Fahrerlaubnisrecht |
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Durch die Einführung der neuen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im August 1998 haben sich in diesem Bereich zahlreiche Änderungen ergeben, die das Führen von Kraftfahrzeugen neu regeln. Darf beispielsweise der Inhaber der ehemaligen Klasse 3 noch ohne weiteres LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren? Aber auch die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug durch das Gericht oder die Behörde wirft eine große Anzahl von Fragen auf. Unter welchen Voraussetzungen darf die Behörde eine Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erlassen? Kann sich der Fahrerlaubnisinhaber dagegen wehren? Auch die sogenannten Mehrfachpunktetäter haben einen großen Beratungsbedarf, wenn es darum geht, die Punkte in Flensburg möglichst schnell wieder abzubauen. Da die Fahrerlaubnisbehörden nicht aufgrund eigenen Sachverstandes imstande sind, die Geeignetheit eines Verkehrsteilnehmers zum Führen von Kraftfahrzeugen zu beurteilen, werden Gutachter mit der Beurteilung seines Verhaltens beauftragt. Schon in der Vorbereitung auf diese "medizinisch-psychologische Untersuchung" ist es von enormer Bedeutung, daß der Verkehrsteilnehmer kompetenten Rat erhält. Da es in diesem Zusammenhang nicht nur auf juristische Fragen ankommt, arbeitet die Kanzlei Hoenig Berlin mit erfahrenen und seriösen Verkehrspsychologen, Medizinern und Fahrlehrern zusammen. |
