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Schokoladenanklagenpreisrätselauflösungsblogbeitrag
Die Anzahl der Kommentare unter dem Beitrag zum Umfang der Anklage in dem Verfahren vor dem Potsdamer Landgericht läßt nur einen Schluß zu: Das Land leidet unter einem massiven Schokoladen-Turkey. Nun habe ich endlich die Zeit gefunden, des Rätsels Lösung und die (sic!) Gewinner zu präsentieren.
Die Frage, nach der Anzahl der Seiten, die die Anklage umfaßt, ist nicht so eindeutig zu beantworten, wie es scheint. Wenn man es so macht – wie ich – bei solchen Paketen und die letzte Seite aufschlägt, kommt man zunächst auf die Zahl 409. Hier (aus Anonymisierungsgründen) die vorletzte Seite:

Zwischen der Seite 49 und 50 befinden sich jedoch 123 Blatt mit Tabellen-Ausdrucken. Demnach hat das abgebildete Paket (jpg) insgesamt 532 Seiten.
Wegen der epidemieartigen Entzugserscheinungen in weiten Kreisen der Bevölkerung Blogleser werfe ich nun gleich diese drei Beruhigungstafeletten unters Volk.

Die Kommentatoren Nr. 16 (GaGaF) und Nr. 62 (Lucy) liegen ungefähr gleich auf und mit 404 bzw. 414 plus-minus-fünf neben der vom Staatsanwalt notierten Seitenzahl 409.
Kommentator Nr. 31 (Daniel Burek) liegt mit seiner Schätzung von 534 nur ganz knapp neben der tatsächlichen Blattzahl 532.
Wenn die drei genannten Gewinner mir per eMail ihre Anschrift mitteilen, dann gebe ich die Leckerli zur Post. In der eMail muß die in den Kommentaren jeweils angegebene eMail-Adresse (hilfsweise die IP-Adresse ;-) )genannt werden. Sonst könnte ja jeder kommen … 8-)
Nebenbei: Die Kommentatorin, deren Antwort unendlich unwahrscheinlich richtig war, bekommt einen Trostpreis, wenn sie wie die drei Gewinner verfährt.
Vielen Dank an alle Mitmacher; mir hat’s Spaß gemacht.
(Und besten Dank auch an die Schokoladentafeleinkäuferin.)
Bestes Jurablog Strafrecht
Die Gefangenenbefreiung ist geglückt: Die Umfrage des Kartellblogs, wer ist das Schönste Blog im Land, ist beendet und hat im Strafrecht zu einem höchst erfreulichen Ergebnis geführt:

(Klick aufs Bild führt zu den Gesamtergebnissen)
Ich freue mich sehr, daß das, was wir hier nahezu täglich fabrizieren, nun doch ziemlich vielen Leuten gefällt. Deswegen bedanke ich mich artig bei all denen, die unser Jurablog als ihr Lieblingsblog gewählt haben. :-*
Und ich gratuliere aufs Herzlichste meinen Lieblingsblogs auf den Plätzen 2 bis 9 zu ihrem Ranking. Jedes dieser Blogs verdient es, immer gern gelesen zu werden! Nicht nur von mir.
Das lawblog und die ARAG
Wie alle anderen Rechtsanwälte leben auch Strafverteidiger von den Zahlungen ihrer Mandanten. Es handelt sich bei diesen Geldgebern aber nicht in allen Fällen um die „Stützen unserer Gesellschaft“. Teilweise stammen die Honorare von recht dunklen Gestalten. So sorgen beispielsweise (Tot)Schläger, Erpresser, Betrüger und sonstige Wirtschaftskriminelle dafür, daß die Kanzleien mit strafrechtlichem Schwerpunkt überleben und die Kollegen dazu beitragen können, daß der Rechtsstaat funktioniert.
Udo Vetter, ein Strafverteidiger aus Düsseldorf, hat zu den oben genannten Finanziers seiner Kanzlei einen weiteren Partner gefunden. So berichtete gestern die Wirtschaftwoche:
Der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter betreibt das Lawblog, eines der renommiertesten Blogs in Deutschland. Nun geht er eine Kooperation mit der Arag Versicherung ein. Und könnte von den Einnahmen aus dem Deal durchaus leben.
Ich freue mich für Udo Vetter, daß er für sich einen Weg gefunden hat, mich bei meinem nächsten (Gegen-)Besuch in Düsseldorf zum Essen einladen zu können. ;-)
Und den Marketing-Experten der ARAG gratuliere ich, daß sie wissen, wie man ohne wettbewerbswidrige Schleichwerbung in die juristischen Weblogs kommt.
Nebenbei:
Das Weblog der Kanzlei Hoenig Berlin ist und bleibt werbefrei. Es ist Werbung für stets unabhängige Strafverteidigung.
