Bußgeldsachen

Party der Bandidos - gut besucht

Sogar Beamte des Landeskriminalamtes, der Bereitschaftspolizei und der Verkehrsdienste waren am Samstag in der Weddinger Provinzstraße zu Gast.

Einladungskarten konnten die 140 (!) Beamten aber nicht vorlegen. Aber dafür wurden die geladenen Gäste kontrolliert, als sie auf dem Clubgelände um Einlaß baten.

Aber nicht nur im Wedding waren die Kontrolleure aktiv:

An der Landesgrenze zu Brandenburg erwarteten Polizeitrupps die „Biker“ und achteten darauf, dass sie die Verkehrsregeln einhielten. Wie erwartet kam es zu einer verbotenen Konvoifahrt mit diversen Rotlichtverstößen, die an der See- Ecke Reinickendorfer Straße von den Einsatzkräften gestoppt wurde.

Nachdem die Ordnung auf der Straße wieder hergestellt worden war, ging es weiter:

Gegen 15 Uhr 15 betraten Fahnder überraschend für die dort Anwesenden das Gelände des Motorradclubs und durchsuchten die Räumlichkeiten. Insgesamt überprüften die Ermittler bis zum Abend 146 Personen und mehrere Fahrzeuge. Gegen zwei Personen bestanden Haftbefehle. Sie wurden festgenommen. Die Beamten stellten eine Vielzahl von Hieb- und Stichwaffen sicher.

Na, das ist aber auch nicht die feine englische Art, mit einer Vielzahl von Hieb- und Stichwaffen auf eine Geburtstagsparty zu kommen.

Vier Motorräder wurden sichergestellt, da sie wegen unzulässiger technischer Veränderungen einem Gutachter vorgestellt werden sollen.

Da freut sich der DEKRA-Gutachter in seiner Niederlassung in der Belziger Straße wieder über die neuen Aufträge.

Auch einem „VW-Bus“ wurde die Weiterfahrt wegen eines technischen Mangels untersagt. Die Beamten fertigten mehrere Strafanzeigen, darunter neun Verstöße gegen das Waffengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verkehrsstrafanzeigen.

Nun denn, alles in Allem ist nichts passiert, was nicht zu erwarten war.

Quelle der Zitate: Pressemitteilung der Polizei Berlin

Richtig zu tun hatte die Polizei auch an einer anderen Stelle in der Stadt:

Insgesamt haben die Polizeibeamten ab 1 Uhr 103 Personen kontrolliert, von denen 21 zunächst zur Identitätsfeststellung vorläufig in Gewahrsam genommen wurden. Neun Personen sind festgenommen worden, weil sie sich illegal in Deutschland aufhalten und für die Ausländerbehörde eingeliefert werden. Ferner fertigten die Beamten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz sowie gegen das Arzneimittelgesetz.

Das war ein Großeinsatz in der Nacht zum Sonntag in einem Lichtenberger Großmarkt

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Wheely kostete den Führerschein

Vor der Polizei in Brandenburg sollte man keine Kunststückchen machen. Eine Motorradfahrt auf einem Rad führte in Brandenburg/Havel zu heftigen Konsequenzen:

Nach einer Motorradfahrt auf einem Rad vor den Augen der Polizei ist ein Mann aus Brandenburg/Havel seinen Führerschein losgeworden. Er hatte zunächst eine Streife überholt, dann aufs Gas gedrückt und das Vorderrad seiner geländegängigen Maschine hochgerissen, wie die Polizei gestern mitteilte. Bei der Kontrolle am Sonnabend bemerkten die Beamten, dass das Motorrad nicht einmal zugelassen war. Sie zogen den Führerschein ein. Der Fahrer hatte nicht ahnen können, dass er bei seiner tollkühnen Fahrt die Polizei im Nacken hatte: Die Beamten waren in Zivil unterwegs.

