Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht |
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Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht haben sich verschiedene Schwerpunkte gebildet.
WirtschaftsstrafrechtDie Staatsanwaltschaften und die Gerichte unterhalten eigene Abteilungen für diesen Bereich der Kriminalität. Aus diesem Grunde hat sich auch im Bereich der Strafverteidiger eine gewisse Spezialisierung herausgebildet. Die Strafverfolgungsbehörden sind mit dem Vorwurf eines Scheck- oder Kreditkartenbetrugs recht schnell bei der Hand, ebenso wie bei angeblichen Straftaten, die im Zusammenhang mit der Führung von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder AG), die sich in einer Krise befinden, begangen worden sein sollen. Dazu gehört z.B. auch der Vorwurf, Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt zu haben. Ohne sichere Kenntnisse des Bank- oder GmbH-Rechts, im weitesten Sinne also des Wirtschaftsrechts, ist eine solide Verteidigung gegen solcherlei Vorwürfe nicht zu bewerkstelligen.
SteuerstrafrechtAuch die Verfolgung von Steuerstraftaten wird von spezialisierten Abteilungen betrieben, die jedoch direkt bei den Finanzverwaltungen angesiedelt sind. Hier geht es um Steuerhinterziehung oder -verkürzungen, aber vielfach auch um die Frage der strafbefreienden Selbstanzeige. Dieses Thema ist in jüngster Vergangenheit von zunehmender Brisanz, nachdem die Steuerfahndung Erkenntnisse über die Verlagerung von Kapital ins Ausland im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen bei zahlreichen Banken gewonnen haben. So vermehren sich Strafverfahren gegen Steuerflüchtlinge, die Ihre Ersparnisse z.B. in Liechtenstein anlegen, um der deutschen Kapitalertragssteuer zu entgehen. Hier gehören aber auch die Verfahren hin, die beispielsweise gegen Gastwirte wegen Schwarzverkaufs von Speisen und Getränken eingeleitet wurden, weil dadurch angeblich die Umsatzsteuer hinterzogen oder verkürzt wurde. Um im Bereich des Steuerstrafrechts effektiv verteidigen zu können, sind Spezialkenntnisse des Steuer- und Steuerstrafrechts neben den Kenntnissen des allgemeinen Straf- und Strafprozeßrechts unabdingbar.
VerkehrsstrafrechtDie Kriminalisierung der Verkehrsteilnehmer hat in der Vergangenheit ebenfalls heftigst zugenommen. Ein kleiner Parkplatzrempler, durch den ein fast unbedeutender Schaden verursacht wurde, wird mit der gleichen Akribie verfolgt, wie die fahrlässige Körperverletzung bei einem alltäglichen Verkehrsunfall. Aber auch die Alkoholfahrt zieht ein Strafverfahren nach sich, meist verbunden mit dem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis. Ein weiteres Beispiel statt vieler anderer ist der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr durch riskantes Überholen oder zu dichtes Auffahren. Auch hier steht neben der Verhängung einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe meist die Fahrerlaubnis zur Disposition. Die Verteidigung gegen den Vorwurf, ein Verkehrsvergehen begangen zu haben, kann nur dann erfolgreich sein, wenn der Verteidiger auch das Straßenverkehrsrecht beherrscht.
JugendstrafrechtOftmals geraten Jugendliche in das Fahndungskreuz der Ermittlungsbehörden. Hier kommt es darauf an, daß die Verteidigung den Jugendlichen gemeinsam mit Organisationen der Jugendhilfe vor den Folgen einer Bestrafung schützt, die in vielen Fällen zur weiteren Begehung von Straftaten führt. Neben den unabdingbaren Kenntnissen des Jugendstrafrechts kommt es bei der Verteidigung von Jugendlichen auf viel Verständnis für Situation und (familiäre) Herkunft des Beschuldigten an.
Organisierte Kriminalität und BetäubungsmittelstrafrechtMeist sind es nicht nur Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen deren ermittelt wird. Die Beschaffungskriminalität in Form von Diebstahl, Erpressung, Raub und sonstige "Kleinkriminalität" stehen hier im Vordergrund. Oft kommt es aber auch zu Überschneidungen mit dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, wenn man z.B. einmal an die Geldwäsche denkt. Ähnlich wie bei der zwischenzeitlich weniger bedeutungsvollen Terrorismusbekämpfung gehen die Strafverfolgungsbehörden mit unnachsichtiger Strenge gegen die meist organisierte Kriminalität vor. Daß dabei auch Grund- und Menschenrechte außer Acht gelassen werden, wird von den staatlichen Einrichtungen gern übersehen. Auf diesem Gebiet wird der Verteidiger mit seiner ganzen Person gefordert; ohne intensiven Einsatz aller zulässigen Mittel zur Durchsetzung der Interessen der Beschuldigten hat eine Verteidigung gegen die Strafverfolgung kaum eine Chance.
OrdnungswidrigkeitenrechtAuch wenn es in diesem Teildezernat nicht um Freiheitsstrafen geht, kann es durch die Verhängung von Bußgeldern, im Verkehrsrecht im Zusammenhang mit Fahrverboten und Eintragungen ins Verkehrszentralregister zu nachhaltigen Konsequenzen bei den Betroffenen kommen. Da die Bußgeldbescheide meist von weisungsgebundenen Beamten, die oftmals keine fundierte juristische Ausbildung genossen haben, verhängt werden, ist die Verteidigung gegen OWi's auch oft erfolgreich - sofern sich der Verteidiger in den entsprechenden Gebieten, also insbesondere im Bereich des Verkehrsrechts, fortgebildet und spezialisiert hat. |
