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Der Strafverteidiger empfiehlt – 9

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Abmahnung droht

Um lästige Abmahnungen zu vermeiden, sollte der Herr Sedlaczek es unterlassen, seinen Müll auf fremder Leute Faxnummern abzuladen.

Update:
Es könnte sein, daß es nicht Herr Sedlaczek ist, der hier den Müll abkippt, sondern jemand, der ihm schaden möchte. Danke an die hinweisenden Kommentatoren.

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Flaggenmast

Wir sind es gewohnt, mit idiotischer Werbung zugemüllt zu werden. Diese Schlichtgestalt scheint jedoch ein Spammer von der ganz besonderen Sorte zu sein:

Mal den unwahrscheinlichen Fall angenommen, ich würde mich entscheiden, dort das Kofferset und die Schuhputzmaschine bestellen: Was – um Himmels Willen – soll ich hier in Kreuzberg mit einem 6,20 Meter langen Flaggenmast anfangen?

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Strafbare Faxwerbung

Es gibt Spammer, die es nicht lassen können und die Welt mit ihren Werbefaxen zumüllen. Und dann gibt es noch solche hier:

Wenn es nur die eine Seite wäre, die diese Idioten versenden, wäre es nicht weiter wild. Aber die Seiten 2 bis 10 dieses Faxes macht aus dem Spam durchaus eine Aktion, für die sich grundsätzlich auch eine Straf-Ermittlungsbehörde interessieren könnte.

Bei uns richtet so eine Sendung keinen Schaden an: Ob wir eine Fax-Datei mit nur einer Seite in den Orkus schicken oder eine solche mit zehn Seiten, macht keinen Unterschied.

Die Empfänger, die allerdings ihre Faxe noch ausdrucken, haben an sowas richtig Freude.

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Vertragsstrafen-Lyrik

Soeben erreichte mich die eMail eines Kollegen:

Der Schebitz mit einem Cold-Call ringt,
die Vertragsstrafe in der Kasse klingt.

Und wieder sind 5.001 € fällig.

Es gibt Menschen, die können es einfach nicht lassen. Christian Schebitz, der Geschäftsführer der Arenonet GmbH, scheint dazu zu gehören. Zu der Gruppe der unbelehrbaren Spammer und Cold Caller.

Naja, solange er die Vertragsstrafen und Kosten für die Abmahnungen noch zahlen kann, kann’s den Bespammten Recht sein.

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Freibrief für Ausländer

Die deutschen Ermittlungsbehörden kapitulieren, sobald ein (mutmaßlicher) Straftäter vom Ausland aus agiert.

Giese und sein Vater, mit dem er gemeinsam eine Kanzlei führt, sind vielmehr selbst die größten Opfer eines Identitätsdiebstahls. Ihre Internetadresse rechtsanwalt-giese.de wurde für die Spam-Mail nahezu passgenau als rechtsanwalt-giese.info beziehungsweise ra-giese.info kopiert und fortan als Mailserver für zehntausende Betrugsmails benutzt. Geht man der Registrierung dieser ansonsten inaktiven Adressen nach, landet man bei einem russischen Server und einem Mihail S. Larimov als Betreiber der Seite. Geschäftsadresse: Moskau

[…]

Natürlich ermitteln auch wir wegen Betrugs gegen unbekannt“, sagt Claudia Krauth, Sprecherin der über das „frei erfundene“ Aktenzeichen in dem Schreiben ebenfalls betroffenen Staatsanwaltschaft Stuttgart. „Dass wir jemanden finden, den wir tatsächlich belangen können, ist etwas anderes.“

Tolle Wurst. Man muß sich also nur soweit von dem Schreibtischstuhl eines deutschen Staatsanwalts aufhalten, daß er aufstehen müßte. Werde ich mir merken …

Quelle: Tagesspiegel

Danke an HU für den Hinweis.

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Der Gerechte

Mich wollte auch mal jemand abmahnen, weil ich Badeanzüge bei ebay verkauft habe und das gewerblich! Ich hab zurückgeschrieben, das sie mir einen Beweis dafür schicken sollen, kam irgendwas unverschämtes zurück, da hatte ich die Schnautze voll und bin hingefahren, um 18 Uhr kam der Typ aus der Kanzlei, ich hab ihn gefragt ob ich so aussehe als würde ich Badeanzüge verkaufen. Ich hab ihm zum Abschied ein bischen in die Backe gekniffe und gesagt, schreibst du mir nochmal besuche ich dich nochmal….

Quelle: Kommentar zum einem Beitrag über einen abgemahnte Spammer hier im Blog.

Auch eine Idee, auf eine Abmahnung zu reagieren.

In dem von mir beschriebenen Fall hatte der abgemahnte Spammer ein wenig Arbeit und gut war’s.

Für den gerechten Backenkneifer wäre sicherlich ein höherer vierstelliger Betrag am Ende herausgekommen: Der Gegenwert für die Teilnahme an einem Strafverfahren.

Irgendwie sind manche Menschen überhaupt nicht gut drauf. Aber Strafverteidiger leben von solchen Leuten.

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Noch ein Stich ins Wespennest

Der Ehrenpräsident des VdSRA – Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. hatte sich über meinen Textbaustein geärgert und mir geschrieben:

Dass Sie von 14.000 Empfängern nun mit nur einem weiteren Kollegen die Einzigen sind, die meinen, diesen Weg gehen zu müssen,

Der Kollege Bert Handschumacher war der „weitere Kollege“, dem gegenüber sich der Mulit-Präsi offenbar nicht ganz regelkonform verhalten hat.

Jedenfalls ist es erforderlich geworden, daß das zuständige Gericht dem Multi-Spammer die unerwünschte Werbung für seine Vereinsmeierei untersagen mußte.

Nun hat auch Herr Handschumacher mit einer durchlauchten Durchleuchtung zu rechnen. Jedenfalls hat Mr. President auch ihm dies bereits angekündigt.

Ich kann nicht beurteilen, ob dieser Verein seriöse Leistungen für die 300-Euro-Mitgliedschaft anbietet; ich bin nicht Mitglied dort. Die Art der Werbung und die Reaktionen dieses Vereinsmeiers gehören meines Erachtens jedenfalls nicht zu den besonders vertrauensbildenden Maßnahmen eines Unternehmens

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Eure Durchlaucht im Wespennest

Es ist erstaunlich, welche Wirkung so ein kleiner Textbaustein haben kann, wenn er auf einen bestimmten Charakter trifft. Einmal mehr geht es um unerwünschte Werbung, um Spam.

Bereits zum dritten Mal erhielt ich per eMail Post vom VdSRA – Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.; als wenn die Herrschaften dort nichts zu tun haben, als andere Leute von der Arbeit abzuhalten.

Und damit man ganz sicher sein kann, daß ich keine Langeweile bekomme, heftet man dem Triple-Spam jeweils noch vier Dateien hinten dran:

VdSRA_Beitrittsformular.pdf – 97k
VdSRA_Fortbildungveranstaltungen_2010.pdf – 99k
VdSRA_Infobroschuere.pdf – 107k
VdSRA_Revers_Fortbildungsveranstaltung.pdf – 98k

Erst kommt der Hinweis auf die Gründung des Vereins, zwei Wochen später dann der Hinweis, daß ein paar Kollegen sich haben beschwatzen lassen und schließlich noch die Mitteilung:

Wir können Ihnen heute bereits die erfreuliche Mitteilung machen, dass unser Verband auch weiterhin kräftig anwächst

Selbstverständlich fehlt dem Spam dann auch nicht der übliche sinnlose Disclaimer:

Bitte betrachten Sie diese Email nicht als unzulässige Werbung, sondern als kollegiale Kontaktaufnahme unter beruflichen Gesichtspunkten.

Ich vertrete eine andere Ansicht über die Betrachtung von Spam und das habe ich dem Präsidenten und geschäftsführenden Vorstandsmitglied des Vereins dann auch per eMail mitgeteilt, nachdem die dritte Spam-Penetration die Grenze des Jetzt-geht’s-los überschritten hatte.