Quelle: Berliner Morgenpost vom 30. Juli 2007

So geht das aber nicht! Erst den Dicken machen und dann nicht von der Stelle kommen. ;-) Ich frage mich, warum der Crosser sich nach seiner Show-Einlage hat anhalten lassen. War wohl gerade kein Wald- oder Feldweg in der Nähe.

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Ganz schön flott

Ein noch unbekannter Motorradfahrer hält zurzeit die Polizei im österreichischen Bundesland Vorarlberg zum Narren. Der Mann raste kürzlich nicht nur mit Tempo 300 durch den Bregenzerwald, er zeichnete die Fahrt, einschließlich der Geschwindigkeitsanzeige auf seinem Tacho, auch mit einer am Tank angebrachten Videokamera auf. Anschließend veröffentlichte er das Video auf einer Internetplattform.

Quelle: n-tv

Wer weiß, daß die österreichischen Polizeibeamten nicht unbedingt ein (geeichtes) Meßgerät brauchen, um einem Verkehrsteilnehmer vorzuwerfen, er sei zu schnell gefahren, wird den Wahrheitsgehalt dieser Meldung vielleicht anders beurteilen als der Otto-Normal-Raser-in-den-Knast-Forderer.

Show pics, n-tv!

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Verkehrsberuhigung am Sudelfeld

Die Sudelfeldfeldstrecke (B 307) zwischen Bayrischzell und Brannenburg/Oberaudorf ist Schauplatz einer neuen Idee der bayerischen Polizei:

Motorradfahrern, die auf dieser Straße (erheblich) zu schnell gefahren sein sollen, wird das Mopped weggenommen.

Darüber berichtet die Direktion Rosenheim auf ihrer Internetseite.

Dort heißt es wörtlich:

... stellt die Polizei nun bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen Motorräder an Ort und Stelle sicher. Mit dieser verordneten „Abkühlphase“ sollen Motorradfahrer ergänzend zu Bußgeld, Fahrverbot und Punkten diszipliniert und so zu verkehrsgerechtem Verhalten bewegt werden.

Ich habe ‚mal nachgeschaut: Weder das Ordnungswidrigkeiten-, noch das Straßenverkehrsgesetz bietet dafür eine Rechtsgrundlage. Solange keine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ersichtlich ist, gibt es auch im Strafrecht keine solche Handhabe.

Es bliebe das Allgemeine Polizeirecht mit seiner Generalklausel zur Gefahrenprävention. Aber darf man sich sicher sein, daß ein einmal ertappter Überschreiter sofort weiter überschreiten wird?

Nicht nur verfassungsrechtlich ein höchst spannendes Problem. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, daß es zum Zeitpunkt der „Sicherstellung“ noch kein rechtskräftiges Urteil eines unabhängigen Gerichts gibt, das die Unschuldsvermutung widerlegt.

Was die anzurufenden Gerichte wohl zu dieser bayerischen (!) Idee sagen werden?

Besten Dank an Mike Schümann, Reporter mopped der Motor Presse Stuttgart, für den Link.

Nebenbei:
Erwähnt wurde nicht nur der Tages-Schnellste (130 statt erlaubter 50 km/h), sondern es wurde auch eine Prämie für den ältesten „Teilnehmer“ an der Aktion verteilt: Ein 70-jähriger Ebersberger war 68 km/h zu schnell unterwegs.

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Angebliche 200 km/h statt erlaubter 100 km/h

Die Frankenpost berichtete über einen Moppedfahrer in der üblichen Form:

Nach dem TÜV in Radarfalle: Motorradfahrer mit Tempo 200 gestoppt

Dettelbach (dpa/lby) - Von sommerlichen Motorradtouren mit seiner PS-starken Maschine kann ein Unterfranke in den nächsten drei Monaten nur träumen. Der 27-Jährige hatte die Leistung seines Motorrads von 28 auf 78 PS erhöht und am Freitag vorschriftsmäßig beim TÜV Würzburg eintragen lassen. Um die Kraftentfaltung des Zweirads zu testen, drehte der Biker auf der Heimfahrt vom TÜV den Gashahn voll auf und raste mit Tempo 200 über eine Landstraße. Dabei wurde er von einem Videowagen der Autobahnpolizei verfolgt. Die Beamten filmten den Raser und hielten ihn an. Die Strafe: Drei Monate Fahrverbot, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und 750 Euro Geldbuße.

