Die Fortbildung des Strafverteidigers

Carsten Hoenig, gezeichnet vom www.christine-boer.de

Bild: www.christine-boer.de

Rechtsanwälte müssen sich fortbilden, damit sie auf die sich ändernden Zeiten reagieren können. Wer wie der Strafverteidiger Carsten R. Hoenig einen Fachanwaltstitel führt, muß der Rechtsanwaltskammer gegenüber nachweisen, daß – bis 2014 – jährlich mindestens 10 Stunden lang die Seminarbank gedrückt hat. Ab 2015 liegt das Mindestfortbildungssoll bei 15 Stunden. Das Lesen von Fachbüchern und -zeitschriften, Newslettern oder anderen Veröffentlichungen reicht den Rechtsanwaltskammeraden nicht.

Deswegen hat Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig, Fachanwalt für Strafrecht, zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen besucht, nachfolgend eine Zusammenstellung bis 2016, auch danach scheute sich der Strafverteidiger nicht, sich jährlich mehr, als das Gesetz verlangt, auf harte Stühle zu setzen, um von erfahrenen Juristen zu lernen und sich weiter zu professionalisieren (… und wenn ich wieder mehr Zeit dazu habe, werde ich die Fortbildungsnachweise ab 2016 bis heute hier veröffentlichen).

Fortbildung 2016

Fortbildung 2015

Fortbildung 2014

Fortbildung 2013

Fortbildung 2012

Fortbildung 2011

Fortbildung 2010

Fortbildung 2009 und 2008

Fortbildung 2004