Die „Kollegen“ bekamen meinen Ärger einmal in allgemein verständlicher Form mitgeteilt und gleichzeitig noch mit meinem Standardtextbaustein (für die Minute zwischen durch). Man weiß ja nie, mit wem es zu tun hat …

Das war allerdings ein Stich ins Wespennest. Nicht der Präsident des Vereins reagiert, sondern gleich der Oberpräsi, der „Ehren-Präsident„. Aber das ist noch nicht alles. Dieser Herr Ehrenpräsident ist

auch Präsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V..

Whow!

Gleichwohl: Herr Doppel-Präsi reagiert, wie alle Spammer, die stets alles besser wissen. Ein Klassiker. Allerdings diesmal noch mit einer besonderen Note. Doch der Reihe nach:

Dass Sie von 14.000 Empfängern nun mit nur einem weiteren Kollegen die Einzigen sind, die meinen, diesen Weg gehen zu müssen, während alle anderen Kolleginnen und Kollegen nur darum bitten, aus dem Verteiler genommen zu werden, spricht schon für sich selbst und Ihr mangelndes kollegiales Verständnis.

Das ist wirklich bedauerlich. Wer war eigentlich der andere Genervte?. Egal …

El Presidente duplo hat aber dennoch versprochen, mir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu senden zu lassen. Soweit so gut.

Aber dann bespannt das Ehrenvorstandsmitglied die Retour-Kutsche:

Dass eine Abmahnung aber gerade von Ihnen kommt, wo Sie sich offensichtlich selbst rechtswidriger Werbung bedienen, ist denn doch mehr als erstaunlich, wie ich einem Besuch Ihrer eigene Homepage entnommen habe.

Anschließend schreibt er gefühlte 20 Seiten mit Belehrungen zur neuen Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, gegen die unsere Website verstoßen würde. Naja, das mit der unerlaubten Werbung hat er ja auch nicht so richtig verstanden.

Da es Ihnen hier offenbar mit der Abmahnung nicht nur darum geht, aus dem Verteiler genommen zu werden, …

Doch, doch! Nur darum. Ganz ehrlich.

… sondern offensichtlich andere Ziele verfolgen, …

Nö. Welche offensichtlich anderen Ziele denn? Der Minuten-Textbaustein enthält keine Rechnung und auch sonst nichts außer ein wenig heißer Luft.

Aber jetzt fährt er schweres Geschwätz Geschütz auf:

.. habe ich in meiner gleichzeitigen Eigenschaft als Präsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. soeben meine auf Berufsrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen auf Ihre Homepage aufmerksam gemacht, den wir nun gemeinsam und ggfs. unter Zuhilfenahme der für Sie zuständigen RAK auf etwaige Verstöße gegen das Berufs- oder Wettbewerbsrecht näher durchleuchten werden.

Die Doppel-Präsidenten-Durchlaucht droht mir nun eine nähere Durchleuchtung an. Ich bin gespannt, was die Spezialisten im Auftrag des durchlauchten Herrn „Verleger/Rechtsjournalist“ entdecken werden.

Ich rege an, die Popcorn-Vorräte aufzufüllen und das Bier kalt zu stellen.

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Beglückungsterrorist

Die Reaktion eines Kollegen auf meine eMail, in der ich seine unerwünschte Werbung als das bezeichnet hatte, was sie ist.

Ich bedauere, dass Sie Information als „Spam“ betrachten, da wir uns die Mühe gemacht haben ein kostenloses Portal allen Kollegen zwecks Terminsvergabe zur Verfügung zu stellen. Ihren Drohungen sind mir unverständlich, aber sei´s drum.

Zu Ihrer Beruhigung gebe ich nachfolgende Unterlassungserklärung ab und betrachte die Angelegenheit damit als erledigt.

Genau darum hatte ich ihn gebeten. Jetzt bin ich beruhigt.

An alle anderen Beglückungsterroristen: Ich brauche keine kostenlose Portale.

Und Spam schon mal gar nicht, erst Recht nicht auf meine eMail-Adresse, die der Spammer offenbar aus einem Anwaltsformum geklaut hat.

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