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Kooperationen mit Rechtsanwälten und Steuerberatern

Mit der Kanzlei

Rechtsanwälte Dr. Jula & Partner

bildete die Kanzlei Hoenig Berlin von 2001 bis 2005 eine Bürogemeinschaft. Dr. Jula und seine Kollegen unterstützen die Kanzlei Hoenig bei der Bearbeitung von (Straf-) Mandaten mit wirtschaftsrechtlichem Bezug und zivilrechtlichen Problemen. Gesellschafts- und Versicherungsrecht sind nur zwei von mehreren Schwerpunkten, auf sich die Anwälte jener Kanzlei spezialisiert haben.


Gemeinsam mit

Frau Rechtsanwältin Assia Lewin

berät und verteidigt Rechtsanwalt Hoenig seine Russisch sprechende Mandantschaft. Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich Arbeitsrecht und Vertragsrecht.


Frau Rechstanwältin Katarzyna Langewitsch

unterstützt Rechtsanwalt Hoenig bei der Beratung seiner Polnisch sprechenden Mandantschaft. Sie berät ansonsten die in Berlin lebenden Personen polnischer Herkunft, vor allem zu Fragen des Ausländer- und Familienrechts.


Herr Rechtsanwalt Norman Wirth

ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er wird von der Kanzlei Hoenig Berlin auch immer dann empfohlen, wenn es um

* Kapitalanlagerecht
* Vermittlerrecht
* Wettbewerbsrecht
* Urheberrecht

geht.


Zusammen mit

Herrn Steuerberater Marcus Caspar,

der Mitglied der Bürogemeinschaft mit Dr. Jula ist, werden insbesondere Steuerstrafsachen bearbeitet. Zudem ist Marcus Caspar der Berater der Anwälte und Mitarbeiter der Kanzlei Hoenig Berlin in deren eigenen steuerlichen Belangen.


Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

hat sich auf das Recht der Neuen Medien, Gewerblichen Rechtsschutz und Gewinnspiel-Recht / Glücksspiel-Recht spezialisiert. In diesen Rechtsgebieten ergeben sich immer wieder einige Berührungspunkte zum Strafrecht. Dr. Martin Bahr hat mit Carsten R. Hoenig gemeinsam das RSV-Blog initiiert und verfügt auch über hervorragende Kenntnisse in der Internet-Programmierung. Die besten Voraussetzungen also für einen kompetenten Medienrechtler. 


Peter Schmelzer, Betreuer,

kümmert sich um Menschen, denen es nicht mehr gelingt, sich selbst zu organisieren. Er unstützt erwachsene Hilfsbedürfte in ihrem Altag und paßt auf, daß sie nicht untergehen in dem Ozean von Vorschriften und Regeln. Und er assistiert der Verteidigung, wenn es einem seiner Schützlinge einmal nicht gelungen ist, sich von den Strafverfolgungsbehörden fern zu halten.