Strafrecht

Betrug oder Diebstahl statt Probefahrt

Das Oberlandesgerichts Köln hat in einer Entscheidung vom 22.07.2008 (Az.: 9 U 188/07) einem Motorradbesitzer 10.650,- € als Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung zugesprochen, nachdem sein Motorrad während (statt?) einer Probefahrt entwendet worden war.

Der Motorradfahrer beabsichtigte, seine BMW 1200 GS zu verkaufen. Nach einem Inserat im Internet erschien ein Interessent auf einem älteren Yamaha-Motorrad FJ 1100, der sich als „Josef Krause“ vorstellte. Einen Personalausweis ließ sich der Verkäufer nicht vorlegen.

Dem Kaufinteressenten überließ er die BMW zu einer kurzen Probefahrt, allerdings ohne die Fahrzeugpapiere mitzugeben. Auf die Rückkehr des Herrn Krause und der BMW wartet der verhinderte Verkäufer bis heute. Die Yamaha war kein adäquater Ersatz, ihr Wert lag bei 600,- €.

Der Versuch, den angeblichen Käufer zu ermitteln, blieb daher ohne Erfolg; „Herr Krause“ war in Wahrheit nicht existent. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Zahlung der Entschädigung mit der Begründung, der Motorradfahrer sei Opfer eines - nicht versicherten - Betruges geworden.

Jedenfalls habe er grob fahrlässig gehandelt, als er das hochwertige Motorrad dem unbekannten Käufer zu einer örtlich und zeitlich nicht begrenzten Probefahrt überlassen habe.

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts gab jetzt dem Motorradbesitzer in zweiter Instanz Recht. Das Gericht geht von einer „Entwendung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Der Verkäufer habe, als er das Motorrad zur Probefahrt an den angeblichen Kaufinteressenten zu einer zeitlich und räumlich gegrenzten Probefahrt überließ, seinen „Gewahrsam“ an der Maschine nicht aufgeben wollen, dieser sei nur gelockert gewesen. Dies ergebe sich schon daraus, dass der Fahrzeugschein nicht mit übergeben worden sei. Der Interessent habe sich bei seiner Probefahrt nur im Gebiet der kleinen Ortschaft bewegen sollen, in der der Eigentümer wohnt.

Obwohl der Eigentümer des BMW-Motorrades sich keinen amtlichen Ausweis zeigen ließ und nicht um Hinterlassung einer Sicherheit für die Zeit der Probefahrt bat, sei die Versicherung nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls von ihrer Zahlungspflicht frei geworden. Zwar seien die Versäumnisse des Verkäufers als sorgfaltswidrig anzusehen, sie stellten aber keinen groben Verstoß dar, weil der Kaufinteressent sein zum Straßenverkehr zugelassenes Motorrad zurückgelassen habe. Der Verkäufer habe danach annehmen dürfen, den Interessenten im Notfall auch über das Kennzeichen ermitteln zu können. Auch habe die hinterlassene Maschine in den Augen des Verkäufers einen gewissen Wert dargestellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressestelle des OLG Köln

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Huch!

Auf der Heimfahrt von einer Reise nach Deutschland hat ein zerstreuter französischer Motorradfahrer seine Frau an einer Tankstelle bei Straßburg vergessen. Wie die Gendarmen mitteilten, machte das aus Zentralfrankreich stammende Paar an einer Raststätte halt, um etwas zu essen. Anschließend fuhr der Franzose mit seinem Motorrad weiter - und merkte erst 120 Kilometer später, dass seine 45 Jahre alte Frau nicht hinter ihm saß.

Voller Panik ging der Mann zur nächsten Gendarmerie und sagte aus, seine Frau sei vermutlich vom Motorrad gefallen.

Quelle und mehr: taz

Das, was der Fahrer sich anhören mußte, als er seine ehemalige Sozia an der Tankstelle wieder abholte, dürfte nicht jugendfrei gewesen sein.

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Rocker gegen Polizist und Rocker

Nach bisherigen Ermittlungen befuhr der Geschädigte gegen 14 Uhr mit seinem Fahrzeug in Henningsdorf die Berliner Straße in Richtung Berlin. In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Schulstraße wurde auf ihn aus einem anderen neben ihm befindlichen Fahrzeug durch einen bisher noch unbekannten, vermutlich männlichen Täter geschossen.

Quelle: Welt Online

So weit, so gut. Nichts Aufregendes? DochDoch: Der Verletzte ist ein Polizeibeamter, der seit etwa einem Jahr vom Dienst suspendiert ist, während das LKA 4 gegen ihn ermittelt. Man wirft ihm vor, eine Körperverletzung begangen zu haben. Und, daß er freundschaftliche Kontakte zum Bandidos MC pflegt.

Das Auto, aus dem heraus geschossen wurde, soll zugelassen sein auf ein Mitglied des Red Devils MC.

Vor etwa einem Jahr gab es einen ähnlichen Vorfall: Ein Red Devil wurde auf seinem Motorrad angegriffen; aus einem Auto heraus, das auf ein Mitglied des Darkrage MC zugelassen war.

