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Allgemeine Rechte des Nebenklägers

Die (weiteren) allgemeinen Rechte des Nebenklägers regelt § 397 StPO. Diese Vorschrift gewährleistet ihm eine gesicherte Schutz- und Rechtsposition. Die Möglichkeiten, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen, sind vielfältig und weitreichend. Die wichtigsten Rechte werden hier vorgestellt.

Und zwar folgende:

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