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Der besserwissende Spammer
In unserem Minuten-Textbaustein gegen eMail-Spamming fordern wir den Spammer auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um damit die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.
Ich fordere Sie daher auf, die Durchführung bzw. Mitwirkung an weiterer unerwünschter Werbung per eMail zu unterlassen und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr innerhalb der unten genannten Frist eine dazu geeignete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Schriftform abzugeben.
Eigentlich kein Ding, man muß nur wissen, was man da reinschreibt. Da das aber eben nicht jeder weiß, bieten wir einen Formulierungsvorschlag an:
Unter http://www.kanzlei-hoenig.de/docs/ue.pdf finden Sie einen dafür geeigneten Vordruck.
Kann man benutzen. Muß aber nicht. Wenn man eine andere Idee hat. Solange man weiß, worauf’s ankommt.
Worauf es jedenfalls nicht ankommt, ist der folgende Sermon, den mir eine als Aktiengesellschaft getarnte Softwarebude aus Andechs vor die Füße kippt:
Naja. Dann eben nicht.
Aber das, was mit der Herr Vorstand der AG schreibt, ist jedenfalls auch nicht ausreichend:
Wir werden Ihre Adresse in unserer Adressdatenbank mit einem Werbeausschlusskennzeichen versehen … Somit werden Sie auf keine Weise mehr von uns kontaktiert
Oftmals belassen wir es dennoch dabei. Das dumme Geschwätz da oben hätte ich dann auch nicht weiter beachtet. Allerdings ist der Vorstandspammer ein mitteilungsbedürftiger Frisörbesucher:
Warum er das mir und nicht seinem Hairdresser oder einer Parkuhr erzählt, erschließt sich mir nicht. Macht mir aber schon schlechte Laune.
Nachdem dann allerdings auch das hier noch folgte …
… hat mein Lieblingsanwalt für Spamabwehr wieder einen neuen Job bekommen.
Na schön, in Andechs gibt es glücklicherweise nicht nur Klugscheißer und Besserwisser. Sondern auch ein paar fitte Mönche mit guten Ideen:
Prösterchen!
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Das Oscar Wilde Zitat stammt aus einer Publikation des Spammers, die mit „Unser Leitbild“ überschrieben ist. So kann’s kommen.
Silkes Spammer-Support
Die heutige Sonntags-Geschichte begann mit einer Spam-eMail, die auf Wunsch einer einzelnen Dame einen – nun, sagen wir mal – etwas ungewöhnlichen Effekt auslöste.
Ein selbsternannter PR-Manager entsorgt seinen Werbemüll in unserem eMail-Postkasten. Ich habe ihn gebeten, damit aufzuhören. Worauf er mir pampig kam. Dann hat das Landgericht ihn einstweilig aufgefordert, die Spammerei zu unterlassen. Der Spammer wollte es genauer wissen und forderte das ultimative Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin. Hat er bekommen. Am 4.5.2017 fand der Show-down in der Littenstraße statt – über das Ergebnis berichte ich später noch, wenn mir das Urteil mit Gründen vorliegt. Bis dahin rege ich die Lektüre der Blogbeiträge zum Verfahrensgang an.
Hier geht es um den Support des Spammers durch die Cottbuserin Silke. Sie hatte mir ja schon damit gedroht, den Autodoc im Kampf mit ihrer juristischen Expertise zu unterstützen.
Angesichts Ihres erbärmlcihen Verhaltens mir gegenüber haben Sie sicher Verständnis dafür, dass ich nun wohl doch dem Autodoc mit ein paar wichtigen Tips zur seite springen werde. Hätte ich sonst nicht gemacht. Aber skrupellosen Egomanen sollte man auch nal Einhalt gebieten. Um der Gerechtigkeit willen.
Und diese Drohung hat sie jetzt auch umgesetzt.
Mit EILT !! – Vermerk und unter dem Betreff Ihren Prozes gegen RA Hoenig (Berlin) (wegen angeblicher spam-mail), Landgericht Berlin, Gerichtsverhandlung morgen, 04.05. 2017 schickt sie dem Geschäftsführer persönlich eine eMail. Sie möchte dem Herrn in seinem Gerichtsverfahren gegen RA Hoenig wohl mehrere wichtige Info geben die ihm durchaus helfen könnte.
