Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in einer überschaubaren Zahl von Vorschriften, nämlich in den §§ 395 – 402 Strafprozeßordnung (StPO). Das 5. Buch der StPO erhält im 2. Abschnitt die zentralen Details der Nebenklage:
- § 395 StPO Zulässigkeit der Nebenklage
- § 396 StPO Anschlußerklärung
- § 397 StPO Rechte des Nebenklägers
- § 397a StPO Rechtsanwalt als Beistand
- § 398 StPO Anschluß im laufenden Verfahren
- § 399 StPO Vor Anschluß ergangene Entscheidungen
- § 400 StPO Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers
- § 401 StPO Rechtsmittelfristen
- § 402 StPO Tod des Nebenklägers
In weiteren, über das gesamte (Straf-)Recht verteilt gibt es Verweise auf diese Vorschriften, wenn es darum geht, im Einzelfall auf Besondernheiten hinzuweisen, beispielsweise im Jugendstrafrecht. Aber wie im richtigen Leben kommt es nicht auf die Menge an, sondern auf den Inhalt. Und den werden wir Ihnen hier verständlich und nachvollziehbar darstellen.