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Blogger-Meute
Ein Konzern, der sich mit einem einzelnen Blogger anlegt, kämpft in Kürze gegen eine ganze Meute an Internetautoren. Diese haben Kontakte zu klassischen Medien, einige von ihnen sind Rechtsanwälte und Journalisten, die ihrem bedrohten Blogger-Kollegen mit Tipps helfen.
Quelle: Süddeutsche
Was dabei herauskommen kann, wenn sich ein Unternehmen daneben benimmt, wird an der Suche bei Google nach dem Unternehmen „Exitfilm“ oder nach „Concordia albern“ deutlich. ;-)
Bundesanwalt droht Sauerland-Blogger
Über das Sauerlandverfahren berichtet der Journalist Holger Schmidt unter anderem in seinem Prozeßberichtsblog unter dem etwas verunglückten Titel „Terrorprozeß gegen Sauerland-Gruppe“.
Mit seinen Beiträgen stößt er – erwartungsgemäß – nicht überall auf Gegenliebe. Der Vertreter der Anklage, Bundesanwalt Brinkmann, habe ihn „geschimpft“, schreibt Blogger Schmidt in seinem Beitrag Schimpfe für den Blog:
Der “Journalist Schmidt” veröffentliche Informationen aus Vermerken, “die über das hinausgehen, was in der Hauptverhandlung besprochen wurde”. Was aus dem Mund eines Chefredakteurs ein Kompliment gewesen wäre, war beim Bundesanwalt als Drohung gemeint: Offenbar würde der Autor verbotenerweise Prozessunterlagen erhalten. Brinkmann stellte eine mögliche Strafbarkeit nach § 203 StGB in den Raum – der Vorsitzende Richter Breidling ergänze noch § 353 d StGB. Er habe einen konkreten Verdacht, meinte Brinkmann noch.
Die Bundesanwaltschaft und ebenso die Staatsanwaltschaften in größeren Verfahren informieren die Öffentlichkeit mit ihren speziell dafür ausgebildeten Pressesprechern. Hier in Berlin gibt es sogar eine Website mit der Presseübersicht der Staats- und Amtsanwaltschaften.
Man könnte den Eindruck haben, daß sofort ein neuer Aktenband angelegt wird, sobald sich jemand einmal dieser – oft einseitigen – staatsanwaltschaftlichen Berichterstattung entgegen stellt.
Geheimnisverrat im Sinne des § 203 StGB ist es sicherlich nicht, was man Herrn Schmidt vorwerfen könnte. Ich kann nicht glauben, daß Herr Brinkmann diesen abwegigen Vorwurf erhoben hat. Schließlich ist der Blogger erkennbar kein Tierarzt, Schwangerschaftsberater oder sonst ein Geheimnisträger.
Allerdings kommen tatsächlich die „Verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ gem. § 353d StGB in Betracht. Grundsätzlich. Allerdings, wenn man sich als Kundiger die Beiträge in dem Weblog von Holger Schmidt anschaut, weiß man recht schnell, daß auch dieser Vorwurf sicherlich völlig ins Leere geht.
Leere Drohungen also wie die eines bellenden Hundes? Jedenfalls kann ich Herrn Schmidt beruhigen:
Trotzdem möchte ich höchst vorsorglich anmelden, dass ich heimatnahe Haft vorziehen würde. Die JVA Bruchsal, zum Beispiel. Oder Stuttgart-Stammheim.
Dafür sind seine Beiträge ganz bestimmt viel zu harmlos.
Immer schön locker bleiben, lieber Herr Schmidt. ;-)
Free Blogger
Italian bloggers call for support from around the world to fight blogger-licensing in Italy
Quelle: boingboing
Jurablogs.com – getestet wie empfohlen
Ich habe den von Ekrem Senol beschriebenen Test mit einem eigenen Beitrag nachvollzogen. Ich hatte in dem vorigen Beitrag darüber berichtet.
So sieht es aus, wenn auf meinem Rechner kein cookie von jurablogs zu finden ist. Und das hier ist die Variante mit cookie.
Wer vorher Jurablogs besucht hat, bekommt keine Werbung und keine Kommentarfunktion angeboten. Besucher, die direkt z.B. über eine Suchmaschine auf den von Jurablogs zitierten Beitrag eines Blogs gelangen, können dort kommentieren und sehen die Werbung.
