Strafrecht

Motocross aus Sicht der Staatsanwaltschaft

Aus einer Anklageschrift, in der einem Motocrosser eine fahrlässige Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen wird:

Der Angeschuldigte Wilhelm Brause war am 30.02.2010 um 10.30 Uhr als Teilnehmer der Motocrossveranstaltung des MC Bullmannsdorf beim ersten Lauf zum „Bullmans-Pokal 2010″ auf der Strecke Krummer Weg 14 in Bullmannsdorf mit einem Motocross-Gespann mit KTM-Motor unterwegs. Im Beiwagen befand sich der Zeuge Gottfried Gluffke.

Am Streckenpunkt 8, einer Berganfahrt mit anschließender 180 Grad Rechtskurve, verkannte der Angeschuldigte aus Unachtsamkeit die Notwendigkeit, vor der Biegung die Geschwindigkeit rechtzeitig zu drosseln.

Dies hatte für ihn vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass er ungebremst mit dem Gespann geradeaus weiterfuhr und am Kurvenbeginn links den Folienzaun durchbrach und in die Gruppe der dahinter stehenden Zuschauer raste, wodurch vier Zuschauer und der Beifahrer Gluffke verletzt wurden.

Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß die Staatsanwaltschaft zum Beweis dieser Behauptung eine höhere zweistellige Anzahl an Zeugen benannt hat. Eben die Zuschauer und einige Fahrer. Und natürlich wurde ein Sachverständigengutachten erstellt, um die Frage zu klären, ob das KTM-Gespann irgendwelche Mängel hatte.

Das dürfte wohl ein spektakuläres Verfahren vor dem kleinen Amtsgericht werden, in dem die örtliche Staatsanwaltschaft ihre Kompetenz auf dem Gebiet des Motorsports und den dort geltenden Regeln unter Beweis stellen darf. Wilhelm Brause jedenfalls kann auf gut zwei Jahrzehnte aktiven und international erfolgreichen Motorsport zurückblicken. Und er hat zwei Verteidiger, die wissen, wie man sich bei einer Berganfahrt im Gerichtssaal bewegt.

Ich befürchte nur, daß man in diesem Nest auch ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einleitet, wenn sich zwei mit Turnhosen bekleidete Männer in einem Boxring gegenseitig auf die Nase hauen.

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Kriegsbeil

Hells Angels und Bandidos gehen wieder aufeinander los. In der Nacht zu Sonntag schlugen Motorradrocker in Brandenburg einem feindlichen Rocker ein Bein ab.

berichtete die Berliner Morgenpost.

Vor gut zwei Wochen wurde ein Klubhaus der Chicanos, Supporter der Bandidos, zerlegt.

Am vergangenen Wochenende waren es vier Hells Angels Nomads, die in der Nähe der Autobahnabfahrt Eberswalde unterwegs waren und angegriffen wurden. Einer der vier Rocker war der Präsident des Clubs, dem anderen fehlt ein Bein.

Das sieht nicht danach aus, als wenn’s damit erledigt wäre.

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Unverträglich

Wegen Geheimnisverrats wurde ein Oranienburger Polizist gestern zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. 5000 Euro muss der Angeklagte als Bewährungsauflage zahlen.

berichtet heute die Märkische Allgemeine.

Das allein wäre noch keine Mitteilung hier im Blog wert. Doch angeblich steckt mehr dahinter:

Der Polizist soll dem Bericht zufolge dem FDMC angehören. Wer damit gemeint ist, darüber schweigt sich der Autor aus. Ob es sich dabei um den „Fratres Damnati MC“ handelt, wie gut unterrichtete Kreise kolportieren ...

Rocker und Polizeibeamter, das scheint nach Ansicht der Verwaltungen und der Gerichte nicht kompatibel zu sein.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Danke an die Donnerkatze für den Hinweis auf den Artikel.