Update: So berichtet der Boulevard über das Ereignis.

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Auch in der Schweiz: Verfolgte Angels

An ein Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Hells Angels in der Schweiz erinnert der Advokat Konrad Jeker in seinem Blog strafprozess.ch. Zu Recht reklamiert er die Unschuldsvermutung der Menschrechtskonvention für die Beschuldigten und weist darauf hin, daß allein ein Ermittlungsverfahren eine erhebliche Belastung für den Beschuldigten darstellt:

... dürfte aber ein Beispiel dafür liefern, dass heute weniger die Sanktionen am Ende eines Prozesses belasten, sondern die übermässige Verfahrensdauer, die von den Strafverfolgern angeordneten Zwangsmassnahmen und die damit verbundene Stigmatisierung. Dies kann auch ein späterer Freispruch niemals korrigieren.

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Professionelle Verteidigung eines Polizisten

Eine durchaus nicht ungewöhnliche Situation: Der Motorradfahrer überholt ein oder mehrere PKW und setzt sich an die Spitze der Kolonne. Der vormals Erste ärgert sich, daß er in seinem Skoda nun Zweiter ist und regt sich auf. Der Moppedfahrer merkt von davon nichts.

Wenig später holt der Autofahrer den Kradler ein, die beiden fahren nebeneinander her, der Skoda links, das Motorrad rechts. Um den Kawasaki-Fahrer zu stoppen, lenkt der Skodafahrer
„plötzlich und vehement“ auf die Spur des Motorradfahrers.

Die Kawasaki stößt vorn rechts in den Skoda, kippt um und rutscht auf den Gehweg. Der Fahrer erleidet erhebliche Verletzungen und ist für 10 Wochen arbeitsunfähig.

Das Besondere an dem Fall: Der Kawa-Fahrer ist Arzt, der Skoda-Fahrer Polizist. Er bekommt für die Geschichte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Für den Unkundigen: § 315 b Strafgesetzbuch (StGB) schlägt für diesen Fall des „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Und dann gibt es obendrauf noch die Entziehung der Fahrerlaubnis, „wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist“ (§ 69 StGB).

Aber wie berichtet wurde, soll der Polizist professionell verteidigt worden sein. Eine andere Ursache für das milde Urteil kommt wohl nicht in Betracht. Oder?

Quelle: SPON
Besten Dank an den Rettungsdackel Sascha H. für den Hinweis.

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Das volle Programm

Eine Zivilstreife bemerkte am Samstagmorgen gegen 3 Uhr einen Motorradfahrer, der, wie die Beamten auch, auf der Straße Alt-Friedrichsfelde in Richtung Mitte fuhr. Während die Polizisten auf der „richtigen“ Straßenseite waren, war der 19-jährige „KTM-Pilot“ auf der falschen Fahrbahn unterwegs. Erst als dem Zweiradfahrer im Tunnel unter der Europakreuzung ein Auto entgegen kam, dessen Fahrer nur durch eine Gefahrenbremsung einen Verkehrsunfall verhindern konnte, bemerkte er seinen Irrtum und wechselte über den Mittelstreifen auf die „richtige“ Fahrbahn.

Bei der anschließenden Hinterherfahrt überfuhr der Kradfahrer aus dem Landkreis Märkisch-Oderland eine „rote“ Ampel und überschritt deutlich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.

Bei der Überprüfung des jungen Mannes an der Kreuzung Frankfurter Allee Ecke Möllendorffstraße stellten die Polizisten fest, dass er alkoholisiert war und offenbar Drogen konsumiert hatte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Großspurig gab er an, dass sein Führerschein bereits bei der Polizei sei, weil er schon einmal unter Drogeneinfluss gefahren sei. Im Polizeigewahrsam wurde er zunehmend aggressiv und widersetzte sich den Anordnungen der Polizisten. Gegen ihn wird nun wegen Widerstand, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr bzw. unter Einfluss von Drogen ermittelt.

Aufgrund der Tatsache, dass an dem Fahrzeug ein erst ab März gültiges Saisonkennzeichen angebracht war, wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen eines Zulassungsverstoßes eingeleitet.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Es gibt nicht viel, was der Kradler da ausgelassen hat. Und es könnte sein, daß es noch etwas dauern wird, bis er wieder mit Fahrerlaubnis unterwegs sein wird.

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Selbstmörderischer Motorradfahrer in Pakistan

Ein Selbstmordattentäter hat in der Nähe des Armee-Hauptquartiers in Rawalpindi mindestens acht Menschen mit in den Tod gerissen. Mehr als 30 Menschen wurden in der Garnisonsstadt verletzt, als ein Attentäter auf einem Motorrad einen Bus der Streitkräfte rammte und sich in die Luft sprengte.

Quelle: dpa via Berliner Morgenpost

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Stimmung im Saal des Landgerichts


Ein einigermaßen stimmungsfreier Artikel auf jetzt.de gibt die Stimmung im Schwurgerichtssaal wieder, in dem über die Anklage in dem Prozeß gegen die beiden Bandidos berichtet wird, denen man vorwirft, einen Hells Angel in Ibbenbüren getötet zu haben.