Und dann folgt plump wie ein Badewannenstöpsel der Sermon, den Silke auch schon hier in ihren Kommentaren abgesondert hat. Damit kann man leben, weil das Zeug – jedenfalls für den Kundigen auf den ersten Blick – als juristischer Unsinn identifizierbar und ohne weitere Relevanz ist: Le texte ne vaut pas l´honneur d`être nommé, würde ein Gallier dazu sagen.
Spannender sind allerdings die einleitenden Worte von Silke, mit denen sie sich dem Spammer anbiedert:
Der wirkliche Spammer ist in Wahrheit RA Hoenig. Denn der versendet – per mail – Informationen über seinen Web-Blog/seine Webseite an alle möglichen Leute – auch ungefragt und ungebeten. So wie es bei mir der Fall ist.
Wenn man in seinem Blog erstmalig einen eigenen Kommenar zu seinen Beiträgen abgibt MSS man die eigene mail-adresse angeben. Und daraufhin bekommt man dann plötzlich mails von ihm zugesangt – siehe nachfolgenden beispiel – obwohl ich NICHT angekreuzt hatte, dass ich irgendwelche mails/ Infos zu seinem Blog bekommen möchte.
Das sollten Sie unbedingt dem gericht vortragen – also schnelstmöglich Ihrem Prozessbevollmächtigtem schicken, damit der das morgen in der verhandlung vortrahen kann.
Silkes „nachfolgenden beispiel“ ist eine eMail, die sie über ein double-opt-in-Verfahren auf unserer Website zum kostenlosen eMail-Kurs bestellt hat.
Beides – Silkes eMail und den Anhang – führt der Rechtsanwalt des Spammers in das Klageverfahren ein, um seine Argumentation, der Spam des Spammers sei in Wirklichkeit gar kein Spam, damit zu unterstützen (die übrige Klageerwiderung hat ein etwas höheres Niveau, ein wenig höher).
Und jetzt? #Wasmacheichdennnun?

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Bild: © Andreas Depping / pixelio.de
Der ExFreund der Spammerin
Ein Blick aus einer anderen Perspektive als der eigenen ist oft ganz hilfreich. Über Facebook habe ich gestern eine Rückmeldung erhalten, über die ich noch einmal nachgedacht habe.
Einer unserer Mandanten hat sich öffentlich über das glückliche Ende eines Bußgeldverfahrens gefreut, an dem wir als Verteidiger beteiligt waren. Dazu hat er diesen Kommentar erhalten:
Was ist passiert, daß Philip Tremper mich nicht mehr lieb hat?
Seine Exfreundin hat unserer Kanzlei wohl irgendwas geschickt, daß nach den Spielregeln unserer Rechtsordnung als unerwünschte Werbung zu qualifizieren ist. Die Vox Populi spricht da von Spam. Ich weiß nicht mehr, was es war. Herr Tremper hat Recht, wenn er behauptet, ich lese so’n Zeug nicht.
Nun habe ich der Absenderin keine Unterlassungs-Erklärung geschickt. Sondern ich habe mit unserem Standard-Textbaustein (unterstützt von PhraseExpress) auf den Werbemüll reagiert:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Am Samstag, 27. August 2016, ging in unserer Kanzlei auf meiner eMail-Adresse *** kanzlei@kanzlei-hoenig.de *** eine eMail ein, in der für Ihre Dienstleistung bzw. für Ihr Angebot geworben wurde. Den Wortlaut Ihrer eMail habe ich unter der Signatur dieser Abmahnung vollständig zitiert. Ich habe mit einer derartigen Werbung kein Einverständnis erklärt.
Ich fordere Sie daher auf,
1.
die Durchführung bzw. Mitwirkung an weiterer unerwünschter Werbung per eMail zu unterlassen und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr innerhalb der unten genannten Frist eine dazu geeignete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Schriftform abzugeben. Unter http://www.kanzlei-hoenig.de/docs/ue.pdf finden Sie einen dafür geeigneten Vordruck. Die Erklärung ist mir im Original zu überlassen, eine Zusendung per eMail oder Fax ist lediglich zur Fristwahrung geeignet und beseitigt die Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht.2.
