung bzw. Verteidigung vor allen bundesdeutschen Gerichten möglich.

In Strafsachen verteidigen die Strafverteidiger Carsten R. Hoenig und Tobias Glienke ihre Mandantschaft bundesweit und auch im Ausland.