Die Gruppen werden getrennt wie die Fanclubs von Schalke und Dortmund beim Revier-Derby in der Fußball-Bundesliga. Doch das ist kein Kick um drei Punkte, das hier ist ein Mordprozess.


Knackige Beweise gibt es keine, „nur“ ein paar Indizien hat die Staatsanwaltschaft dem Gericht präsentiert. Der Vorsitzende Richter hat es in der Hand, eine Gerichts-Show á la RTL daraus zu machen - oder einen sauberen Prozeß.

Am kommenden Donnerstag, 20.12.07 geht’s in die zweite Runde.

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Erörterung

Unser Mandant ist Halter eines Motorrades. Er bekam Post vom Kriminaloberkommisar.

VORLADUNG

Sehr geehrter Herr B.

zur Erörterung

wegen Verdacht einer „Unfallflucht am 12.07.2007 um 17.15 Uhr in 12*** Berlin, B*-weg (Polizeibereich 6305), mit Krad „YAMAHA“ amtl. Kz: UER - B 44.

bitte ich Sie, sich am Freitag, 28.9.2007 um 12.00 Uhr in KK Außenstelle, Zimmer 14, einzufinden.

Ich bitte, folgende Ausweispapiere / Unterlagen mitzubringen:
Bundespersonalausweis, Führerschein, Kfz-Schein und das Krad UER - B 44.

Die wichtigste Frage, ob der Fahrzeughalter als Beschuldigter oder als Zeuge „vorgeladen“ wurde, wird wohl bewußt nicht beantwortet.

In solchen Fällen wird erst einmal ein „informatorisches“ Gespräch geführt, von dem die Ermittler hoffen, daß sich der Halter entweder selbst um Kopf und Kragen redet oder einen Freund oder einen Familienangehörigen an’s Messer liefert. Die Belehrung über die Rechte und Pflichten eines Beschuldigten bzw. Zeugen wird der Ermittler dann wohl später noch nachliefern.

Dies funktioniert in diesem Falle nicht: Der Mandant wird - auf unseren Rat hin - der als VORLADUNG bezeichneten Bitte nicht nachkommen und wir haben erst einmal einen Blick in die Ermittlungsakte beantragt. Danach sehen wir weiter.

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Party der Bandidos - gut besucht

Sogar Beamte des Landeskriminalamtes, der Bereitschaftspolizei und der Verkehrsdienste waren am Samstag in der Weddinger Provinzstraße zu Gast.

Einladungskarten konnten die 140 (!) Beamten aber nicht vorlegen. Aber dafür wurden die geladenen Gäste kontrolliert, als sie auf dem Clubgelände um Einlaß baten.

Aber nicht nur im Wedding waren die Kontrolleure aktiv:

An der Landesgrenze zu Brandenburg erwarteten Polizeitrupps die „Biker“ und achteten darauf, dass sie die Verkehrsregeln einhielten. Wie erwartet kam es zu einer verbotenen Konvoifahrt mit diversen Rotlichtverstößen, die an der See- Ecke Reinickendorfer Straße von den Einsatzkräften gestoppt wurde.

Nachdem die Ordnung auf der Straße wieder hergestellt worden war, ging es weiter:

Gegen 15 Uhr 15 betraten Fahnder überraschend für die dort Anwesenden das Gelände des Motorradclubs und durchsuchten die Räumlichkeiten. Insgesamt überprüften die Ermittler bis zum Abend 146 Personen und mehrere Fahrzeuge. Gegen zwei Personen bestanden Haftbefehle. Sie wurden festgenommen. Die Beamten stellten eine Vielzahl von Hieb- und Stichwaffen sicher.

Na, das ist aber auch nicht die feine englische Art, mit einer Vielzahl von Hieb- und Stichwaffen auf eine Geburtstagsparty zu kommen.

Vier Motorräder wurden sichergestellt, da sie wegen unzulässiger technischer Veränderungen einem Gutachter vorgestellt werden sollen.

Da freut sich der DEKRA-Gutachter in seiner Niederlassung in der Belziger Straße wieder über die neuen Aufträge.

Auch einem „VW-Bus“ wurde die Weiterfahrt wegen eines technischen Mangels untersagt. Die Beamten fertigten mehrere Strafanzeigen, darunter neun Verstöße gegen das Waffengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verkehrsstrafanzeigen.

Nun denn, alles in Allem ist nichts passiert, was nicht zu erwarten war.

Quelle der Zitate: Pressemitteilung der Polizei Berlin

Richtig zu tun hatte die Polizei auch an einer anderen Stelle in der Stadt:

Insgesamt haben die Polizeibeamten ab 1 Uhr 103 Personen kontrolliert, von denen 21 zunächst zur Identitätsfeststellung vorläufig in Gewahrsam genommen wurden. Neun Personen sind festgenommen worden, weil sie sich illegal in Deutschland aufhalten und für die Ausländerbehörde eingeliefert werden. Ferner fertigten die Beamten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz sowie gegen das Arzneimittelgesetz.

Das war ein Großeinsatz in der Nacht zum Sonntag in einem Lichtenberger Großmarkt

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