Suchergebnisse für: Spam
… von Gesundheit bis Mode, Immobilien bis Natur, Esoterik bis Prickelndes, oder Kultur bis Internet.
Die Macher von „Link-Trends“ wollen auf der Website einer Kanzlei für Strafrecht Werbung machen. Im Gegenzug dafür kann die Kanzlei dann Werbung auf Websites für „Mode“ und „Esoterik“ machen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei unserer Internetrecherche nach interessanten Webseiten sind wir auf Ihre Domain www.kanzlei-hoenig.de aufmerksam geworden.
Gerne würden wir Ihnen eine unverbindliche, kostenlose Linktauschpartnerschaft mit Ihren Domains anbieten. Natürlich nur im 3-Wege-Tausch.
Ich kann Ihnen Links von PR starken Seiten aus 4 verschienden IP-Pools, mit themenrelevanten, redaktionellen Inhalten anbieten.
Sicherlich findet auch Ihr Link, Banner oder Artikel Platz bei uns, von Gesundheit bis Mode, Immobilien bis Natur, Esoterik bis Prickelndes, oder Kultur bis Internet…
Wir freuen uns schon auf eine erfolgreiche und lange Linkpartnerschaft.
Viele Grüße sendet
Eva Block
Ich frage mich, liebe Frau Block, über welche prickelnden Eigenschaften – außer Spamming – Sie und Ihr trendiger Natur-Laden sonst noch verfügen.
Ein richterlicher Kommentar aus schwäbischen Provinz
Zu meinem Beitrag über den Geständnishandel hat sich freundlicherweise ein Richter am Amtsgericht die Zeit genommen, ein paar Zeilen aus seiner Sicht zu schreiben. Ich teile die amtsrichterliche An-sicht zwar nicht in jeder Hin-sicht, meine aber, daß sie nicht in den Kommentaren „untergehen“ sollte. Deswegen zitiere ich den Kommentar gern vollständig in diesem Beitrag.
Es ist mir natürlich klar, dass es für „die Szene“ wesentlich interessanter ist, wenn sich ein BGH-Richter zu der Thematik äußert als wenn dies ein kleiner Amtsrichter aus der schwäbischen Provinz tut, gleichwohl hoffe ich, dass RA Hoenig es mir nachsieht, wenn ich die Gelegenheit nutze, an dieser Stelle etwas eigenen Senf hinzuzugeben:
Die Äußerungen des BVerfG sind – bei allem schuldigen Respekt – teilweise unangemessen. Es ist zwar sicher nicht zu bestreiten, dass in manch Verfahren in unzulässiger Weise „gedealt“ wurde. Dennoch schießt das Gericht über das Ziel hinaus, wenn es nicht nur die Vorgehensweise in denihm vorliegenden Fällen beanstandet, sondern in recht oberlehrerhafter Weise die bahnbrechende Erkenntnis verkündet, dass sich ein Instanzrichter an das geltende Recht zu halten hat. Dies dürfte dann doch den allermeisten Kollegen auch vorher bekannt gewesen sein, und Fehlverhalten Einzelner rechtfertigt keine Pauschalohrfeigen für den gesamten Berufsstand, und zwar erst recht nicht, wenn der Stand in so einer massiven Weise in seiner Berufsehre angegriffen wird. Ich darf für mich und nahezu alle Kollegen in Anspruch nehmen, nach bestem Wissen und Gewissen Recht zu sprechen (sollte dies, was ehrlicherweise kein Gericht der Welt für sich ausschließen kann, in Einzelfällen misslingen steht der Weg zum LG und/oder OLG zur Verfügung), da ärgern mich solch allgemein gehaltene Vorhaltungen. Es ist schließlich auch unangemessen, den ganzen Berufsstand anzugreifen, wenn sich z.B. ein einzelner RA an Mandantengeldern vergreift.
Auch stört mich die Darstellung, wonach jedes Instanzgericht quasi allmächtig über die Verfahrensbeteiligten herrscht, die ihm schutzlos ausgeliefert sind. Versucht ein Gericht – was schon immer zurecht als unzulässig angesehen wurde -, einen „Deal“ zu erzwingen, indem es für den Fall des nicht zustande kommenden „Vergleichs“ eine unverhältnismäßige Strafe androht, müsste jeder Verteidiger, der in seinem Handkommentar bis zu § 24 StPO blättern kann, wissen, was er zu tun hat. Ich wage daher zu bezweifeln, ob die Annahme, jedes Gericht könne den Angeklagten problemlos zum „dealen“ zwingen, in dieser Allgemeinheit richtig ist, zumal der Wunsch nach dem eine Verständigung einleitenden Rechtsgespräch nicht selten nicht vom Gericht, sondern von der Verteidigung ausgeht, wobei des öfteren der Verständigungsbereitschaft „nachgeholfen“ werden soll (jeder Richter kennt die Ankündigung, man werde andernfalls um die Stellung zahlreicher Beweisanträge „leider“ nicht herumkommen).
Die Schärfe, mit der uns das BVerfG abgewatscht hat, ist zudem auch geeignet, an der Basis eine Verunsicherung hervorzurufen, mit der niemandem gedient ist. Wie verhält es sich beispielsweise mit der an jedem AG alltäglichen Situation, dass in einem Cs-Verfahren der Verteidiger den Richter anruft und einmal „vorfühlt“, ob beispielsweise in einer Verkehrssache hinsichtlich des Fahrverbots „was drin“ sei. Muss ich diesem RA nunmehr kommentarlos den Hörer auflegen, da ich andernfalls in eine verbotene „informelle Absprache“ einsteige oder handelt es sich noch um eine Erörterung im Sinne der §§ 202a, 212 StPO? Darf ich, um beim Fahrverbotsbeispiel zu bleiben, noch in Aussicht stellen, dass hier im Falle eines Geständnisses und/oder einer Einspruchsbeschränkung Spielraum vorhanden wäre oder nicht? Ich möchte nicht derjenige sein, an dessen Beispiel irgendwann einmal geprüft wird, wie sich eine solche – nach meinem Eindruck an allen AG übliche – Vorgehensweise mit § 339 StGB verträgt. Auch zeigt doch das Bespiel, dass es nicht immer zu Nachteilen für den Angeklagten führt, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten Gespräche geführt werden. Besteht nach einer Erörterung wie oben dargestellt eine greifbare Möglichkeit, um ein Fahrverbot herumzukommen oder wenigstens dessen Dauer zu reduzieren kann mit der entsprechenden Verteidigung ein (mit Blick auf die oft erheblichen beruflichen Konsequenzen eines Fahrverbots u.U. enorm wichtiger) guter Erfolg erzielt werden. Sieht es dagegen nach der aktuellen Sachlage schlecht aus bleibt wenigstens die Möglichkeit, die Kosten für einen aussichtslosen Verhandlungstermin zu sparen.
Um ein anderes Beispiel zu nennen: gerade beim Schöffengericht sind oftmals Verfahren anhängig, wo sich ein Strafmaß von einem Jahr und neun Monaten ebenso gut begründen ließe wie ein solches von zweieinhalb Jahren. In einer solchen Konstellation wird der Angeklagte oftmals ein ebenso erhebliches wie legitimies Interesse daran haben, nach Möglichkeit zeitnah zu erfahren, was ein Geständnis wert ist. Lässt sich bei ungünstiger Aktenlage mit einem Geständnis noch eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich erzielen, schadet es, so jedenfalls mein persönlicher Eindruck, sicher nicht, das Gericht ein Stück weit zu binden und den weiteren Verfahrenslauf nach Möglichkeit beherrschbar zu machen. Umgekehrt dürfte doch die Begeisterung eines Mandanten überschaubar sein, wenn ihm vom Verteidiger ohne „Deal“ zum Geständnis geraten wird und er hinterher dann erfährt, dass er nicht für zweieinhalb, sondern dank des Geständnisses „nur“ für zweieinviertel Jahre ins Staatshotel Lochhausen einfährt.
Ich würde mir daher wünschen, dass sich die zuweilen recht aufgeregte Diskussion wieder etwas beruhigt und sich alle Beteiligten daran erinnern, dass eine Verständigung nicht immer und zwangsläufig den Ruch des Unanständigen tragen muss, sondern durchaus auch zu für alle Beteiligten akzeptablen Ergebnissen führen kann.
So, nun ist diese Beitrag doch um einiges länger ausgefallen als zunächst beabsichtigt. Ich will dann mal hoffen, dass er nicht im Spam-Ordner landet, und jenen, die ihn bis zum Ende gelesen haben und sich nun fragen warum, seien mit dem Zitat eines Verteidigers gegrüßt, der ein, wie er später eingeräumt hat, etwas zu lang geratenes Plädoyer mit den Worten schloss:
„Vielen Dank, dass Sie mir so lange zuhören mussten.“ :-)
Ich habe Ihnen, sehr geehrter T.H., (auch jetzt in meinem Urlaub) sehr gern „zugehört“ und ich denke, der eine oder andere Verteidiger wird sich auch über Ihren Artikel freuen. Vielen Dank also.
Teliad: Strafanzeige gegen Strafverteidiger
Meine Frage, ob Teliad nicht spammt oder vielleicht doch, scheint dem Geschäftsführer dieses Unternehmens, Herrn Dipl.-WiWi Andreas Armbruster, nicht zu gefallen.
Herr Armbruster schreibt mir, daß die teliad Internetmarketing GmbH gegen das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg Berufung einlegen werde. Das wird ja noch richtig spannend.
Interessant ist aber auch die Ankündigung des Geschäftsführers der Teliad:
Ebenfalls werde ich gegen Sie heute Strafanzeige stellen.
Na klar, das ist ja da Mindeste, was er zur Verteidigung seiner Rechtsposition tun sollte. Die Staatsanwaltschaft wird Herrn Armbruster und die teliad sicher gnadenlos unterstützen bei seiner Vendetta.
Ich frage schonmal vorsorglich in die Runde: Gibt es unter den Lesern vielleicht jemand, der sich in diesem Fall der notwendigen Verteidigung – wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage (§ 140 II StPO)- als Pflichtverteidiger für mich bestellen lassen möchte? Damit ich nicht so alleine gegen die teliad Internetmarketing GmbH aus 70372 Stuttgart kämpfen muß?
Regionale Internetwerbung
Spammer nerven. Auch die Cold Caller, die uns hier immer wieder von der Arbeit abhalten. Liebe Werbetreibende: Wer hier anruft, um uns irgendwas aufzuschwatzen, bekommt statt Umsatz einen auf die Mütze. Und das geht so:
Ein „Regionale Internetwerber“ hatte eine tolle Idee. Der Schwätzer fragte unsere Mitarbeiterin, ob wir noch Kapazitäten für neue Mandate frei hätten; er könne uns solche säckeweise liefern. Er wolle unbedingt mal mit den Chef sprechen.
Höflich wie unsere Mitarbeiterinnen nun mal sind – sie sind eben den Umgang mit Räubern, Totschlägern und Betrügern gewohnt – wird mitgeteilt: Groooßes Interesse, aber telefonieren ist gerade gaaaaanz schlecht:
Schicken Sie dem Chef doch schnell mal eine eMail.
Die kam dann tatsächlich ein paar Minuten später:
Sehr geehrter Herr Hoenig,
wie eben mit Ihrer Mitarbeiterin besprochen, sende ich Ihnen Informationen zur Mandantengenerierung mit ***Local zu. Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass diese Infos sehr kurz gehalten sind, daher würde ich mich sehr freuen, wenn ich Ihnen das Geschriebene anhand einer Online-Präsentation näher bringen darf.
Damit Sie möglichst viele, qualifizierte Kontakte von neuen Mandanten aus Berlin und Umgebung erhalten, leisten wir mit unserer Kontakt-Kampagne folgendes:
1) Wir sorgen dafür, dass Sie von den Suchenden bei Google gefunden werden, indem wir Google AdWords Anzeigen für Sie schalten.
2) Wir sorgen dafür, dass die Suchenden anschliessend direkt mit Ihnen in Kontakt treten, indem wir eine kontakt-optimierte Website (Landingpage) für Sie betreiben.
3) Wir messen den Rücklauf Ihrer Marketing-Investition, indem wir eingehende Anrufe über eine messbare Telefonnummer aus Ihrem Ortsnetz laufen lassen. Sie haben so Transparenz über den Erfolg Ihrer Kampagne und uns ist es dadurch möglich, die Kampagne auf Kontakte zu optimieren.
Gerne fasse ich weitere Eckdaten zusammen:
[… BlaBlaBla …]
Für Fragen stehe ich Ihnen natürlich sehr gern zur Verfügung.
Ich freue mich auf Ihr Feedback und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Höflich wie ich bin, habe ich dem Laden ein ensprechendes Feedback geliefert – in Form eines kleinen Textbausteins mit dem Arbeitstitel „Telefonterroristenabmahnung“.
Fristgecht (etwa 2 Stunden vor Ablauf) trudelte dann ein Fax hier ein:
Formvollendet, das muß man den Spammern lassen. Die scheinen sich mit sowas auszukennen.