Auskunft gem. § 34 BDSG zu erteilen, welche personenbezogenen Daten zu unserer Kanzlei bzw. zu meiner Person bei Ihnen gespeichert sind, auch soweit sie sich auf Herkunft und Empfänger beziehen, welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird und an welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern die Daten weitergegeben werden.3.
diese Daten nach vollständiger Auskunftserteilung in vorbezeichnetem Umfang zu löschen und diese Löschung verbindlich zu bestätigen.4.
die oben dargelegten und jeweils gem. § 271 I BGB sofort fälligen Ansprüche innerhalb einer Frist bis zum *** 30. August 2016, 16:00 Uhr *** (Erklärungen hier eingehend) zu erfüllen und kündige für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs gerichtliche Schritte an.Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn ich für telefonische Rückfragen nicht zur Verfügung stehe.
Und fertig. Keine Kostenrechnung und keine gewälttätige Durchsetzung meines Unterlassungsbegehrens (so heißt das auf Hochdeutsch). Nur ein wenig heiße Luft, um zu erreichen, daß wir nicht noch weiter mit Zeuchs zugeschmissen werden, was uns nicht interessiert. Und ob die Exfreundin nun die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat oder nicht, weiß ich auch nicht. Interessiert mich auch nicht. Sonst würde ich nachschauen.
Durchgehend und einhellig wird die Zusendung unerwünschter Werbung als Rechtsbruch qualifiziert. Auch der Begriff „unerwünschte Werbung“ ist eindeutig definiert. Dagegen wehre ich mich mit diesem Textbaustein. Was macht die Rechtsbrecher (und deren Exfreunde) eigentlich so böse auf mich, wenn ich auf diesem schmalen Wege versuche, nicht in Werbe-eMails zu versinken?
Und ja: Hartnäckigen Spammern haue ich dann auch mal ernsthaft auf die Finger. Aber das war ja in diesem Fall offenbar nicht notwendig. Oder doch?
Spam vom Gefängnisdirektor
Auf Spam reagiere ich bekanntermaßen empfindlich Ich muß – dank eines stets griffbereiten Textbausteins – auch nicht lange nachdenken, wenn die Reaktion Gestalt annehmen soll.
Am Freitagmorgen erreichte mich eine besondere Art der unverlangten Werbung: Ich bin zum Ziel der Promotionaktion eines Gefängnisdirektors geworden.
Dr. Thomas Galli heißt der Mann, der seit geraumer Zeit in der JVA Zeithain einsitzt. Nicht als Gefangener, sondern als deren Leiter.
Und deswegen(?) hat er ein Buch geschrieben, in dem er, der Gefängnisdirektor, von der „Schwere der Schuld“ erzählt. Während seiner Zeit im Knast ist in ihm …
… die Überzeugung gereift, dass die massive staatliche Gewalt, die in den Gefängnissen ihren Ausdruck findet, Ausfluss einer ungerechten gesellschaftlichen Verteilung juristischer und moralischer Schuld ist. Ich bin fest überzeugt, dass Gefängnisse unter dem Strich die Kriminalität nicht reduzieren und gegenüber den Inhaftierten (und ihren wohlgemerkt völlig unschuldigen Familien) eine übermäßige Anwendung staatlicher Gewalt sind.
Ich habe das Buch (noch) nicht gelesen, es wird erst am 14. März 2016 erscheinen. Aber das, was Dr. Thomas Galli mir in der Werbe-eMail annonciert hat, hört sich eigentlich ganz vielversprechend an. Und vielleicht bietet sich auch bald mal – in Berlin, nicht nur in Dresden und Leipzig – die Gelegenheit, dem Autoren bei Vorlesen zuzuhören.
StarMoney spammt einfach weiter
Offenbar ist es dem Vertrieb von Starmoney völlig gleichgültig, welchen Eindruck diese aufdringliche und unerwünschte Werbung bei ihren Kunden macht und hinterläßt.
Seit Mai 2015, also seit 6 Monaten, penetrieren diese stumpfen Werbefuzzis von Star Money ihre Anwender mit dem Hinweis, daß es die neue Starmoney Business Version 7 gibt. Und daß der Support der Starmoney Business Version 6 ab dem 31. März 2016 – also in vier Monaten – eingestellt wird.
Heute morgen habe ich den Spam von Star Money schon wieder auf dem Monitor:
Und jeden künftigen Morgen werde ich mich darüber ärgern, mich für diese Software entschieden zu haben.
