Auch
wenn es sich bei diesem Schalldämpfer um einen solchen mit
ABE handelt, kann man sich nicht sicher sein, daß ein Polizist
auf keinen Fall den Verdacht bekommt, durch den Anbau werde das
Geräusch- und Abgasverhalten des Kraftrades beeinflußt.
In einem derartigen Verdachts-Fall ist der Herr von der Rennleitung
berechtigt, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Sicherstellung
des Moppeds anzuordnen.

Die einzige Möglichkeit
das zu verhindern, besteht darin, am Originalzustand des Motorrades
möglichst nichts zu verändern. Das ist nicht immer die
Alternative der Wahl. Also gilt auch hier: No Risk - No Fun.
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