Mir juckt es ja in den Fingern, dieser Hamburger Bude mal zu zeigen, wie Internetwerbung auch geht. Aber ich traue mich nicht so richtig, den Klarnamen hier öffentlich zu nennen.
Hochbezahlter Strafverteidiger
Ganz frisch aus unserem Spamfilter:

Derjenige, der sich für diesen Job oder einen vergleichbaren interessiert, sollte bei seiner Kalkulation des zu erwartenden „hohen Nebeneinkommens“ die Kosten für den nachfolgenden Strafprozeß berücksichtigen. Denn es ist ziemlich sicher mit der sehr kurzfristigen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche zu rechnen, sobald die erste Barabhebung erfolgt ist.
Ob sich dann aber die „hochbezahlte“ Geldwäsche noch lohnen wird, glaube ich eher nicht. Zumal das Honorar für den Strafverteidiger besser nicht aus dieser Quelle stammen sollte.
Gut gemachter Versuch
Diese eMail landete in unserem gut gepflegten Spam-Filter:

Der Klick auf die Bilder liefert eine vergrößerte Darstellung und führt nicht auf die Phishing-Seiten!
Einen kleinen Moment lang – ein wenig länger als sonst – habe ich über die Echtheit nachgedacht. Der Link in dieser eMail sieht – oberflächlich – ja gut aus. Schaut man aber mal unter die Haube der hmtl-Darstellung, kommt das wahre Ziel zum Vorschein: „P0STBANK.blo.pl“, das dann schon gar nicht mehr nach der guten alten Postbank aussieht.
Nebenbei:
Haben Sie gemerkt, daß das „O“ in dem Wort „P0STBANK“ gar kein „O“ ist, sondern eine „0“? Siehste!
Folgt man diesem Link – und ignoriert die Warnungen der Browser-Software, landet man auf einer Seite in Polen, die so aussieht:
Spätestens jetzt sollte der mittelmäßig wache Onlinebanker stutzig werden: Die Adresse (URL) und die Abfrage der PIN an dieser Stelle sind (weitere) sichere Indizien für die Falle, die hier gestellt wird.
Gibt man dann die Kontonummer „123456789“ und die PIN „Doof!“ ein, gelangt man auf eine Seite, die die Kreditkartendaten abfragt:
Die Eingabe irgendwelcher – aber um Himmels Willen keine korrekten – Daten führt dann zur Abmeldung:
Die Links unten auf dieser Seite führen dann wieder zur Werbung auf den Originalseiten der Postbank.
Man sollte also recht sensibel sein, wenn man per Online-Banking unterwegs ist. Die Methoden der Mandantschaft von Strafverteidigern werden immer besser! Also: Informiert die DAUs, liebe Nerds, wenn Ihr mir mein Geschäft verderben wollt!
Die Phisher können sich hier unter anderem über den Gang des Strafverfahrens informieren, das sie erwartet, wenn sie erphisht werden.
Angst-Blogger
Blogger bloggen nicht nur, sie kommentieren auch bei anderen Bloggern. Wenn man sie läßt.
In einigen Fällen möchten die Blogger gar keine Kommentare, sie haben daher die entsprechend Funktion abgestellt. Das ist in akzeptabler Ordnung.
Hier im Blog sind (die meisten) Kommentare willkommen, wer seinen Sempf hier abgeben will, kann es tun, soll es tun. Hürdenlos. Das klappt in aller Regel ganz gut. Die vereinzelten Ausnahmen bekomme ich schnell in den Griff.
Zwischen diesen beiden Eckpositionen gibt die Angsthasen, die dem Leser mit allerlei Spielereien den Spaß am Kommentieren verderben. Das hier ist ein Beispiel von vielen:

Das habe ich mir nun die Mühe gemacht, ein paar freundliche Zeilen in das Kommentarfeld einzutragen, gebe meine Namen und meine Website an und dann soll ich auch noch vertipperprovzierendes Zeugs abschreiben, um zu „beweisen“, daß ich kein Robot bin.
Liebe Angstblogger, es gibt Plugins, die Spam-Robots zuverlässig draußen halten und sich gegenüber wohlgesonnenen Kommentatoren „gastfreundlich“ verhalten.
Ich tippe jedenfalls, was *ich* will, und nicht, was mir ein Anti-Spam-Robot zu diktieren versucht.