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Plädoyers in Kiel

In der Sache gegen den Nazi, dem man eine gefährliche Körperverletzung zulasten zweier Angels zur Last gelegt hat, wurden gestern vor dem Landgericht Kiel bereits die Schlußvorträge gehalten:

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der angeklagte rechtsmilitante Neo-Nazi und ehemalige NPD-Funktionär Peter B. am Morgen des 29. August 2008 mit je einem Messerstich gegen die “Hells Angels” Dennis K. und Sascha B. den Tatbestand der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe und einer das Leben gefährdenden Behandlung erfüllte und ohne einen Rechtfertigungsggrund sowie schuldhaft handelte. Staatsanwältin Füssinger beantragte, angesichts einer Fülle strafschärfender Gesichtspunkte, eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten zu verhängen.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Peter B. habe zugunsten seines Freundes, dem Zeugen Ralf D., in Nothilfe - dem Äquivalent zur Notwehr - und damit gerechtfertigt gehandelt. Die Verteidiger Horst Terjung und Christian Bangert brandmarkten den Hauptbelastungszeugen der Anklage, einen Justizwachtmeister des Amtsgerichts aufgrund mutmaßlicher Verbindungen zu den “Hells Angels” als vollkommen unglaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft habe sich darüber hinaus bei den Ermittlungen von der Identität der Beteiligten blenden lassen, “eingleisig und unzureichend” gearbeitet. Die “Hells Angels” um den Dennis K. hätten die tätliche Auseinandersetzungen begonnen, um die Scharte auszuwetzen, die bei dem Angriff auf diesen im März 2007 in der Kieler Discothek “Mausefalle” entstanden sei.

Quelle und weitere detaillierte Infos über den Prozeß: kiel211

Erfahrungsgemäß werden die Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft immer dann von der Verteidigung heftigst kritisiert, wenn sonst keine Substanz vorhanden ist. Das endet meist in einer Verurteilung und führt in der Folge ins Rechtsmittel.

Das Revisionsgericht schaut sich dann die Ermittlungen noch einmal an (wenn sie denn von der Verteidigung in der erforderliche Form zum Prozeßgegenstand gemacht wurden, was nicht ganz so einfach ist), stellt oft Fehler fest, die aber meist nicht zur Unverwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse führen. Das Urteil des Instanzgerichts wird gehalten.

Ich bin gespannt, was die Strafkammer des Landgerichts nun in der Beratung auswürfelt.

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Der Prozeß in Kiel

Über das Verfahren vor dem Landgericht Kiel gegen den Ex-NPD-Landeschef, dem die Anklage vorwirft, einen Angel „vorsätzlich mittels einer Waffe und einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich mißhandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben“, berichtet sehr ausführlich Rüdiger Kohls auf www.kiel211.de.

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Die Verräterin

Daß es organisierte Diebe gibt, die sich spezialisiert haben auf hochwertiges Gerät, ist bekannt. Auch den Ermittlungsbehörden und den Strafrichtern:

Sechs Männer und zwei Frauen, [...], waren angeklagt, als die Hauptverhandlung im vergangenen Jahr vor der 7. Strafkammer des Landgerichts München I begann. Mittlerweile sind noch zwei Angeklagte übrig - die anderen wurden zu Haftstrafen zwischen einem Jahr neun Monaten und vier Jahren acht Monaten verurteilt. In der Sache waren die Angeklagten großteils geständig [...]. Sie mieteten Transporter, fuhren damit in Tiefgaragen, brachen Gitterboxen auf, in denen Motorräder verwahrt wurden, luden die Beute ein und brachten sie zu einem Lager [...]. Von dort wurden die Fahrzeuge dann ins Ausland gebracht und verkauft.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Auf diese Art ist auch meine KTM vor ein paar Jahren aus dem Hinterhof geklaut worden. In meinem Fall sind mir die Diebe gefolgt, um den Standort des Moppeds zu ermitteln.