Bild: Sara Hegewald / pixelio.de
Bösartiges Weblog?
Ist ein Weblog eigentlich bösartig, wenn der Autor, ein engagierter Strafverteidiger, reklamiert, daß Beschuldigte durch eine Gurkentruppe wiederholt falsch belehrt werden?
Ich werde mich mal mit dieser Frage an meinen „Administrator“ wenden, damit er dem sensiblen Worry-free-Cerberus wieder Manieren beibringt.
Angst-Blogger
Blogger bloggen nicht nur, sie kommentieren auch bei anderen Bloggern. Wenn man sie läßt.
In einigen Fällen möchten die Blogger gar keine Kommentare, sie haben daher die entsprechend Funktion abgestellt. Das ist in akzeptabler Ordnung.
Hier im Blog sind (die meisten) Kommentare willkommen, wer seinen Sempf hier abgeben will, kann es tun, soll es tun. Hürdenlos. Das klappt in aller Regel ganz gut. Die vereinzelten Ausnahmen bekomme ich schnell in den Griff.
Zwischen diesen beiden Eckpositionen gibt die Angsthasen, die dem Leser mit allerlei Spielereien den Spaß am Kommentieren verderben. Das hier ist ein Beispiel von vielen:

Das habe ich mir nun die Mühe gemacht, ein paar freundliche Zeilen in das Kommentarfeld einzutragen, gebe meine Namen und meine Website an und dann soll ich auch noch vertipperprovzierendes Zeugs abschreiben, um zu „beweisen“, daß ich kein Robot bin.
Liebe Angstblogger, es gibt Plugins, die Spam-Robots zuverlässig draußen halten und sich gegenüber wohlgesonnenen Kommentatoren „gastfreundlich“ verhalten.
Ich tippe jedenfalls, was *ich* will, und nicht, was mir ein Anti-Spam-Robot zu diktieren versucht.
Aus der Schleuse gebloggt
Ins Gericht kommt man nur durch eine Sicherheitsschleuse. Fein säuberlich getrennt: Die Herren rechts, die Damen links.
Mittlerweile ist das zumindest bei fast allen Strafgerichten so oder so ähnlich, auch in Hamburg. Der Besucher wird an den Eingängen kontrolliert; Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Luftpumpen) müssen draußen bleiben.
Auch beim Verlassen des Gerichtsgebäudes sind Hürden zu überwinden. In Hamburg muß der Besucher sich dazu durch ein System von Türen und Klappen zwängen, das für Menschen mit einem auch nur leicht erhöhten BMI vor massige Probleme stellt.
Ich empfinde es als eine erniedrigende Prozedur, die jedoch notwendig zu sein scheint, wenn man manche Geschichten aus den Gerichtssälen erinnert.
Wenigstens den Stammgästen des Hauses werden diese Durchsuchungsmaßnahmen erspart. Mit einer „Clubkarte“ ausgestattet, kann man sich den Leibesvisitationen entziehen. In Berlin gibt es einen roten „Hausausweis“, an auswärtigen Gerichten zeige ich meinen Rechtsanwaltsausweis vor (und grüße die Wachtmeister freundlich ;-)).
Zu Stoßzeiten, also meist morgens vor 9 Uhr, stauen sich die Besucher vor der einzigen Schleuse, die das Strafjustizgebäude jeweils für ein Geschlecht vorhält. Als privilegierter Verteidiger (Clubkarte, s.o.) schummelt man sich vor und durch. Angeklagte, Zeugen und Publikum brauchen Geduld.
Aber auch manche Richter stehen in dieser Schlange, auch sie läßt man nicht ohne Kontrolle ins Gebäude. Ihre Taschen werden durchleuchtet, Gürtel müssen abgelegt werden … erst dann öffnet sich die Tür für diese Richter.
Es sind die Laienrichter, Schöffen, die sich an der Pforte erst einmal entwürdigen lassen müssen, bevor sie sich an den Richtertisch setzen dürfen, um Recht zu sprechen. Die Justizverwaltung möchte ihnen keinen Eintrittsausweis geben. Also stehen sie gemeinsam mit den Angeklagten und den Zeugen aus dem Milieu in einer Reihe und lassen sich filzen. Respektvoller Umgang sieht aus anders aus.
Danke an Björn für die Anregung zu diesem Beitrag.
Dem Blogbetreiber geht es gut
Geht es dem Blogbetreiber gut? Verhindern Arbeit oder Urlaub neue Einträge? Eben solche werden durchaus vermisst …
fragt der Kommentator tapir.
Meine kleine Nebentätigkeit, der ich den Zeiten nachgehe, in denen ich nicht gerade mit Bloggen beschäftigt bin, hält mich ein wenig unter Spannung.