Unternehmen, die Wert darauf legen, daß ihre Wünsche von denjenigen respektiert werden, an die sie Geld bezahlen, kann ich Star Money nicht empfehlen. Wir suchen beizeiten eine Alternative, ohne diesen unintelligenten Spam.
Der Spam von Star Money
Die Softwareschmiede von Star Money gehen ihren Kunden echt auf die Nerven. Sie hören einfach nicht auf mit ihrem Spam:
Dieser Werbe-Müll, mit dem einem Star-Money-Business-Anwender die Benutzeroberfläche zerschossen wird, scheint wohl überlebensnotwendig für Unternehmen zu sein. Muß man diese Software wirklich anbieten wie Sauerbier, weil sie sonst keiner haben will?
Auf meine beide Beschwerden wegen der ersten und zweiten Verklappung des Mülls reagiert der Starmoney-Laden auch nicht. Aber jetzt lasse ich auch nicht mehr locker.
Spam von Star Money
Dieser penetrante Spam von Star Money ist ein Grund für den Softwarewechsel.
Muß ich mir dieses Bild jetzt etwa regelmäßig und immer mal wieder anschauen, wenn ich mein Geld zählen will? Ich glaube, daß ich es mal mit einer Abmahnung und nachfolgender gerichtlicher Hilfe versuchen werde, mir diesen Starmoney-Spam vom Leib zu halten. Die zeitliche Limitierung in der Reklame beseitigt die Wiederholungsgefahr nämlich nicht.
Update vom 6.10.2015:
Dieser penetrante Werbemüll ist heute noch immer vorhanden und zerschießt immer noch die von mir konfigurierte und an unseren Bedarf angepaßte Oberfläche der Soft.
Noch penetranter: Spam von Star Money
Unsere Kanzlei organisiert seit einigen Jahren die Finanzbuchhaltung mit Hilfe von Star Money. Ein Programm mit Ecken und Kanten, aber bislang für unsere Zwecke erst einmal ausreichend. Aktuell arbeiten wir mit der Version Business 6.0.
Die Hersteller haben das StarMoney weiterentwickelt. Das ist an sich auch gut. Es gibt nun eine Version 7. Das ist erfreulich. Und es sollte den Nutzer auch mitgeteilt werden. Das ist nützlich. Die Art und Weise, wie StarMoney diese Information an den Nutzer bringt, ist jedoch wesentlich von nerviger Penetranz geprägt.
Ein nettes Feature dieser Software ist die an die eigenen Bedürfnisse angepaßte Übersicht unmittelbar nach Programmstart. Das sieht bei uns jetzt so aus:
Neben den von uns gewünschten Informationen liefern uns die StarMoney-Softwareschmiede breitflächig und blinkend unerwünschte Werbung. Nicht nur einen kleinen dezenten Hinweis, den man einmal zur Kenntnis nimmt und dann übersehen kann. Sondern die Marketingterroristen von StarMoney penetrieren ihre Kunden gleich mit einer ganzen Batterie von Spam auf der Übersichtsseite. Ich habe diesen Werbemüll, den StarMoney seinen langjährigen Kunden zumutet, hier mal zusammen gestellt:
Diesen ganzen inhaltsleeren und blinkenden Mist müssen wir uns jetzt jeden Tag ansehen, wenn wir mit StarMoney arbeiten wollen, und nicht bereit sind, die neue Version Business 7 zu einem Zeitpunkt zu installieren, der uns und in unsere Planung hineinpaßt. Und nicht dann, wenn es ein Reklamefuzzi von StarMoney will.
Ich habe StarMoney mit ganz höflichen Worten mehrfach darum gebeten, uns wieder eine möglichst werbefreie Oberfläche zur Verfügung zu stellen. Eine Reaktion haben wir bisher nicht erhalten. Vielleicht hilft jetzt dieser Blogbeitrag den penetranten Herrschaften von StarMoney auf die Sprünge.
Update
Eat this, liebe StarMoney-Spammer: 10 Stunden nach Veröffentlichung dieses Blogbeitrages listet Google ihn gleich an zweiter Stelle, wenn man nach StarMoney sucht.
Frecher Spammer und drohender Zivilist
Zivilrechtler sind schon seltsame Vögel, wenn sie auf verlorenem Posten „kämpfen“.