Es geht aber auch anders:

Kristina S. ist im Kreisverwaltungsreferat stellvertretende Leiterin eines Sachgebiets in der Unterabteilung Verkehrsüberwachung. Oder besser gesagt: Sie war. Denn ihr wird vorgeworfen, ihr Dienstgeheimnis verletzt zu haben. [...] Konkret soll die KVR-Mitarbeiterin den Dieben Adressen beschafft haben. Die Täter nannten ihr Kennzeichen teurer Motorräder, die sie in der Stadt gesehen hatten. Dann soll Kristina S. ihnen Auskunft darüber erteilt haben, wo genau sie die begehrte Beute finden.

Quelle: Abendzeitung

Wie kommt sowas raus?

Einen Hinweis darauf lieferte ein Dialog aus einer Telefonüberwachung [...]. Ein Bandenmitglied sagte zum anderen: „Ich werde ihr die Kennzeichen heute geben, vielleicht schafft sie„s, dann können wir morgen arbeiten.“

[...]

Die Diebe fuhren offenbar in der Stadt umher auf der Suche nach teuren Motorrädern, notierten die Kennzeichen, übergaben die Notizen Kristina S., und die suchte dann die dazugehörigen Adressen heraus.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Es gibt Straftaten, da machen auch einem Strafverteidiger keine richtige Freude.

Danke an die Donnerkatze für die Links.

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Die Teufel reden

Es geht um versuchten Totschlag, der zwei Mitgliedern der Red Devils vorgeworfen wurde. Die Staatsanwaltschaft behauptete in der Anklageschrift, die Beiden hätten einen (suspendierten) Polizeibeamten angeschossen, der „irgendwie“ Kontakte zu den Bandidos haben sollte. Alles recht düster beim Landgericht Neuruppin, das über den Vorwurf seit dem 9. Dezember 2008 verhandelt.

Die beiden Angeklagten verteidigten sich durch Schweigen. Jedenfalls bis gestern.

Fünf Monate nach zwei Schüssen auf einen Autofahrer in Hennigsdorf (Oberhavel) brachen gestern die beiden Tatverdächtigen vor dem Landgericht Neuruppin ihr Schweigen.

schreibt die Berliner Morgenpost.

Der eine gestand die Schüsse. Damit entfiel der „dringende Tatverdacht“ gegen den anderen; er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das sieht ganz nach Gesprächen „außerhalb des Protokolls“ aus, die zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung geführt haben.

Danke an die Donnerkatze für den Hinweis auf den Artikel.

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Hells-Angel-Prozeß: Popcorn und Bier

Da wundert sich selbst ein Strafverteidiger: Grundsätzlich endet ein gerichtliches Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil. Kein Grundsatz ohne Ausnahmen, das ist bekannt. Aber daß der Hells Angels Prozeß in Hannover nun auf diese Weise fortgeführt wird, konnte kein Mensch ahnen.

Zunächst bezichtigt ein „fundamentalistischer Anti-Dealer“(*) namens Christian Rost, seines Zeichens Richter am Amtsgericht Rinteln, die Richter und den Staatsanwalt des Angels-Verfahrens der Strafvereitelung und der Rechtsbeugung.

Das ging den Dienstvorgesetzten der so gescholtenen Richter zu weit; man prüft dort nun, ob sich Herr Rost da nicht zu weit vom Pferd gelehnt hat - falsche Verdächtigung und irgend ein Ehrkränkungsdelikt wird diskutiert. Soweit die Kutsche und Retour.

Nun geht es aber an anderen Fronten weiter, berichtete die FAZ in ihrer Print-Ausgabe vom 27.12.08 (S.9). Dort heißt es, daß der Herr Kronzeuge (das ist der, der die anderen Angels belastet hat), nun behauptet, er sei seiner Freiheit beraubt worden. Polizeibeamte des Landeskriminalamts hätten ihn an den beiden Prozesstagen mit gefesselten Händen zum Gericht gebracht. Also, das geht ja nun wirklich zu weit: Einen Untersuchungshäftling in Handschellen zum Gericht zu bringen! Na-hören-Sie-mal!

Und überhaupt: Warum bekommt der Kronzeuge die Ohren exakt genau so lang gezogen wie die anderen? Schließlich habe er doch dazu beigetragen, daß die anderen überhaupt angeklagt werden konnten; das müsse doch einen Rabatt geben, nörgelt jetzt der Verteidiger vom Exengel Thomas P.