Spannend finde ich in diesem Zusammenhang, daß bei dem Jurablogs-Zitat meines Beitrags diese Google-Werbung für andere Strafverteidiger zu finden ist. Nicht, daß ich etwas gegen die Kollegen einzuwenden hätte; Kokurrenz belebt das Geschäft. Aber trotzdem: Das gibt mir nun doch zu denken …
Jurblog.de über Jurablogs.com
Über die zwei Gesichter von Jurablogs berichtet der Kölner Jurist Ekrem Senol:
Als ich mich gegen Ende März 2008 von JuraBlogs.com verabschiedete, hatte ich noch ein mulmiges Gefühl im Magen. Heute geht es mir und meinem Blog besser. Ich möchte hier nicht alle Argumente aufführen, die mich damals zur Trennung von JuraBlogs bewegt haben. Wer Interesse hat, kann meinen Artikel vom 20. März 2008 lesen.
Seit meinem Ausstieg haben mich einige Blawger angeschrieben und sich nach meinen Erfahrungen nach meinem Ausstieg erkundigt.
Zu diesen Blawgern gehörte ich auch, nachdem mich ein freundlicher Mensch aus der Werbebranche, Michael Gandke, auf die Ergebnisse und Probleme bei der Google-Suche nach den Beiträgen in unseren Blogs hingewiesen hatte. Ich zitiere daher den Beitrag von Ekrem Senol, um vielleicht eine neue, weiterführende Diskussion über Jurablogs.com anzuschieben.
Jurablogs.com war und ist eine ganz feine Sache, schließlich behält man so auf komfortable Weise einen hervorragenden Überblick über die Blawger-Szene. Dafür bedanke ich mich gern bei dem Macher von Jurablogs.com, Matthias Klappenbach. Aber es gibt eben nichts, was man nicht noch verbessern könnte. ;-) Und wenn ich dabei helfen kann …
Juristische Vernetzungsfunktion für Weblogs auch bei uns
Eigentlich sollte es ja noch ein paar Tage ganz geheim bleiben. Die „offizielle Freigabe“ der Plugins hat „der gute Alexander Hartmann auf Jurabilis“ durch seinen Beitrag jedoch beschleunigt. Es geht um die automatische Verlinkung von Gesetzes- und Rechtsprechungszitaten in Weblogs mit den Veröffentlichungen auf dejure.org.
Eine kleines Plugin, das die Veröffentlichung von juristischen Beiträgen mit Hinweisen auf Rechtsnormen und Entscheidung wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Unsere Weblogs laufen damit bereits ein paar Tage, sehr zur Freude der Autoren und Leser.
Ich schließe mich Jurabilis an und bedanke mich für das Spielzeug bei dem Macher (und Supporter) Oliver García von dejure.org. Merci vielmals!
Vom Blogger zum Volksverhetzer

Schwedens Außenminister Carl Bildt duldet rassistische Kommentare in seinem Blog. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft – wegen Volksverhetzung.
Quelle und mehr: taz
Erotikmesse für Blogger

Blogger spielen ja quasi immer an sich rum. Oder befummeln andere. Und alle miteinander. Täglich virtuelle Gangbang!
berichtet das Hauptstadtblog und weist hin auf die re:publika
Der juristische Bezug? Udo Vetter ist auch dort!
10 goldene Regeln fürs erfolgreiche Bloggen
… präsentiert die Berliner Zeitung:
Verehrte Surfer, User, Blogger: Ich finde, dass das alles völlig bekloppt klingt.
Ich auch.
Uhrzeit – auch im Blog geändert
Liebe Blogger, fast hätte ich’s vergessen: Nicht nur die Nicht-Funk-Uhren, sondern auch die Uhrzeit in den Blogs müssen zu Fuß eingestellt werden. In Word-Press geht das unter „Optionen“:

Die „Winterzeit“ hat zur UTC-Zeit eine Differenz von einer Stunde.
Ich meine, man sollte vormittags die Zeit um eine Stunde zurückstellen. Und nachmittags dann um zwei Stunden wieder vor. Dann ist es morgens früher und abend länger hell. ;-)