Berufsberatung vom BSI
Wer zur Zeit noch überlegt, wie er seine Karriere im Bereich Cybercrime gestalten möchte, kann sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informieren. Dort wird ein neuer Leitfaden für entsprechende Aktivitäten angeboten:
Das „Register aktueller Cyber-Gefährdungen und -Angriffsformen“ soll als Hilfsmittel unter anderem für Anwender, Planer und Architekten von Informationstechnik, für CIOs sowie für IT-Sicherheitsberater und -beauftragte dienen.
Eine Liste möglicher Tätigkeitschwerpunkte wird mitgeliefert:
- Gezieltes Hacking von Webservern mit dem Ziel der Platzierung von Schadsoftware oder zur Vorbereitung der Spionage in angeschlossenen Netzen oder Datenbanken
- Drive-by-Exploits zur breitflächigen Infiltration von Rechnern mit Schadsoftware beim Surfen mit dem Ziel der Übernahme der Kontrolle des betroffenen Rechners
- Gezielte Malware-Infiltration über E-Mail und mithilfe von Social Engineering mit dem Ziel der Übernahme der Kontrolle über den betroffenen Rechner und anschließender Spionage
- Distributed Denial of Service-Angriff mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution
- Ungezielte Verteilung von Schadsoftware mittels SPAM oder Drive-by-Exploits mit Fokus auf Identitätsdiebstahl
- Mehrstufige Angriffe, bei denen z.B. zunächst zentrale Sicherheitsinfrastrukturen (wie TLS/SSL-Zertifizierungsstellen) kompromittiert werden, um dann in weiteren Schritten die eigentlichen Ziele anzugreifen
Angehende Netz-Aktivisten ebenso wie Online-Kriminelle, Wirtschaftsspione, staatliche Akteure, Cyber-Terroristen und Skript-Kiddies finden das vollständige Grundlagendokument hier (PDF).
Und wenn etwas nicht gleich klappt, einfach mal hier vorbeischauen. ;-)
Eine erfolgreiche Zahlungsklage der ARAG
Die ARAG hat mich verklagt. Und bereits im ersten Durchgang gewonnen.
Ich bin zur Zahlung verurteilt worden. 28,56 Euro.
Aber so leicht habe ich nicht aufgegeben. Es kam zum Showdown. Ich hatte jedoch nicht den Anflug einer Chance gegen diese Übermacht. Und bin dann gnadenlos ein zweites Mal zur Zahlung verurteilt worden. :-(
Die Kollegen, die die ARAG so hervorragend – das muß ich neidlos anerkennen – und engagiert vertreten haben, werden sicherlich echt Spaß an diesem Mandat gehabt haben … sofern mit dem Versicherer ein Zeithonorar vereinbart wurde.
Die Hauptforderung habe ich natürlich sofort bezahlt. Mit Zinsen. Und Trinkgeld. Ich bin jetzt gespannt auf das Kostenfestsetzungsverfahren. 8-)
Nebenbei:
Was die ARAG sonst noch so treibt mit dem Geld ihrer Versicherungsnehmer, kann man hier nachlesen; sie hat sich auf Antrag der Kanzlei Dr. Bahr eine Einstweilige Verfügung wegen Kommentar-Spamming gefangen. Der Gegenstandswert lag geringfügig über den 28,56 Euro.
Vorschlag zur Aufklärungshilfe
Für den Fall, daß jemand heute noch nicht weiß, wie man sich strafbar machen kann, hätte ich hier eine Idee, die ich aus dem Spam-Ordner gefischt habe:
Our team is a unique producer of quality fake documents. We offer only original high-quality fake passports, driver’s licenses, ID cards, stamps and other products for a number of countries like:
USA, Australia, Belgium, Brazil, Canada, Italia, Finland, France, Germany, Israel, Mexico, Netherlands, South Africa, Spain, United Kingdom. This list is not full.
To get the additional information and place the order just visit our website: […]
To order our fake documents please send your enquiries to our E-mail: […]
Ich rege an, bei der Bestellung gleich eine Kopie an die zuständige Staatsanwaltschaft zu senden. Das macht denen die Arbeit noch leichter, so daß es dann – neben dem Strafmilderungsgrund i.S.d § 46 StGB „Extrem dämlich“ – auch im Rahmen der Aufklärungshilfe nach § 46b StGB einen Nachlass bei der Strafzumessung geben dürfte.