Das scheint ja noch ein wenig zu dauern, bis der Käse endlich gegessen ist. Ich besorge schon ‚mal das Popcorn. Wer kümmert sich um das Bier?

(*): Danke an Ballmann für diese schöne Umschreibung, die er in einem Kommentar hinterlassen hat.

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Retourkutsche

Der Richter am Amtsgericht Rinteln, Herr Christian Rost, hatte die Richter am Landgericht Verden (das in Hannover tagte) und den Staatsanwalt angezeigt, weil er die Ansicht vertrat, die Verfahrensabrede in dem Hells Angels Prozeß stelle eine Strafvereitelung im Amt und möglicherweise sogar eine Rechtsbeugung dar.

Die Richter am Landgericht zählen die Pferde für die Retourkutsche, die gegen den Amtsrichter gefahren werden könnte:

„Die hiesige Behördenleitung erwägt unter Fürsorgegesichtspunkten eine Strafanzeige wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung“, sagte Katharina Krützfeldt, Sprecherin des Verdener Landgerichts gestern der HAZ.

Quelle: HAZ

Es knirscht im Krähennest. So wird aus einem Rocker-Prozeß ein Richter-Prozeß.

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Ein krimineller Deal, behauptet die Krähe.

Der am 16.12.2008 mit einer Verfahrensabrede beendete Prozeß gegen 13 Hells Angels hat ein juristisches Nachspiel.:

Ein Amtsrichter aus Rinteln (Kreis Schaumburg) stellte Strafanzeige wegen Strafvereitlung in Amt und Rechtsbeugung gegen einen beteiligten Richter und den Staatsanwalt. [...] Er bezeichnet diese Vereinbarung [...] als „rechtswidrigen, ja kriminellen Deal“. Die Bewährungsstrafen habe es nur gegeben, weil die Anklage den Vorwurf des schweren Raubes fallen gelassen hatte. Das sei aber nur erlaubt, wenn dieser Delikt bei der Strafe nicht ins Gewicht fallen würde. „Davon kann hier nicht die Rede sein“, kritisierte der Richter und erhob schwere Vorwürfe gegen solche Absprachen allgemein.

Quelle: HAZ

Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

Entweder der Rintelner (wo liegt’n das Kaff eigentlich?) Richter hat ein Problem mit seiner Karriere. Denn einen Kollegen der Strafvereitelung und damit gleichzeitig wohl auch einer Rechtsbeugung zu verdächtigen, macht sich nicht wirklich gut. Könnte eine falsche Verdächtigung werden, wenn er sich bei der Formulierung seiner Anzeige dusselig angestellt hat.

Oder die Richter und der Staatsanwalt, die an der Abrede mitgewirkt haben, werden in die Pension oder gar in die Wüste geschickt.

Ich halte die erste Alternative für wahrscheinlicher. Denn der Richter am Amtsgericht Rinteln war mit Sicherheit bei der Abrede nicht beteiligt und kennt auch die Verfahrensabrede nicht en detail. Ihm dürfte auch nicht bekannt sein, wie die Strafkammer beraten hat, bevor der Deal geschlossen wurde. Und schließlich kann ich mir nicht vorstellen, daß der Rinelner Einblick in das Sitzungsprotokoll des Landgerichts gehabt hat. Der kennt das Ergebnis der Beweisaufnahmen jedenfalls nicht ausreichend, um solch einen massiven Vorwurf zu erheben.

Also ein Schuß ins Blaue, nehme ich mal an. Der übelst von hinten durch die Burst übers Auge ins eigene Knie gehen wird. Wetten?

Und ich dachte immer, die Krähen hacken sich nicht untereinander.

Update:
Die Donnerkatze hat mich noch auf einen Artikel in den Schaumburger Nachrichten hingewiesen, der Roß und Reiter benennt. Damit man im Falle des Falles weiß, wes Geistes Kind der Richter ist, mit dem man es (als Angeklagter oder Strafverteidiger) zu tun hat.

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