Die (weiteren) allgemeinen Rechte des Nebenklägers regelt § 397 StPO. Diese Vorschrift gewährleistet ihm eine gesicherte Schutz- und Rechtsposition. Die Möglichkeiten, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen, sind vielfältig und weitreichend. Die wichtigsten Rechte werden hier vorgestellt.
Und zwar folgende: