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Verfahren und Anschlußerklärung

Die Teilnahme am Nebenklageverfahren als solches ist grundsätzlich auf unkompliziertem Wege möglich, jedenfalls wenn das Verfahren gegen Erwachsene geführt wird. Es gibt lediglich ein paar vereinzelte Besonderheiten in Verfahren gegen Jugendliche nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und (noch weniger) im Sicherungsverfahren.

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