Erst die Verteidigung, dann das Bloggen. Ein Mann muß Prioritäten setzen!
Es geht aber bald weiter … versprochen.
Zensur im lawblog!
Unter einem Gastbeitrag, den ich für das law blog geschrieben habe, fand sich eine Beschwerde von „rura“ ein:
Zensur im lawblog! Mein Kommentar wurde gelöscht! Da scheine ich wohl den Nerv getroffen zu haben…
In mehreren (Gast-)Beiträgen hatte ich als Aushilfsblogger aus einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg berichtet, in dem ich derzeit einen der Angeklagten verteidige. Man wirft den acht Angeklagten vor, eine sogenannte „Abofalle“ betrieben zu haben. Es gefiel diesem Kommentator nicht, daß der Angeklagte, also mein Mandant, engagiert verteidigt wird.
Den „gelöschten“ Kommentar habe ich aus dem Netz genommen, den Kommentator angeschrieben und ihn gefragt, ob er mir seinen Kommentar nicht auch noch einmal per eMail schicken möchte. Leider hat er auf diese eMail noch nicht reagiert. Aber vielleicht kommt das ja noch, später, wenn er dazu noch einmal die Gelegenheit erhält.
Viele Kommentare unter den Beiträgen im Law Blog drücken Unmut aus, manche mehr, manche weniger geschickt formuliert. Die Aufgaben eines Strafverteidigers in einem rechtsstaatlich geführten Strafverfahren ist nicht für jeden gleich nachvollziehbar. Das ist ja auch verständlich, viele Verfahren wecken starke Emotionen, die nach schnellen Reaktionen verlangen. Dieser Effekt ist in zivilisierten Kreisen bekannt und gefürchtet.
Manche Alternativ-Vorschläge „kritischer“ Lawblog-Leser kenne ich aus alten Western und aus meiner Beschäftigung mit der deutschen Justiz-Geschichte. Offenbar hatte sich dieser „rura“ auch ein wenig mit der Justiz der vergangenen Zeiten auseinander gesetzt:
Sie sind also der Meinung die Nutzlosbranche braucht Ihre Verteidigung? […] „Sie sind ja ein gemeingefährlicher niedriger Lump“ schrieh Ihr „Kollege“ Freisler vor über 70 Jahren. Dem möchte ich mich anschliessen.
Es ist noch ein gutes Stück Aufklärungsarbeit zu leisten, um einer verirrten Seele wie diesem „rura“ zu erklären, was passiert, wenn man das zulassen würde, was er und seine Co-Autoren in den Blog-Kommentaren und Forenbeiträgen vorschlagen.
Anmerkung:
Roland Freisler (Bild Mitte) war ab vom 20. August 1942 bis 3. Februar 1945 Präsident des Volksgerichtshofs. In dem Saal, in dem der von rura zitierte Anwurf des „Richters“ fiel, habe ich während meiner Ausbildung Klausuren geschrieben.
Katzenkontent im Law Blog
Ich habe es gewagt. Ich habe Jehova gesagt. Im law blog. Ganz laut. Dafür werde ich gelobt:
Ein Verteidiger von vermutlichen Internet-Abzockern schreibt im Lawblog? Mutig, mutig. Höhle des Löwen sozusagen.
Nun. Da gehörte nicht viel Mut zu. Denn der richtige und einzige Löwe ist ausgehöhlt, ernährt sich zur Zeit von asiatischem Reis und schaut sich das Ganze gelassen von der Strandbar aus an.
Und die paar Mietzekatzen, die da rumstreunen, sind eher größtenteils harmlos, wie domestizierte Katzen eben so sind.
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Aber nicht nur Lob gibt es, das muß ich schon einräumen. Auch andere Meinungsäußerungen. Solche zum Beispiel:
Typen wie die Angeklagten gehören […] öffentlich aufgehangen und ausgeweidet bis sie abkratzen.
Eine nette Anregung für das Intro im Plädoyer, vielleicht.
Bild: Thomas Schaack / pixelio.de
Gestern im law blog: Kein 230er-Reflex
Der Kommunikationsfluß zwischen den einzelnen Justizorganen untereinander ist bekannt für seine Staustufen. Was passieren kann, wenn Informationen, die die Ermittler erhalten haben, nicht an das Gericht weiter gegeben werden, habe ich gestern im law blog beschrieben.
Glücklicherweise befand sich der Staatsanwalt in einer Verfassung – ausgeschlafen und fröhlich -, die es ihm gestattete, seine Reflexe unter Kontrolle zu halten. Statt einen Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls nach § 230 StPO zu stellen, teilte er mit, daß der ausgebliebene Angeklagte „genügend entschuldigt“ war.
