Zivilrecht

Grundlegendes zum Nutzungsausfall

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DAR (2009, 230) kann man (noch einmal) die Voraussetzungen für den Ersatz des Nutzungsausfallschadens für Motorräder nachlesen.

Nutzungsentschädigung ist bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs nur dann zu zahlen, wenn der Halter auf die „ständige Verfügbarkeit“ des Kraftfahrzeugs für seine „eigenwirtschaftliche Lebenshaltung“ angewiesen ist und daher durch seinen Ausfall -eine „fühlbare vermögenserhebliche Entbehrung“ eintritt.

Dieser Grundsatz gilt für alle Kraftfahrzeuge - und sogar für Fahrräder. Für Motorräder gibt es aber Besonderheiten:

Der Halter des Kraftrades muss zur Begründung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung nachweisen, dass er das Krad anstelle eines Pkw zur ständigen Nutzung, zu Fahrten zum Arbeitsplatz etc. gehalten hatte. Wird das Motorrad nur neben einem Pkw aus sportlichem Interesse, als Hobby, oder für die Freizeit gebraucht, kommt Nutzungsentschädigung nicht in Betracht.

Ein eigenes Auto neben dem Mopped ist also grundsätzlich schon problematisch.

Der Anspruchsteller muss darlegen, daß er praktisch Tag für Tag auf den Gebrauch seines Krades angewiesen war.

Das ist in vielen Fällen nicht einfach, besonders dann, wenn es sich um ein klassisches „Schönwetter-Motorrad“ handelt.

Gerade weil eben ein Krad häufig nur an bestimmten Tagen, am Wochenende oder bei guten Witterungsverhältnissen gefahren wird, müssen an den Nachweis des Nutzungswillens strenge Anforderungen gestellt werden.

Mit einer Fireblade fährt in der Regel kein Mensch im Winter zur Arbeit. Deswegen heißt es in dem DAR-Aufsatz weiter:

Hätte der Geschädigte das Krad z. B. nur bei schönem Wetter genutzt und einen vorhandenen Pkw in der Garage gelassen, muss er im Schadenfall auf den Pkw zurückgreifen.

Daß das Autofahren mit einer Fahrt auf dem Mopped nicht vergleichbar ist, wird in der Regel von der Rechtsprechung nicht anerkannt:

Der mit dem Verzicht auf das Fahren mit einem Motorrad möglicherweise verbundene Verlust an Spaß und Freude ist allenfalls ein immaterieller, nicht aber ein zu entschädigender materieller Schaden.

Das sind soweit einmal die Grundsätze.

Aber: Keine Regel ohne eine Ausnahme. Jeder Fall ist anders. Deswegen sollte bei einer Unfallschadenregulierung stets der Nutzungsausfallschaden erst einmal geltend gemacht werden. Welche Voraussetzungen dann im Konkreten knackig nachgewiesen werden müssen, ergibt sich aus den weiteren Verhandlungen.

Besten Dank an Rechtsanwalt Jürgen Melchior, Wismar, für den Hinweis auf den DAR-Artikel.

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Kein Mangel, wenn’s wackelt

Weist ein neues Motorrad bei höheren Geschwindigkeiten gleichbleibende Pendelschwingungen auf, die von einem Sachverständigen zwar als unangenehm und den Komfort mindernd beschrieben, nicht aber als gefährlich eingestuft werden, so ist darin kein Mangel des Motorrads zu sehen.

So urteilte das Oberlandesgericht Hamm am 15.05.2008 (Az.: 28 U 145/07). Es ging um den Tourendampfer Honda ST 1300 (Pan-European).

Das Motorrad pendelte. Der Hersteller Honda Motor Europe (North) prüfte und gelangte man zu dem Ergebnis, dass sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befinde und dem Stand der Serie entspreche. Im Urteil liest man:

So habe es auch bei Fahrversuchen bis in den Höchstgeschwindigkeitsbereich von ca. 240 km/h hinein keine Probleme gegeben.

Ich würde mich bedanken, bei diesen Geschwindigkeiten ständig beten zu müssen, daß es auch jetzt keine Probleme geben wird. Echt mutig, diese Tourenfahrer.

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Produkthaftung

290 km/h, freie Bahn, trockene Straße. Und dann das:

reifenschaden3.jpg

reifenschaden.jpg

Der Schutzengel flog schnell genug.

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XT 500 - Vorbildliche Artikelbeschreibung bei eBay

UND NOCHMALS IN ALLER DEUTLICHKEIT: KEIN VERNÜNFTIGER MENSCH, DER SEINE SINNE AUCH NUR HALBWEGS BEISAMMEN HAT, KÄME AUF DIE ABWEGIGE IDEE AUS DIESEM UNSÄGLICHEN FRAGMENT EIN FUNKTIONIERENDES MOTORRAD AUFBAUEN ZU WOLLEN! DIESES MOTORRAD IST AUSSCHLIESSLICH ZUM SCHLACHTEN GEEIGNET!!
HAB´ ICH MICH VERSTÄNDLICH AUSGEDRÜCKT?

Quelle: eBay

Das könnte man glatt in einem Formularbuch für eBay-Verkäufer veröffentlichen.

Den Ärger des Verkäufers kann ich nachvollziehen. Ich hoffe nur, es gibt ein paar Leser, die aus dessen Fehlern lernen. Wer viel Geld ausgeben will, sollte sich vorher einmal anschauen, wofür.

Danke an Lutz W. für den Link

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