Der eigene Großvater
Folgender Brief eines
ratsuchenden Mandanten ging in der Kanzlei ein:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
Wie Sie wissen, habe ich eine Witwe
geheiratet mit einer zwanzigjährigen Tochter. Die hat dann mein Vater
geheiratet! Mein Vater wurde also mein Schwiegersohn, meine Stieftochter
meine Mutter.
Als meine Frau den Jungen kriegte,
war das der Schwager meines Vaters und gleichzeitig mein Onkel (als
Bruder meiner Stiefmutter).
Nun hat meine Stiefmutter, die ja
zugleich meine Stieftochter ist, vorgestern ebenfalls einen Jungen
bekommen, und der ist nun also sowohl mein Bruder als auch mein Enkel!
Ich selbst aber bin der Mann meiner
Frau und ihr Enkel (als Sohn ihres Schwiegersohnes). Meine Frau ist
meine Großmutter (als die Mutter meiner Stiefmutter). Und da der Mann
meiner Großmutter mein Großvater ist, bin ich nun mein eigener Großvater.
Bitte, wann kann ich einmal bei Ihnen
vorbeikommen? Postkarte genügt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ergebendster Mandant
... wir haben den Mandanten an eine
professionelle Familienrechtlerin vermitteln müssen. ;-)