Steuern
Zulassung
Für Aufsehen bei den lokalen Größen sorgte die Wanne vor der Zulassungsstelle in der Jüterboger Straße.
Wir waren dort mit dem Fernsehteam verabredet, das den Beitrag für Wiso gedreht hat.
Vor dem Finanzamt
Damit die Mitarbeiter im Finanzamt Kreuzberg sich an mich erinnern, habe ich Ihnen die Wanne ‚mal vor die Tür gestellt.

Schau’n wer mal, welche Reaktionen das auslöst.
Übrigens: Wenn die Finanzbeamten aus dem Fenster schauen, haben sie freien Blick auf den gegenüberliegenden Friedhof.

Ich weiß nicht, ob sich die Stadtplaner dabei etwas gedacht haben.
Die Zahlungsaufstellung

Mache ich glatt. Wird dann mal eben aus der Portokasse gezahlt.
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet.
Quelle: Wikipedia
Die Einspruchsentscheidung
Nachdem das Finanzgericht die Wanne zum PKW gemacht hat, folgt nun auch die Finanzverwaltung in Gestalt der KFZ-Steuerstelle diesen Argumenten.

Hier sieht man den freundlichen Finanzbeamten bei der gewissenhaften Prüfung.
Für den interessierten Leser habe ich die Einspruchsentscheidung hier veröffentlicht. Viel Spaß bei der Lektüre.
Die Wanne ist ein PKW
Diese Ansicht vertritt das Finanzamt Pankow/Weißensee, das für die Erhebung der Kfz-Steuer in Berlin zuständig ist. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus hat dies bestätigt.
(Klick auf das Bild führt zur vollständigen Entscheidung)
Aus den Gründen:
Es bestehen auch keine ernstlichen Zweifel dagegen, dass das streitbefangene Fahrzeug als Pkw zu besteuern ist. Es ist auch nach seiner Endwidmung aus der polizeilichen Verwendung ein Fahrzeug geblieben, dass immer noch zum Personentransport zugelassen
ist, wenn auch in deutlich geringerer Zahl als ursprünglich; 5 Personen einschließlich Fahrer sind für Pkw jedoch geradezu typisch.
Die Konsequenz dieser Ansicht: Es fließen nun 1.428,00 Euro jährlich aus der Kanzleikasse in die Landeskasse. Statt wie bisher 236,00 Euro. Und zwar für knapp zwei Jahre rückwirkend ab Zulassungsdatum:
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Referat Kraftfahrzeugzulassung setzte mit Bescheid vom 09. Juni 2005 die Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit ab 09.06.2005 fest, wobei das Fahrzeug als anderes Fahrzeug eingestuft und die Kraftfahrzeugsteuer dementsprechend auf 236,- € jährlich festgesetzt wurde.
Mit dem angefochtenen Änderungsbescheid vom 05. März 2007 änderte der Antragsgegner die Steuerfestsetzung, in dem er das Fahrzeug als Pkw besteuerte. Dies führte zu einer jährlichen Kraftfahrzeugsteuer von 1.428,- € und einer Abschlusszahlung von 2.384,- €.
Hinzu kommt die Vorauszahlung für das Steuerjahr 2007/2008. Insgesamt überweisen wir für die Wanne nun fast 3.500 Euro an die Finanzverwaltung.
In dubio pro Fiskus. Schönen Dank auch.