In einer Zivilsache lasse ich meine Interessen von einem Kollegen vertreten, der sich mit dem Zeug hervorragend auskennt. Nichts Wildes, eine Sache mit einem Gegenstandswert von derzeit 3.000 Euro: Ein Spammer hat seinen Müll auf einer meiner eMail-Adressen abgeladen:
Was dann kam, habe ich ihm mit meinem Sekundentextbaustein per eMail geschickt: Eine kostenlose (!) Abmahnung mit der Aufforderung, den Mist zu unterlassen. Und was macht er? Er wird frech.
Frech kommt in solchen Fällen, in denen die Sach- und Rechtslage eigentlich völlig klar ist, nicht weiter. Deswegen habe ich meinen lieben Kollegen gebeten, dem Spammer durch das Amtsgericht mitteilen zu lassen, daß sinnloses Spamming hier nicht erwünscht ist. Und freche Reaktionen erst Recht nicht.
Der Spammer beauftragte nun seinerseits einen Rechtanwalt, der sich in dem amtsgerichtlichen Verfahren breitbeinig aufstellt. Kann man so machen, das sieht das Zivilprozeßrecht ja vor. Nur das hier muß man nicht machen, das geht zu weit:
Offenbar hat er die Aussichtslosigkeit seiner Position, bzw. die seines Mandanten, des Spammers, erkannt und bringt nun das Geschütz des Strafrechts gegen mich in Stellung. Dieser promovierte Zivilist und Vortragsreisende aus Hamburg.
Aber am Ende ist er wieder freundlich und erteilt mir kluge Ratschläge:
Ich habe dem Ratgeber dann aber schon mal ein paar passende Worte – außerhalb des Protokolls – übermittelt.
Ja, genau. Hier. Denn ich werde gern weiter über das richtungsweisende Verfahren vor dem Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg berichten. Und über kollegialen Umgang miteinander, über Berufsrecht, über Prozeßbetrug, über die Beihilfe dazu und über die Grenzen des Persönlichkeitsrechts. Halali.
Advogarant – ein kalter Spammer?
Vor ein paar Tagen lief über die Anwalts-Mailingliste eine Anfrage mit dem Titel:
Wer hat Erfahrungen mit Advogarant?
Ich möchte mich auf diesem Wege mit einer Antwort melden:
Bereits im Jahre 2003 wurde die Advogarant mit gerichtlicher Hilfe darauf hingewiesen, daß unerwünschte Werbung zu unterlassen ist. Seinerzeit habe ich mithilfe des Amtsgerichts Charlottenburg den Spammern auf die Finger geklopft:
(Klick auf das Bild führt zum kompletten Urteil.)
Zweierlei ist aus den aktuellen Beiträgen der Mailingliste zu entnehmen.
Zum einen geht es um die Effizienz einer Inanspruchnahme des Angebots. Dazu beispielhaft die Stellungnahme eines Kollegen aus Nordrhein-Westfalen:
… wir waren da mal vor Jahren, hat nix gebracht, haben wir wieder gekündigt.
Das deckt sich mit den Erfahrungen zahlreicher anderer Anwälte.
Zum anderen sind die Geschäftspraktiken des Unternehmens ein Thema. Ein Kollege fragte in die Runde:
Bin […] sehr verwundert, dass die mich anrufen.
Es geht also wieder einmal um unerwünschte Werbung, die die Spammer betreiben.
Bereits 2003 hatten sie Gelegenheit zu lernen, daß man Rechtsanwälten nicht mit Cold Calls und Spam auf die Nerven gehen sollte. Offenbar sind die Advogaranten beratungsresistent. Aber vielleicht führt der Vorschlag eines Kollegen aus dem Hessischen zu einem Effekt bei den Nervensägen:
Kaltakquise ist das einzige, dass die gut können, schicken Sie denen eine Abmahnung …
Das scheint der einzige Weg zu sein: Abmahnung, Einstweilige Verfügung und Verurteilung, insbesondere mit der Verpflichtung, die Kosten für diese Art der Fortbildung zu tragen. Die Kostenkeule und die Verbreitung des schlechten Rufs sind bewährte Mittel, auch Lernunwilligen das Rechnen beizubringen.
Pls RT! ;-)