Mich ärgern solche Berichte. Weil sie einfach handwerklich schlecht gemacht sind.

Es wird hier der Eindruck erweckt, als ob die Autobahnpolizei hier noch vor Ort eine „Strafe“ verhängt hätte. Das ist sicherlich falsch. Wenn die Beamten einen solchen Fall registriert haben, dann schreiben sie eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Diese wird dann von der Bußgeldbehörde bearbeitet. Von dort erhält der Kradfahrer dann einen Bußgeldbescheid, gegen den er sich selbst oder mit Hilfe eines Verteidigers zu Wehr setzen kann. Das Ergebnis ist offen.

Wenn beispielsweise die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, dann ist sie entweder überhaupt nicht verwertbar oder es müssen Abzüge gemacht werden. Oder es gibt andere Gründe, warum die vom Bußgeldkatalog vorgesehene Regelbuße nicht verhängt werden kann. Oder das Verfahren verzögert sich bis hinein in die Verjährung. Oder oder oder ...

Es ist alles nicht so einfach, wie sich das in der (Boulevard-)Presse anhört. Zumal manche Journalisten sich einfach keine Mühe geben, sauber zu arbeiten. Und - bitteschön: Was ist eigentlich genau ein „Raser“?

Link gefunden im Blog der Verkehrsunfallabwicklung

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Zu schnell für die Polizei

Mit Tempo 249 hat sich ein Motorradfahrer am Wochenende einer Verkehrskontrolle im Landkreis Prignitz entzogen. Den Beamten war es unmöglich, den Fahrer in Richtung Glöwen zu stoppen, heißt es im Polizeibericht vom Montag. Die Polizisten hatten lautes Motorengeräusch gehört und wollten gerade das Lasergerät einsetzen. Sie konnten dem Fahrer aber nur hinterhermessen.

„Die Feststellung des Typs oder gar des Kennzeichens war bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 249 Kilometern pro Stunde (km/h) nicht möglich“, berichtete die Polizei.

Quelle: Berliner Morgenpost

Ich war’s nicht! Ich habe ein Alibi.

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Tiefflieger

Zwei 40-jährige Kradfahrer aus Steglitz sind Sonntag Nachmittag einer Streife der Autobahnpolizei aufgefallen, weil sie deutlich zu schnell waren. Zwischen den Anschlussstellen Adlershof und Späthstraße maßen die Beamten 148 km/h statt der erlaubten 80. Beide mussten anhalten und konnten sich anschließend den Film auf der Videoanlage ansehen, die in dem zivilen Streifenfahrzeug eingebaut ist. Jetzt drohen 300 € Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Wenn man schon das Limit überschreitet, sollte man nicht vergessen, ab und zu in den Rückspiegel zu schauen. Meiner Kenntnis nach gibt es in Berlin derzeit nur ein Fahrzeug, mit dem Videomessungen auf der Autobahn gemacht werden können:

Ne, die nicht. Aber ein Mercedes Kombi in grün-weißer Lakierung mit rot-weißen Warnstreifen. Fällt genauso auf. Das war wohl ein Geschwindigkeitsrausch mit Tunnelblick nach vorn. ;-)

Foto: Pixelio

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Flott unterwegs

Elsenbruecke

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Friedrichshain wurden in der vergangenen Nacht zwei Motorradfahrer festgestellt, die erheblich zu schnell waren. Kurz nach 22 Uhr maßen Beamte des Verkehrsdienstes der Direktion 5 mit einem Lasergerät auf der Elsenbrücke bei erlaubten 50 km/h bei den beiden Kradfahrern Geschwindigkeiten von 121 bzw. 123 km/h, als diese in Richtung Markgrafendamm unterwegs waren. Außerdem wiesen die Hinterreifen beider Kräder keine ausreichende Profiltiefe auf. Sie müssen mit vier Punkten in Flensburg, drei Monaten Fahrverbot und mindestens 425 Euro Bußgeld rechnen.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Die Brücke verläuft über die Spree und hat eine Länge von etwa 185 Metern und eine Breite von 34,60 Metern. Das verlockt natürlich, insbesondere dann, wenn - wie nachts - kein oder kaum Verkehr unterwegs ist.

Ich frage mich allerdings, wie die Polizisten mit einem Lasergerät gleich zwei Moppedfahrer auf einen Streich gemessen haben wollen.

Zusätzlich zu den angegebenen Sanktionen - das ist der Tarif für’s Zu-Schnell-Fahren - könnten noch ein Bußgeld in Höhe 75 Euro und drei Flens auf dem Bußgeldbescheid ausgeworfen werden - für die Glatzen auf den Gummis.

Unterm Strich wären das (ohne Verfahrenskosten) 500,00 Euro, sieben Punkte und drei Monate BVG. Ganz schön happig für einmal kurz am Kabel ziehen.

Wenn man dann nicht weiß, wie man sich dagegen wehrt, dürfte die Saison gelaufen sein.

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Bus statt Mopped

Das muß man nicht weiter kommentieren:

Der 25-jährige Motorradfahrer, dem bis zum 31. März 2007 bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden war, wurde gestern von der Polizei in Marzahn bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit erwischt. Der Mann aus Charlottenburg hatte auf dem Blumberger Damm in Höhe der Elisabethstraße verkehrswidrig die Fahrspur gewechselt und wurde daraufhin von einer Polizeistreife zum Anhalten aufgefordert.

Statt der Aufforderung nachzukommen, flüchtete der Motorradfahrer mit seiner Harley Davidson über den Gehweg und ließ in der Elisabethstraße sein Motorrad einfach stehen. Eine Polizeistreife entdeckte den Verkehrsrowdy wenig später an einer Bushaltestelle vor einem Polizeirevier in der Cecilienstraße Ecke Blumberger Damm. Eigenen Angaben zufolge hatte der 25-Jährige kein Geld für ein Taxi dabei und wollte deshalb mit dem Bus flüchten.

Quelle: meinberlin.de

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Mit der R1 über YouTube direkt zum Fahrverbot

Mittlerweile darf man davon ausgehen, daß auch Polizeibeamte einen Computer bedienen und im Internet surfen können. Ein britischer Herr der Rennleitung wurde bei YouTube fündig. Dort hatte ein freundlicher Kradler, der seine eigene Stadtrundfahrt gefilmt hat, das Video veröffentlicht. Nicht gut war, daß er - wohl auch zur späteren Dokumentation beim Benzingespräch - den Digital-Tacho nicht abgedeckt hat. Und der zeigte teilweise die Zahl 150.

„Das ist an dem Tag, als ich meine neue Kamera-Halterung für den Tank von eBay bekommen habe – bessere/verrückte Videos folgen.“

... waren die letzten Worte eines Führerscheinbesitzers.

Denn begeistert war der surfende Wachtmeister auch, daß der Knieschleifer - sicher nur zum späteren Nachweis bei seinen Sportsfreunden - auch gefilmt hat, wie das Mopped von hinten aussieht. Ob nun wirklich noch weitere „verrückte“ Videos folgen werden, weiß ich ja nicht; aber das wird sicher noch etwas dauern.

Quelle: Burnham-on-sea.com

Soweit zum Thema: Wie überführe ich mich selbst? Zum Thema: „Wie verteidige ich mich selbst?“ gibt es hier einen kostenlosen eMail-Kurs.

Danke an Rechtsanwalt Andreas Schwartmann für den Link

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