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Andere Fälle

Kommt eine Erstattung durch Justizkasse, Versicherer oder Opferschutzorganisation nicht in Betracht, hat der Verletzte die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Dann ist es um so wichtiger, mit dem Rechtsanwalt die Kostenfrage vorab zu klären und gegebenenfalls eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Hierbei ist es im Ausnahmefall auch nicht ausgeschlossen, auch eine erfolgsabhängige Honorierung zu vereinbaren.

Wenn der Angeklagte am Ende verurteilt wird, hat er auch die Kosten der Nebenklage zu erstatten. In den meisten Fällen wird die Erstattung aber an der Vermögenslosigkeit des Verurteilten scheitern.

Der Nebenklägervertreter hat aber die Möglichkeit, die Kostenübernahme bereits vor der Verurteilung mit dem Angeklagten und seiner Verteidigung zu besprechen. Die Bereitschaft des Angeklagten, die Kosten der Nebenklage bereits vor dem Ende des Verfahrens zu erstatten, wird vom Gericht sicherlich beim Strafmaß günstig berücksichtigt.

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