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Straßenrecht

Das Straßenrecht ist Bestandteil des Verwaltungsrechts und bestimmt die Rechte und Pflichten der Behörden. Zu unterscheiden davon ist das Straßenverkehrsrecht, daß die Teilnahme am Straßenverkehr regelt. Beim Straßenrecht geht es z.B. um die Haftung für Schäden, die durch schlechte Straßen entstanden sind. Oder auch um die Frage, ob eine Straße für einen bestimmten Verkehrsteilnehmerkreis gesperrt werden darf.



Teerwürste auf offenem Straßenland

Bitumenvergußstreifen und Pflichten der Straßenbehörde

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